Das Netz der Stellplätze wächst. Immer mehr Reiseziele öffnen sich dem Wohnmobil-Tourismus. Doch es gelten unterschiedliche Regeln in Europa. promobil sagt, wo Sie überall stehen dürfen und wo nicht.
Das Netz der Stellplätze wächst. Immer mehr Reiseziele öffnen sich dem Wohnmobil-Tourismus. Doch es gelten unterschiedliche Regeln in Europa. promobil sagt, wo Sie überall stehen dürfen und wo nicht.
Heute hier, morgen dort. Nicht zuletzt genau diese Freiheit macht das Reisen mit dem Wohnmobil oder Campingbus aus. Und dank des in der heutigen Zeit gut ausgebauten Stell- und Campingplatznetzes ist das in aller Regel auch problemlos möglich.
Mit dem Boom, den die Reisemobilbranche in den letzten Jahren erlebte, wuchs auch das Angebot an Camping- und Stellplätzen in Europa – allerdings nicht im gleichen Maß. Schon deshalb kommt es in Spitzenzeiten vor, dass gerade dort kein Stellplatz verfügbar ist, wo man am liebsten Halt machen würde.
Ein Grund, sich zu überlegen, die Nacht irgendwo in menschenleerer Umgebung zu verbringen, am liebsten inmitten unberührter Natur – das dürfte doch eigentlich kein Problem sein. Der große Vorteil eines voll ausgestatteten Reisemobils ist ja gerade seine Autarkie. Frisch- und Abwassertank, Strom und Toilette – alles Nötige ist an Bord.
Doch ganz so einfach ist das leider nicht. Nicht selten ist das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen generell untersagt.
Freies Stehen mit dem Freizeitmobil ist praktisch nirgendwo in Europa ohne gewisse Auflagen erlaubt. Allen voran in touristisch gut erschlossenen Regionen, in denen auch viele Camping- und Stellplätze zu finden sind, ist das Übernachten außerhalb dieser Plätze meist streng verboten. Ebenso wenig gern gesehen werden Wildcamper in Naturschutzgebieten oder gar Nationalparks. Da es in den seltensten Fällen für das ganze Land allgemeingültige Gesetze gibt, sollten sich CamperInnen in jedem Fall bei den örtlichen Behörden oder der Tourist-Information über die geltenden Vorschriften informieren.
Land | Stellplatz-Regeln |
---|---|
Belgien | Regionale Einschränkungen besonders entlang der belgischen Küste und Flandern. Andernorts ist das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen für maximal eine Nacht erlaubt. |
Bulgarien | Das Campen wie auch das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Dies gilt ebenso für Privatgrund. |
Dänemark | Übernachten auf privatem Grund ist in Dänemark erlaubt, im öffentlichen Raum hingegen komplett untersagt. |
Deutschland | Dort, wo das Parken nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen verboten ist, ist einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt. Campingähnlicher Betrieb ist aber verboten. |
Estland | Auf privatem Grund sind das Übernachten im Reisemobil sowie das Campen erlaubt. Im öffentlichen Raum ist dies außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet. |
Finnland | Vor allem an Stränden und in Erholungsgebieten sind regionale Verbote zu beachten. Auf Privatgrundstücken ist das Campen erlaubt. |
Frankreich | Zusätzlich zu regionalen Einschränkungen ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden erforderlich. In Nationalparks und Naturreservaten darf man in der Regel nicht freistehen. |
Griechenland | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Griechenland offiziell verboten. |
Großbritannien | Entlang von Straßen und Brücken ist das Campen untersagt. Andernorts ist die Genehmigung der öffentlichen Behörden einzuholen. In Schottland jedoch ist freies Übernachten und Campen weitestgehend erlaubt. |
Irland | Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist zwar grundsätzlich erlaubt, örtliche Vorschriften untersagen dies aber häufig. |
Island | Freies Stehen ist offiziell verboten und wird vor allem in Nationalparks und Naturschutzgebieten streng kontrolliert. |
Italien | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für eine Nacht zwar erlaubt, örtliche Vorschriften sind jedoch zu beachten. Die gibt es vermehrt in Norditalien, Nationalparks und in staatlichen Wäldern. |
