Über eine Millionen zugelassene Wohnmobile und Wohnwagen gibt es mittlerweile in Deutschland. Mit der Zahl wächst auch der Platzbedarf: Immer mehr Campende suchen sichere oder sogar witterungsgeschützte Abstellplätze für Wohnmobile. Besonders in der Nebensaison – wenn die Pausen zwischen den Reisen länger werden – steigt die Nachfrage nach geeigneten Dauerabstellflächen deutlich an. Für Besitzer und Besitzerinnen ungenutzter Hallen, Scheunen, weitläufiger Parkplätze oder Wiesengrundstücke kann das zur attraktiven Nebeneinnahme werden. Wenig überraschend sind Maschinenhallen von ehemaligen Bauernhöfen oder Handwerksbetrieben oft beliebte Unterstellplätze für Wohnmobile oder Wohnwagen.
Doch bevor die Maschinen und Fahrzeuge raus und die Wohnwagen und Campingbusse reinrollen, gilt es, rechtliche, bauliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu klären. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie aus einer alten Halle ein gefragter Abstellplatz für Wohnmobile wird.
Nutzung ändern, Genehmigung einholen
Schon das reine Unterstellen fremder Fahrzeuge in einer Halle oder auf einem Parkplatz gilt als gewerbliche Nutzung – auch wenn kein Umbau stattfindet. Entscheidend ist die Zweckänderung. Wer früher Traktoren, Transporter oder Anhänger abgestellt hat und nun Stellplätze vermietet, muss dafür eine Nutzungsänderung beantragen. Ohne Genehmigung droht Ärger mit der Bauaufsicht.
Bei der gewerblichen Nutzung greifen für Gebäude strenge Brandschutzvorgaben. Fluchtwege, Feuerlöscher und – je nach Größe – auch Rauchmelder sind in den Hallen dann Pflicht. Was für landwirtschaftliche Maschinen oder unternehmenseigene Fahrzeuge erlaubt war, gilt nicht automatisch für fremde Kraftfahrzeuge. Die Genehmigung ist daher der erste formale Schritt.
So gestalten Sie ideale Unterstellplätze für Wohnmobile
Einen Abstellplatz zu haben, ist besser, als keinen zu haben. Deshalb sind Campende auch mal mit offenen Abstellflächen im Freien wie Parkplätzen, großen Gartengrundstücken oder Höfen zufrieden – wenn die Mietkosten günstig sind. Damit ein Unterstellplatz für Wohnmobile überzeugt, und höhere Mietpreise abwirft, braucht es mindestens ein Dach über dem Kopf. Ideal:
- Der Boden muss das Gewicht schwerer Fahrzeuge tragen.
- Zufahrten müssen hoch und breit sein. 4 Meter gelten als sinnvoller Richtwert.
- Ein Zufahrtsweg aus Asphalt ist nicht zwingend nötig, geschottert, trocken und sauber sollte er aber sein.
- Klare Markierungen helfen bei der Einteilung.
- Abschließbares Tor bei Hallen und Außenflächen, die umzäunt sind.

Trockenen Hallen mit festen Böden sind die beliebtesten Unterstellplätze für Wohnmobile oder Wohnwagen. Campende zahlen dafür zwischen 50 und 150 Euro Miete im Monat.
Wer auf noch mehr Zahlungsbereitschaft hofft, rüstet seine Halle oder seinen Unterstand für Wohnmobile und Wohnwagen noch zusätzlich auf:
- Stromanschlüsse: CEE oder Schuko für die Erhaltungsladung und für den Entfeuchtungsmodus von Klimaanlagen und Belüfungsgeräten
- Videoüberwachung oder Alarmanlage: Steigert das Sicherheitsempfinden der Mieter und schützt vor Diebstählen.
- Wasseranschluss: Wenn Campende noch am Abstellplatz ihren Wassertank befüllen können, geht es danach direkt auf Tour.
- Entsorgungsstation: Ein Dauerabstellplatz für Wohnmobile mit Entsorgungsstation für Grauwasser und Toilette ist ein fast luxuriöser Service, den Campende aber unter Umständen gerne bezahlen.
- Digitaler Zugang: Zahlenschlösser oder Zugänge per App bieten den Kunden nicht nur höchste Flexibilität, sie erlauben auch die Registrierung der Zugänge.
Vertrag und Versicherung nicht vergessen
Ein einfacher Mietvertrag schützt beide Seiten. Hier muss der Vermieter abwägen: Campende schrauben und reparieren gerne selbst an ihren Fahrzeugen, das sollte im Mietvertrag geregelt werden. Wer es nicht möchte, sollte die Nutzung auf das reine Abstellen beschränken. Wichtig ist, die Haftung für Schäden zu regeln und klare Regeln zum Zutritt festzuhalten. Monatliche Kündigungsfristen bieten Flexibilität. Eine entsprechende Versicherung schützt vor Schäden durch Dritte – wichtig bei fremden Fahrzeugen mit hohem Wert.

Auch Außenflächen von Betriebsgeländen können als Abstellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen vermietet werden.
Gehören sie zu einem Bauernhof oder einem Unternehmen, bleiben die Halle oder der Abstellplatz steuerrechtlich Betriebsvermögen. Trotzdem sind Mieteinnahmen zu versteuern.
Steuerliche Auswirkungen im Blick behalten
Mit der Umnutzung ändert sich bei landwirtschaftlichen Betrieben auch der steuerliche Status. Die Halle fällt nicht mehr unter die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern unter Grundsteuer B. Diese Änderung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres gemeldet werden. Bei handwerklichen Unternehmen oder anderen Betrieben ändert sich der Status nicht.
Auch bei der Umsatzsteuer gilt: Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen ist umsatzsteuerpflichtig – mit dem regulären Satz von 19 Prozent. Falls das Unternehmen aber aufgegeben und die Unterstell- oder Parkplätze privat vermietet werden, können die Vermieter auch von der Kleinunternehmerregelung laut § 19 UStG Gebrauch machen. Dafür dürfen die Einnahmen des Vorjahres 25.000 Euro aber nicht überschreiten und die geplanten im laufenden Kalenderjahr nicht über 100.000 Euro liegen.
Abstellplatz für Wohnmobile clever vermarkten
Ein gut erreichbarer, sicherer und überdachter Abstellplatz für Wohnmobile ist gefragt – besonders in den Monaten Oktober bis März. Trotzdem muss er auch entsprechend vermarktet werden. Wer Stellplätze für Wohnmobile anbietet, kann sein Angebot gezielt in der umfassenden Stellplatz-Datenbank von promobil platzieren. Dort suchen Campingfreunde gezielt nach Winterabstellplätzen – entweder im aktuellen Umkreis oder an einem frei wählbaren Ort. Mit wenigen Klicks wird der Unterstellplatz sichtbar für eine große Zielgruppe. Das Angebot ist kostenlos:
Wer online präsent ist, bei Camperbörsen inseriert oder auf lokaler Ebene Werbung macht, wird schnell Interessenten finden. Angebote mit Zusatzleistungen wie Strom, Überwachung oder Zubehörlagerung heben sich vom Wettbewerb ab.












