Viele Camperinnen und Camper können sich einen Urlaub ohne ihre vierbeinigen Begleiter gar nicht vorstellen. Doch Vorsicht! Seit dem 22. April 2026 gelten neue EU-Vorschriften, die gerade für Wohnmobil-Reisende mit mehreren Haustieren relevant werden können.
Maximal fünf Tiere pro Fahrzeug – auch im Wohnmobil
Die wohl wichtigste Neuerung: Pro Fahrzeug sind künftig maximal fünf Tiere erlaubt. Damit will die EU deutlicher trennen zwischen privater Mitnahme und gewerblichem Transport. Betroffen sind Hunde, Katzen und – ausdrücklich genannt – auch Frettchen.
Für die meisten Camper dürfte diese Grenze kein Problem darstellen. Doch wer beispielsweise mit zwei Hunden und drei Katzen unterwegs ist oder mehrere Tiere von Freunden oder Familie mit in den Urlaub nimmt, stößt schnell an die neue Obergrenze. Wer mehr Tiere transportiert, fällt schnell in einen anderen rechtlichen Bereich mit strengeren Anforderungen.
Was gilt für Vögel und andere Haustiere?
Die EU-Verordnung konzentriert sich auf Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr. Für Heimvögel, Kaninchen oder andere Kleintiere gelten weiterhin die jeweiligen nationalen Bestimmungen. Camper, die mit exotischeren Begleitern unterwegs sind, sollten sich vor Grenzübertritten gezielt informieren.
Mikrochip und Tollwut-Impfung bleiben Pflicht
Ansonsten bleiben die bekannten Grundregeln bestehen. Tiere müssen eindeutig identifizierbar sein, in der Regel per Mikrochip, und sie benötigen einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Das kennen die meisten Wohnmobil-Urlaubenden bereits von bisherigen Reisen innerhalb und außerhalb der EU.
Strengere Regeln bei Fahrten außerhalb der EU
Wer mit dem Camper nach Norwegen, in die Schweiz, Großbritannien oder andere Nicht-EU-Länder reist, muss aufpassen: Die Vorschriften beschreiben jetzt genauer, was bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land zu beachten ist. Das betrifft auch Fälle, in denen Tiere nur durch die EU durchreisen.
Besonders für Skandinavien-Fans oder Schweiz-Urlauber mit Hund kann das relevant werden. Neu ist, wie mit Situationen umzugehen ist, wenn ein Tier nicht in ein Drittland einreisen darf und wieder zurück in die EU muss. Dafür gibt es ab sofort feste Abläufe und Anforderungen.
Heimtierausweis wird detaillierter
Auch die Papiere werden genauer unter die Lupe genommen. Heimtierausweise und Gesundheitsbescheinigungen müssen künftig zusätzliche Angaben enthalten. Dazu gehört eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes.
Vor der Abreise sollten Sie daher den Heimtierausweis Ihres Vierbeiners vom Tierarzt prüfen lassen – besonders, wenn Sie länger nicht mehr gereist sind.
Die neuen Regeln im Zeitplan
Die Änderungen greifen gestaffelt:
- Seit 22. April 2026: Die meisten Änderungen gelten bereits
- Ab 1. Oktober 2026: Neue Tiergesundheitsbescheinigungen werden vorgeschrieben
- Ab 1. Januar 2028: Neue Vorgaben für Ausweise und Identifizierung
Was bleibt wie gehabt?
Für Reisen innerhalb der EU braucht Ihr Haustier weiterhin einen gültigen Heimtierausweis. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Tollwut-Impfschutz bleibt Pflicht, je nach Herkunftsland kann zusätzlich ein Antikörpertest verlangt werden.