Kroatien | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Kroatien generell verboten. |
Lettland | Auf privatem Grund ist das Übernachten mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Im öffentlichen Raum ist dies außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet. |
Litauen | Auf privatem Grund ist das Übernachten mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Im öffentlichen Raum ist dies außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet. |
Luxemburg | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Luxemburg generell verboten. |
Niederlande | Freies Campen ist nicht erlaubt, jedoch gibt es zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten abseits der vorhandenen Camping- und Stellplätze wie etwa auf Bauernhöfen oder an Yachthäfen. |
Norwegen | Entlang von Straßen darf nur auf Parkplätzen übernachtet werden, es ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Häusern einzuhalten. An landwirtschaftlichen und kultivierten Flächen ist das Freistehen verboten. Zudem sind örtliche Verbote zu beachten. |
Österreich | Die Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für maximal eine Nacht erlaubt. Allerdings sind regionale Verbote wie etwa in Tirol und Wien zu beachten. In Naturschutzgebieten darf nicht übernachtet werden. |
Polen | Regionale Vorschriften sind zu beachten. An der Küste und in Naturschutzgebieten ist das Übernachten untersagt. |
Portugal | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Portugal generell verboten. |
Rumänien | Freies Campen und Übernachten ist erlaubt. Lediglich in Naturschutzgebieten ist das Freistehen verboten. |
Schweden | Auf öffentlichen Parkplätzen darf übernachtet werden. Auf Privatgrundstücken muss das Einverständnis des Besitzers eingeholt werden. In Nationalparks, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in bestimmten Schutzgebieten ist das Übernachten verboten. |
Schweiz | Das Freistehen für ein bis zwei Nächte ist zunächst generell erlaubt. Allerdings gelten darüber hinaus örtliche Vorschriften wie etwa im Tessin, in Graubünden und in Genf. Dort ist das Übernachten verboten, ebenso wie in Wäldern und Naturschutzgebieten. |
Serbien | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Serbien generell verboten. |
Slowakei | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in der Slowakei verboten, Privatgrundstücke nicht eingeschlossen. |
Slowenien | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Slowenien verboten, Privatgrundstücke nicht eingeschlossen. |
Spanien | In Wohngebieten wie auch in der Nähe von Camping- und Stellplätzen ist das Übernachten untersagt. |
Tschechien | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Tschechien verboten, Privatgrundstücke nicht eingeschlossen. |
Ungarn | Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Ungarn generell verboten. |
Quelle: Touristikinfos, ADAC.
In den Niederlanden zum Beispiel, der Camping-Nation schlechthin, gilt ein striktes Freistehen-Verbot. Wer außerhalb eines Camping- oder Stellplatzes nächtigt, muss damit rechnen, von Beamten aus dem Schlaf gerissen und des Platzes verwiesen zu werden. Zudem können Bußgelder bis zu 500 Euro fällig werden. Etwas offener steht Belgien dem Thema Wildcampen gegenüber. Sofern kein Verbotsschild explizit darauf hinweist, ist das einmalige Übernachten im Camper erlaubt. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten, da es je nach Region weitere Einschränkungen gibt. Entlang der Küste und in Flandern etwa ist das Freistehen mit dem Reisemobil komplett verboten.
Ähnlich verhält es sich vielerorts in Europa. Allgemeingültige Gesetze, die das Freistehen für das ganze Land regeln, gibt es nur selten. Vielmehr bestimmen Gemeinden und Kommunen die Vorschriften individuell.
Zu unterscheiden ist außerdem zwischen dem schlichten Übernachten im Reisemobil und dem Campen. Letzteres schließt etwa das Ausfahren der Markise und das Aufstellen von Campingmöbeln vor dem Fahrzeug ein. Wildes Campen ist in den seltensten Fällen erlaubt und bedarf meist einer Genehmigung der vor Ort zuständigen Behörden.
