3,5-Tonnen-Grenze bei Wohnmobilen: Alle Infos

3,5-Tonnen-Grenze bei Wohnmobilen
Das gilt aktuell bei der 3,5-Tonnen-Regelung

Veröffentlicht am 29.07.2023

Welches Reisemobil sollen wir uns zulegen? Bei dieser Frage stoßen viele Kaufinteressierte an zwei Grenzen. Natürlich spielt der Preis eine Rolle. Aber auch das Gewicht, hier setzt der Gesetzgeber eine wichtige Grenze – nämlich bei 3,5 Tonnen. 100 Kilogramm mehr – und schwups ändert sich alles. promobil klärt auf, was Sie bei der Entscheidung für ein Reisemobil Bis oder über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht alles bedenken sollten.

Wer sich für ein Reisemobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 Tonnen entscheidet, der darf das Fahrzeug mit einem Führerschein der Klasse B fahren.

3,5-Tonnen-Grenze
Ingolf Pompe

Das ist bei Fahrzeugen mit einem höheren Gesamtgewicht nicht der Fall – hier ist der Führerschein Klasse C1, beziehungsweise bei richtig großen Mobilen über 7,5 Tonnen Klasse C notwendig. Personen, die ihren Pkw-Führerschein vor dem Jahr 1999 für die alte Klasse 3 gemacht haben, sind hier im Vorteil. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt mit Mobilen bis 7,5 Tonnen. Noch mehr Informationen zum Thema Wohnmobil-Führerschein gibt es hier.

Gründe für eine 3,5 Tonnen-Grenze

Zurück zu den Gründen, die für ein Mobil bis 3,5 Tonnen sprechen. Von Seiten des Gesetzgebers sind leichtere Reisemobile einem Pkw fast überall gleichgestellt.

So gilt für sie beispielsweise auf deutschen Autobahnen kein generelles Tempolimit, während Wohnmobile über 3,5 Tonnen dort nur 100 km/h schnell unterwegs sein dürfen, Dickschiffe über 7,5 Tonnen sogar nur mit 80 km/h. Auch im europäischen Ausland dürfen Mobile über 3,5 Tonnen auf Autobahnen fast überall nur langsamer unterwegs sein als ihre leichteren Brüder. Autobahnmaut wird in Deutschland nur für Lkw ab 7,5 Tonnen zGG fällig.

3,5 Tonnen im Fahrzeugschein
promobil

Apropos Ausland: Im europäischen Ausland ändern sich die Mautsätze und -regeln oft schon an der 3,5-t-Grenze – jedoch spielen teilweise auch noch andere Faktoren eine Rolle, wie etwa Fahrzeughöhe und Achsenzahl. BesitzerInnen schwerer Reisemobilen müssen hier teils deutlich mehr berappen als FahrerInnen leichterer Modelle.

Hinzu kommen unterschiedliche Abrechnungsmethoden. In einigen Ländern, wie Österreich, Polen und Tschechien, sind Wohnmobile bis 3,5 t zGG den Pkw gleichgestellt und brauchen nur eine Vignette. Über 3,5 Tonnen sind etwa in Österreich und Slowenien für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Transponder oder Mautboxen nötig und werden nach gefahrerner Strecke abgerechnet, in der Schweiz muss statt der Jahresvignette eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden.

3,5-Tonnen-Grenze
Go-Box

Zurück nach Deutschland: Hier gelten für Reisemobile über 3,5 Tonnen gleich mehrere Verbotsschilder, die für leichtere Fahrzeuge nicht von Relevanz sind.

Mit der Entscheidung für ein Fahrzeug, das über 3,5 Tonnen liegt, muss man mit weiteren Einschränkungen und Mehrkosten rechnen. So gilt es, sich mit einem schwereren Reisemobil im Straßenverkehr an alle Schilder mit dem Lkw-Symbol zu halten – denn das bedeutet eigentlich nicht "Lkw", sondern "alle Fahrzeuge über 3,5 t zGG".

