Eine EU-Richtlinie bestimmt, wie viel Zuladung ein Reisemobil haben darf. promobil erklärt Hintergründe sowie technische und rechtliche Auswirkungen.
Eine EU-Richtlinie bestimmt, wie viel Zuladung ein Reisemobil haben darf. promobil erklärt Hintergründe sowie technische und rechtliche Auswirkungen.
Die Prospektangaben zu Leergewicht und Zuladung eines Reisemobils führen bei nicht wenigen Interessenten zu Verwirrung. Das liegt jedoch nicht an deren mangelnder Auffassungsgabe, sondern an unterschiedlichen Richtlinien, die die Hersteller dabei zu Grunde legen.
Die Europäische Norm 1646-2 definiert die Mindestzuladung eines Reisemobils. Außerdem empfiehlt sie den Herstellern, vier Gewichtsangaben auszuweisen:
Beim letzten Punkt kollidieren aber EN 1646-2 und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Denn nach der EN 1646-2 ist die Grundausstattung eines Reisemobils wie folgt: 90 Prozent des Gasvorrats, 90 Prozent des Frischwasservorrats und ein elektrisches Anschlusskabel à vier Kilogramm, Teil der Zuladung eines Reisemobils.
Nach der StVZO (§ 42 Abs. 3) zählt die Grundausstattung seit Juli 2004 aber zur Masse im fahrbereiten Zustand, zu der neben dem Gewicht des betriebsbereiten Fahrzeugs auch 75 kg Fahrergewicht, 90 Prozent des Kraftstoffvorrates und 100 Prozent des Frischwasser- und Gasvorrats addiert werden. Dieser Wert wird seit Juli 2004 auch im Fahrzeugschein als Leergewicht angegeben.
Fazit: So kommt es mitunter zu abweichenden Gewichtsangaben in Prospekt und Fahrzeugschein.
Die EN 1646-2 definiert darüber hinaus die weitere Normbeladung eines Reisemobils. Dazu zählt auch die persönliche Ausrüstung, die als Mindestmasse mit 10 Kilogramm je Sitzplatz, einem Längenfaktor von 10 Kilogramm je Meter Außenlänge und weiteren 30 Kilogramm veranschlagt wird.
Des Weiteren soll die Zuladung die Masse der Zusatzausstattungen eines Fahrzeugs enthalten. Außerdem sollten nach der EN 1646-2 die Gewichte der Mitfahrer mit 75 Kilogramm je Sitzplatz berücksichtigt werden.