Sie wollen ein Campingfahrzeug fahren, sind sich aber nicht sicher, ob Sie den richtigen Führerschein dafür haben? In diesem Artikel zeigen wir, welche Regeln in puncto Wohnmobil und Anhänger gelten für den:
Die Faustregel dafür lautet: Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) eines Reisemobils benötigt man unterschiedliche Führerscheinklassen, um ein Wohnmobil bewegen zu dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen der Führerschein-Klasse 3 und der Klasse B.

Relativ einfach sind die Regeln für Personen, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben: Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 t (Tonnen) zGG (zulässiges Gesamtgewicht) fahren beziehungsweise Wohnmobil-Anhänger-Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 t. Letzteres allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis, und es dürfen nur noch Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden.
Wer auch nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t lenken möchte, muss seinen alten Führerschein gegen einen neuen Scheckkarten-Führerschein umtauschen und sich die eingeschränkte Klasse CE 79 eintragen lassen. Achtung: Für besagte Klasse CE 79 sind ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens zwingend erforderlich.

Deutlich weniger Masse dürfen Inhaber eines Führerscheins bewegen, der nach 1999 ausgestellt wurde. 3,5 t sind beim Führerschein Klasse B die Obergrenze. Das bedeutet, dass das die Obergrenze ist, was das Wohnmobil maximal wiegen darf. Ähnliches gilt fürs Fahren mit Anhänger: Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen schwer sein. Der Anhänger maximal 750 kg. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf das Gesamtgespann – sprich: Zugfahrzeug plus Anhänger – höchstens 3,5 Tonnen schwer sein.
Neu ist die Klasse B96. Sie betrifft alle, die beispielsweise einen Campingbus mit einem zGG von 3 t fahren und einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg mitnehmen möchten. Hier gilt: Das Gesamtgespann überschreitet die 3,5-Tonnen-Grenze. Deshalb müssen sie müssen den B96 Führerschein erwerben, mit dem man Gespanne bis 4,25 t steuern darf. Das geht mittels einer eintägigen Schulung.
Deutlich aufwendiger wird es, wenn man ein Reisemobil mit mehr als 3,5 t zGG lenken möchte, dann ist der Lkw-Führerschein C1 gefragt. Dieser berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 t zGG plus einem Anhänger bis zu 750 kg Gesamtgewicht.
Verkehrsregeln für Reisemobile in Deutschland
Nicht nur für die Fahrerlaubnis ist das Gewicht des Wohnmobils relevant, sondern auch im Verkehr: Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG müssen sich in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. So gilt zum Beispiel auf Autobahnen das Lkw-Überholverbot auch für Campingfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Mehr dazu hier. Außerdem müssen sich diese Mobile an Tempo 100 halten.
Übrigens: Anders als in Deutschland bezieht sich in Österreich das Verkehrszeichen 253 (Lkw in rot umrandetem Kreis) nur auf Lkw, also Lastkraftfahrzeugen zum Güterverkehr, nicht jedoch auf Reisemobile.
Mehr zum Thema Verkehrsregeln für Reisemobile in Europa.
Fazit
Im Grunde genommen ist es ganz einfach und Sie müssen nur zwei Dinge beachten: Besitzen Sie einen alten oder neuen Führerschein? Und: Wie schwer ist das Fahrzeug?
Welche Regeln fürs Fahren eines Caravan-Gespanns gilt, sprich Pkw plus Anhänger, das lesen Sie bei unserer Schwesternzeitschrift CARAVANING.