Beispielsweise sind das Schilder für Durchfahrts- und Überholverbote oder auch Abstandsgebote. Außerdem gelten auf Landstraßen und Autobahnen niedrigere Geschwindigkeitslimits. So dürfen Fahrzeuge über 3,5 und bis 7,5 t zGG auf der Autobahn maximal 100 km/h fahren – außerorts sind es 80 km/h.

In Wohngebieten gehört es inzwischen zum alltäglichen Bild: reihenweise parkende Reisemobile am Straßenrand. Doch werden die Parkflächen knapp, treten oft verärgerte AnwohnerInnen auf den Plan. Dann wird eventuell das Parken per Zusatzschild "Pkw" eingeschränkt.

Wohnmobile dürfen dann dort nicht mehr abgestellt werden. Wenn das Parken halb auf dem Gehsteig in einer Straße erlaubt ist, dürfen übrigens generell nur Fahrzeuge bis 2,8 t zGG parken. Dadurch kommen solche Parkplätze – auch ohne einschränkendes Zusatzschild – oft erst gar nicht in Frage. Auch Länge und Breite gekennzeichneter Parkflächen müssen eingehalten werden. Sich über zwei Parkplätze zu stellen ist zwar erlaubt, vergrößert aber nicht gerade das Wohlwollen anderer Parkplatzsuchender.

Spezielle Parkplätze für Reisemobile sind natürlich die beste Lösung. Sie werden mit einem Zusatzschild gekennzeichnet und sind dann für alle Gewichtsklassen und Größen vorgesehen. Bisher findet man solche Wohnmobil-Parkplätze aber fast ausschließlich an neueren Autobahnrastanlagen.

TÜV-Intervalle

Auch bei den Intervallen für die Hauptuntersuchung sind BesitzerInnen von Reisemobilen bis 3,5 Tonnen gegenüber denen von schwereren Fahrzeugen im Vorteil.

Auch die Kfz-Steuer hängt vom Gesamtgewicht des Wohnmobils ab. Daneben spielen noch die Schadstoff- und eventuell die Geräuschklasse eine Rolle. Da in den letzten Jahren neuzugelassene Reisemobile aber ohnehin die höchste Schadstoffklasse erfüllen müssen, bleibt hier als Kriterium eigentlich nur das Gewicht. Abgestuft steigen die Sätze in 200-kg-Schritten. So kommt ein neuer, kompakter Campingbus mit 2,8 t zGG beispielsweise auf 200 Euro, während der Besitzer eines aktuellen 4,6-t-Integrierten 290 Euro Kfz-Steuer bezahlen muss.

Ratgeber 3.5-Tonnen-Limit
Tuev Sued

Bei einem älteren "Schätzchen" mit Schadstoffklasse 1 oder darunter und 4,6 t zGG klettert der Satz dagegen auf 530 Euro jährlich. Für mindestens 30 Jahre alte Wohnmobil-Oldtimer lohnt es sich zu prüfen, ob ein H-Kennzeichen möglich ist. Dann gilt generell ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro pro Jahr.

Versicherungen kalkulieren ihre Prämien je nach Police und versicherter Schadenssumme nicht selten auch in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht. Die Gewichtsklasse dient dabei aber nur als indirektes Indiz für ein größeres und hochwertigeres Fahrzeug. Jedoch spielen bei der Premienberechnung oft noch einige andere Kriterien mit hinein, wie Fahrzeugalter, Kaufpreis, Art der Aufbaukonstruktion sowie Anzahl und Alter der möglichen Fahrer und, wie üblich, die schadensfreien Jahre sowie der vereinbarte Selbstbehalt. Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht hinaus empfiehlt sich gerade für neue und teure Reisemobile eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung.