Auf privaten Flächen wiederum darf man es sich deutlich häufiger im Campingstuhl bequem machen – die Zustimmung des Grundstückbesitzers vorausgesetzt. Wer etwa durch Spanien reist, kann so mit etwas Glück die ein oder andere Nacht in Abgeschiedenheit verbringen. Das gilt allerdings längst nicht für alle südeuropäischen Länder. In Portugal ist das Wildcampen nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf privatem Grund tabu.
Ist die Rede vom Wildcampen, denken viele zuerst an Skandinavien. In Schweden, Norwegen und Finnland gilt das sogenannte Jedermannsrecht, das allen Menschen die Nutzung von unkultiviertem Land zum Übernachten zugesteht, selbst wenn es sich um Privateigentum handelt. Das "Allemansrätten", wie es in Schweden heißt, beinhaltet aber auch, dass bei der Nutzung weder anderen Menschen noch der Natur Schaden zugefügt werden darf. Unter dieser Bedingung wird das Übernachten toleriert. Doch Achtung: Das Jedermannsrecht gilt nur für Zeltcamper, nicht für Wohnmobile und Caravans.
Von einem Jedermannsrecht können selbst Reisende mit Wohnmobil im Zentrum Europas profitieren. In der Schweiz herrscht das "Jedermannszutrittsrecht", das auch für motorisierte Camper gilt und das Campen für ein bis zwei Nächte erlaubt. Theoretisch, denn die vielen regionalen Verbote sind unbedingt zu beachten. Im Tessin, in Graubünden und in Genf beispielsweise gilt ein striktes Verbot. Ebenso wenig darf in Natur- und Wildschutzgebieten oder Nationalparks genächtigt werden.
Grundsätzlich gilt: Einmaliges Übernachten ist – wie für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Reisemobilfahrer erlaubt, wenn damit die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt wird. Die Behörden gehen dabei in der Regel von einer Dauer von etwa zehn Stunden aus. Geparkt werden darf dafür überall dort, wo es die Straßenverkehrsordnung zulässt und es keine sonstigen Verkehrszeichen verbieten.
Ist das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt, darf das Fahrzeug allerdings nicht mehr als 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben. Zudem darf von dem geparkten Reisemobil keine Gefährdung oder Behinderung ausgehen. Zu enge Parkbuchten sollten also gemieden werden. Markise und Campingmöbel aufzubauen ist dabei nicht erlaubt. Geht die Nutzung des öffentlichen Parkraums über die Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit hinaus, muss eine Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde eingeholt werden.Andernfalls drohen teils hohe Bußgelder. Je nach Bundesland liegen die zwischen zehn und 2500 Euro. Die genauen Regeln zum Übernachten am Straßenrand finden Sie hier.
Ein paar Fleckchen in Europa gibt es dennoch, an denen Camper beinahe grenzenlose Freiheit genießen. In Rumänien sowie im Norden Großbritanniens, in Schottland, ist das Übernachten ebenso wie das Campen weitestgehend erlaubt, verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur vorausgesetzt. Dass der Camperinnen und Camper ihren Unrat ausnahmslos wieder mitnehmen, sollte ohnehin außer Frage stehen.
Selbst auf offiziellen Stellplätzen gelten in ganz Europa unterschiedliche Regeln. Nicht überall sind Markise und Klappstühle gerne gesehen. Wer sich über längere Zeit mit dem Wohmobil häuslich einrichten will, ist auf einem Campingplatz immer noch am besten aufgehoben – eine ausführliche Campingplatz-Suche finden Sie bei den Kollegen von CARAVANING.
In vielen osteuropäischen Ländern bilden Campingplätze oft die einzige verlässliche und legale Übernachtungsmöglichkeit. Mit einfacher Ausstattung und günstigen Preisen ähneln die oft unparzellierten Anlagen jedoch ohnehin eher einem Stellplatz.
Den Überblick zu behalten, wo das Freistehen in Europa erlaubt ist und wo nicht, wird durch viele regionale Vorschriften erschwert. Um nächtliche Störungen und Bußgelder zu vermeiden, sollte man sich auf jeden Fall vor Reiseantritt informieren.