3,5-Tonnen-Grenze
Ingolf Pompe

Die Hauptuntersuchung und der Abgas-Check sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG alle zwei Jahre fällig. Schwerere Kfz müssen anfangs auch nur alle 24 Monate vorfahren, doch nach den ersten 72 Monaten verkürzt sich das Intervall auf zwölf Monate. Den Termin um zwei bis vier Monate zu versäumen, zieht mitunter ein Bußgeld von 15 Euro nach sich. Überzieht man die Frist um mehr als acht Monate, kostet es 60 Euro und gibt einen Punkt in Flensburg.

Was spricht für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?

Die Aufzählung zeigt: Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen genießen in vielen Bereichen Vorteile gegenüber schweren Fahrzeugen.

Allerdings haben sie oft den gravierenden Nachteil, dass die Besatzung mit relativ wenig Zuladung zurechtkommen muss – insbesondere, wenn mehr als zwei Personen unterwegs sind. Im fahrbereiten Leergewicht eines Modells, wie es die technischen Daten des Herstellers ausweisen, sind lediglich das Gewicht des Fahrers mit 75 kg, ein zu 90 Prozent gefüllter Kraftstofftank und volle Frischwasser- und Gasreserven enthalten.

Die Situation wird dadurch noch verschärft, dass in den Fahrzeugen immer mehr Sicherheits- und Komfortausstattung wie etwa Airbags und Assistenzsysteme, Klima- und Sat-TV-Anlagen eingebaut sind. Dadurch bleibt immer weniger Spielraum für die Passagiere und ihr Gepäck. Wer mit voller Besatzung einen längeren Urlaub antreten will, kommt da schnell an die Grenzen, zumal wenn noch schwere Zweiräder wie E-Bikes oder Motorroller mit an Bord sollen.

Deshalb fordert promobil in seinen Tests für eine befriedigende Zuladungsbewertung mindestens 400 Kilogramm Reserve bei Fahrzeugen mit vier Schlaf- und Gurtplätzen, optimal sind 800 Kilogramm. Bei Reisemobilen, die nur für zwei Personen gedacht sind, liegen die Werte jeweils bei der Hälfte. Mehr zum Thema Zuladung erfahren Sie hier.

Beim Kauf tatsächliches Gewicht prüfen

Wer sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs nicht nur über die Preise, sondern auch die versprochene Zuladung informiert, sollte dabei folgendes wissen: Bei der Angabe des Leergewichts nutzen die Hersteller nicht selten eine eingeräumte Toleranzgrenze für Materialschwankungen von fünf Prozent für ein entsprechendes Mehrgewicht aus.

So kann beispielsweise ein Modell, das mit 3.000 Kilogramm Leergewicht im Prospekt steht, völlig vertragsgemäß auch 3.150 Kilogramm wiegen. Bei einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist damit – einfach so – die Zuladung um 30 Prozent geringer als gedacht.

ReisemobilbesitzerInnen sollten auf jeden Fall über das tatsächliche Gewicht ihres Fahrzeugs im Bilde sein. Am besten lässt man sich bereits bei der Auslieferung ein Wiegeprotokoll mit dem Leergewicht mit aushändigen. Sollte das nicht möglich sein, fährt man einfach selbst zum Wiegen. Das ist beispielsweise bei vielen Prüfstellen von TÜV oder Dekra möglich, bei Baustoff- und Raiffeisenmärkten oder auf Deponien bzw. Recyclinghöfen. Außerdem empfiehlt es sich, auch nochmal voll beladen, zumindest vor dem ersten Reiseantritt wiegen zu gehen, um zu sehen, ob die Gewichtskalkulation, die man aufgestellt hat, auch aufgeht. Neben dem zulässigen Gesamtgewicht sollten dabei aber auch die maximalen Achslasten eingehalten werden.

Wie Sie das Gewicht ihres Reisemobils realistisch ermitteln können, haben wir in diesem Artikel erklärt.

Überladen ist ein Sicherheitsrisko

Wer überladen unterwegs ist, setzt sich und andere nicht nur einem erhöhten Sicherheitsrisiko aus, sondern muss auch mit Strafen rechnen, wenn er von der Polizei angehalten wird. In Deutschland gilt eine fünfprozentige Toleranzgrenze. Wer die überschreitet, dem droht ein Bußgeld zwischen 10 und 235 Euro, ab einer Überladung von 20 Prozent ist außerdem ein Punkt in Flensburg fällig. Wird man im Ausland mit einem überladenen Fahrzeug gestoppt, muss man oft mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Auflastung von Reisemobilen

Eine Möglichkeit, der Überladungsproblematik zu entkommen, besteht in der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts durch sogenannte Auflastung. Durch Modifikationen am Fahrwerk lassen sich die zulässigen Achslasten und das Maximalgewicht und somit auch die Zuladung mehr oder weniger stark erhöhen. Technisch kommen dafür in der Regel zusätzlichen Federelementen in Kombination mit tragfähigeren Rädern zum Einsatz. Mehr Informationen zur Auflastung finden Sie hier. Als Alternative zur Auflastung könnten Sie auch über einen Anhänger nachdenken. Wir haben beide Optionen hier verglichen.

Das Dilemma bleibt allerdings das gleiche – wenn man dabei, wie meistens, über die 3,5-Tonnen-Grenze rutscht: viele Einschränkungen in Sachen Führerschein, Tempolimit, Maut & Co. Eine Anhebung dieser Grenze wäre deshalb für die gesamte Reisemobilbranche ein Segen – und wurde immer wieder auch schon gefordert.

Überarbeitung der Führerscheinrichtlinien

Einen Hoffnungsschimmer, dass sich in dieser Hinsicht etwas tut, gibt es tatsächlich aktuell. Die EU-Kommission ist dabei, die Führerscheinrichtlinie zu überarbeiten. So könnten Besitzerinnen und Besitzer eines B-Führerscheins künftig auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren dürfen. Wann es dazu eine Entscheidung geben wird, steht laut Jost Krüger, Leiter des Referats Technik, Umwelt und Infrastruktur beim Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) allerdings noch nicht fest. Ebenso eine Antwort auf die Frage, auf welches Gewicht die Führerscheingrenze angehoben werden würde. Mehr Details zur aktuellen Entwicklung gibt es hier.

Meinungen zur 3,5-Tonnen-Grenze

Der CIVD und der Europäische Reisemobil-Dachverband haben dazu natürlich Wünsche vorgebracht. "4,25 Tonnen sind ein guter Wert”, betont Krüger in diesem Zusammenhang. Reisemobil-Hersteller Carthago geht noch einen Schritt weiter. "Viel besser wäre eine Anhebung direkt auf 4,5 Tonnen”, fordert der dortige Geschäftsführer Bernd Wuschack.

Kein Wunder, denn die Oberschwaben haben gerade in der Kategorie um 4,5 Tonnen einige Modelle im Angebot. "Das Ziel die 3,5-Tonnen-Gewichtsgrenze in einem Reisemobil zu realisieren, das gleichzeitig einen Premium-Anspruch an Komfort und Qualität erfüllen soll, setzt eindeutig Grenzen”, ergänzt Wuschack. Doch nicht nur Komfort und Qualität spielen bei einer möglichen Anhebung der 3,5-Tonnen-Grenze eine Rolle.

"Eine Anhebung der Gewichtsgrenze von 3,5 auf 4,25 Tonnen würde der Elektrifizierung von Reisemobilen einen enormen Schwung verleihen."
Martin Brandt, CEO Erwin Hymer Group

Auch mit Blick auf den Einzug alternativer Antriebsformen in Wohnmobilen muss über eine Erhöhung nachgedacht werden. "Eine Anhebung der Gewichtsgrenze von 3,5 auf 4,25 Tonnen würde der Elektrifizierung von Reisemobilen einen enormen Schwung verleihen”, gibt Martin Brandt, CEO der Erwin Hymer Group, zu bedenken. Bernd Wuschack wird noch konkreter: "Ein Fahrgestell mit E-Antrieb wird aufgrund der benötigten Akkupacks von vorn herein etwa 700 Kilogramm mehr Eigengewicht haben.

3,5-Tonnen-Grenze
Regenscheit

Daher muss sich die zulässige Gewichtsgrenze entsprechend zwingend erhöhen." Geschieht dies nicht, wäre mit der aktuellen Grenze garantiert kein Platz mehr für Zuladung. Sollte eine Anhebung von 3,5 auf 4,25 oder sogar 4,5 Tonnen kommen, bliebe immer noch die Frage: Was passiert mit Tempolimits oder Mautgebühren? Werden auch die angepasst? "Da muss man wirklich schauen, was damit passiert”, hat Jost Krüger vom CIVD noch keine Antwort. Es bleibt also spannend rund um das Thema 3,5-Tonnen-Grenze.

Fakten im Überblick zu 3,5 Tonnen

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Reisemobile der 3,5-Tonnen-Klasse haben den Vorteil, dass sie Pkw in den meisten Punkten gleichgestellt sind, auch in Sachen Tempolimits. So gilt für sie auf Autobahnen beispielsweise keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, während für Mobile bis 7,5 Tonnen bei 100 km/h Schluss ist. Luxusliner mit zulässige Gesamtgewichten über 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen sogar nur mit 80 km/h unterwegs sein.

Reisemobil überladen: Diese Bußgelder drohen

3,5-Tonnen-Grenze
Ingolf Pompe

In Deutschland gilt für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen eine fünfprozentige Toleranzgrenze. Wird das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils allerdings um mehr als diese fünf Prozent überschritten, dann ist ein Bußgeld fällig, ab 20 Prozent Überladung droht sogar ein Punkt in Flensburg. Wichtig zu wissen: Ist die Verkehrssicherheit des Mobils gefährdet, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Bei einem Unfall drohen zudem Probleme mit der Versicherung.

Im Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen – wobei einige Länder eine Null-Toleranz-Grenze haben. In Italien zahlt man laut ADAC zwischen 41 und 1.697 Euro, in Spanien zwischen 300 und 4.600 Euro. In Österreich sind mindestens 36 Euro fällig, die Höchststrafe liegt bei 5.000 Euro. In Frankreich kostet die Überladung zwischen 135 und 750 Euro.

Schilder für schwere Wohnmobile

3,5-Tonnen-Grenze
CIVD

Für Fahrer von Reisemobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten einige Verkehrszeichen, die für leichtere Fahrzeuge nicht von Bedeutung sind – etwa beim Überholen oder Abstand halten.

Parkverbote

Wer ein Reisemobil über 7,5 t führt, darf von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht in einem Wohngebiet parken, sofern der Parkplatz nicht ausdrücklich für Wohnmobile ausgeschildert ist.

Zuladung

Ist Zuladung = zugelassenes Gesamtgewicht (zGG) – Leergewicht. Bei Fahrzeugen bis 3,5 t ist sie häufig knapp bemessen.

Steuern

Die Kfz-Steuer wird nach Gewicht und Schadstoff-/Geräuschklasse des Fahrzeuges berechnet und erhöht sich alle 200 kg.

Versicherung

Versicherungsprämien sind für besonders lange und schwere Fahrzeuge oftmals deutlich teurer, da sie bei einem Unfall mehr Schaden anrichten können und einen höheren versicherten Eigenwert besitzen

Maut

Mautgebühren entrichten Fahrer von Reisemobilen bis 3,5 t zGG in vielen Ländern ganz genauso wie Pkw-Fahrer per Vignette. In einigen Ländern sind Reisemobile über 3,5 t zGG aber verpflichtet, einen Tracker mitzuführen, wie etwa die Go-Box in Österreich. Der Tarif richtet sich dann nach der gefahrenen Strecke. Weitere Kriterien sind oft die Achszahl, die Tageszeit und die Emissionsklasse.

"Wir brauchen mehr als die aktuellen 3,5 Tonnen" Der CIVD setzt sich für die Anhebung der 3,5-Tonnen-Grenze bei Reisemobilen ein.

Nachgefragt

...bei Jost Krüger, Leiter des Referats Technik, Umwelt und Infrastruktur beim Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD).

Herr Krüger, wie viele der in Deutschland zugelassenen Reisemobile haben ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und wie viele liegen darüber?

Im Jahr 2021 lagen 85,1 Prozent aller neu zugelassenen Reisemobile im Segment bis 3,5 Tonnen und 14,9 Prozent darüber.

Bei der EU-Kommission gibt es Überlegungen, die Führerscheinrichtlinie dahingehend zu verändern, dass Besitzer eines B-Führerscheins zukünftig Reisemobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen dürfen. Was ist der aktuelle Stand in dieser Thematik?

Die EU-Kommission fragt die verschiedenen Interessenverbände nach ihrer Meinung – unter anderem den Europäischen Dachverband der Caravan- und Reisemobilindustrie, die European Caravan Federation. Ende 2022 will die EU-Kommission dann einen Entwurf zur Richtlinienänderung veröffentlichen. Wie die Änderung allerdings genau ausgestaltet sein wird, das steht aktuell noch in den Sternen.

Was können Sie als Fachverband tun, damit zukünftig auch schwerere Fahrzeuge mit dem B-Führerschein gefahren werden können?

Wir sind mit der EU-Kommission im Dialog. Sie weiß, dass Reisemobile in den letzten Jahren größer und schwerer geworden sind – durch mehr Sicherheitstechnik und vielfältigere Kundenwünsche. Und wir haben auch klargemacht, dass viele privat genutzte Reisemobile über 3,5 Tonnen wiegen, die bei der nächsten Änderung der Führerscheinrichtlinie mit berücksichtigt werden sollten. Das europäische Führerscheinrecht kennt aber über 3,5 Tonnen nur die kommerzielle Führerschein-Nutzung, so dass ein erweiterter B-Führerschein erst einmal neu ist.

Für welche neue Führerscheingrenze macht sich der CIVD stark? 4,25 Tonnen?

Gemeinsam mit dem Europäischen Dachverband haben wir erklärt, dass wir mehr brauchen als die aktuellen 3,5 Tonnen. 4,25 Tonnen sind da ein guter Wert. Was wir der EU-Kommission außerdem klar gesagt haben, ist, dass alles, was an Mehrgewicht über 3,5 Tonnen in den Fahrzeugen steckt, nicht allein für alternative Antriebe vorgesehen sein darf – es muss auch Platz für mehr Zuladung in den Reisemobilen sein.

Mit 3,5 Tonnen ist ja nicht nur die Führerscheingrenze verbunden – sondern beispielsweise auch unterschiedliche Tempolimits oder Hauptuntersuchungsintervalle. Was soll mit diesen Regeln passieren? Ließen die sich auch einfach verändern?

Gute Frage. Da muss man wirklich schauen, was damit passiert. Aber ich glaube fast, dass wir gerade beim Thema Tempolimit nichts machen können – da wird in Deutschland eher ein allgemeines Tempolimit für alle Fahrzeuge kommen.

Und wie sieht es beim Thema Überholverbot für Kfz über 3,5 Tonnen aus: Glauben Sie, dass sich hier etwas ändern wird?

Die Ausnahmen, die es aktuell in Deutschland bei diesem Thema gibt, werden durch die jeweiligen Bundesländer praktiziert. Ob sich daran etwas ändern wird, ist schwer zu prognostizieren.