Tempo 100 mit dem Caravan: Mythen und Fakten erklärt

100 km/h-Regelung für den Wohnwagen
4 Mythen um Tempo 100

vom Campingprofi seit 1959
ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.01.2026
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Seit 2005 dürfen Wohnwagen-Gespanne in Deutschland offiziell 100 km/h fahren. Dennoch halten sich bis heute viele Mythen über die Voraussetzungen, technische Details und die Gültigkeit der Tempo-100-Zulassung. CARAVANING klärt, was wirklich stimmt – von Schlingerdämpfern über Reifenalter bis hin zu länderspezifischen Regeln.

Mythos 1 – Ohne Schlingerdämpfer darf ich nicht 100 km/h fahren

 Falsch

Für die Tempo-100-Zulassung ist keine Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung notwendig, wenn die zulässige Gesamtmasse des gebremsten, mit Stoßdämpfern ausgestatteten Caravans nur 80 Prozent des eingetragenen Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt und Letzteres über ABS verfügt.

Doch selbst bei einem Gewichtsverhältnis von 1:1 ist der Schlingerdämpfer nicht vorgeschrieben, wenn der Zugwagen über ein "geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb" verfügt. Jene Systeme tragen je nach Autohersteller unterschiedliche Namen (z. B. Trailer Stability Assist oder Trailer Stability Control). Die meisten modernen Zugfahrzeuge sind mit einer solchen elektronischen Gespannstabilisierung ausgestattet, die durch gezielte Bremseingriffe an den Rädern den schlingernden Caravan zurück in die Spur zwingen.

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Knott

Kann man also auf eine Anti-Schlinger-Kupplung oder ein elektronisches Stabilisierungssystem am Caravan verzichten, wenn der Zugwagen über eine Gespannstabilisierung via ESP verfügt? Rechtlich ja, in der Praxis lieber nicht! Denn das ESP des Autos reagiert erst, wenn der Caravan schon schlingert. Reibkupplungen und Stabilisierungssystem unterdrücken Pendelbewegungen, die sich darum im Idealfall gar nicht erst auf das Auto übertragen.

Mythos 2 – Auch auf der Landstraße gilt Tempo 100

 Falsch

Autos mit Anhänger dürfen in Deutschland nur auf zwei- und mehrspurigen Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen) und Autobahnen mit "baulich voneinander getrennten Fahrstreifen" 100 statt nur 80 km/h schnell fahren. Auf Landstraßen beträgt das Tempolimit weiterhin 80 km/h.

Mythos 3 – Wenn die Reifen älter sind als 6 Jahre, erlischt die Tempo-100-Genehmigung

 Falsch

Die Genehmigung behält ihre Gültigkeit, jedoch darf nur noch 80 km/h schnell gefahren werden. Der Fahrer allein ist für die Einhaltung der Bedingungen verantwortlich. Dazu gehören eben die Gewichte und die technischen Voraussetzungen von Zugfahrzeug und Caravan. Im Falle einer (Geschwindigkeits-)Kontrolle muss der Lenker nachweisen können, dass das Gespann sie alle erfüllt. Die 100er-Plakette muss demnach weder abgezogen noch unkenntlich gemacht werden.

Mythos 4 – Die 100er-Zulassung gilt auch in anderen Ländern

 Falsch

Die deutsche 100er-Zulassung ist nur in Deutschland gültig. In der Schweiz darf jedoch ohne Plakette und große Auflagen 100 km/h schnell gefahren werden, wenn der Caravan bauartbedingt dafür ausgelegt ist. In Österreich gilt Tempo 100 ausschließlich für Gespanne, deren Gesamtgewicht, also die Summe aus den zulässigen Gesamtgewichten von Auto und Caravan, unter 3,5 Tonnen liegt.

In Frankreich dürfen Gespanne unter 3,5 Tonnen bis zu 130 km/h schnell fahren, sonst nur 90 km/h. Aber Achtung: Im Falle eines Unfalls mit mehr als 100 km/h kann die Versicherung Probleme bereiten – weil Caravans aus deutscher Produktion technisch generell nur für 100 km/h zugelassen sind – auch wenn sie mehr aushalten.

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Ingo Wagner

Kompakt: Das sind die Voraussetzungen für Tempo 100

  • Das Auto muss mit ABS (amtsdeutsch: Blockierverhinderer) ausgestattet sein.
  • Der Caravan ist vom Hersteller technisch für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h freigegeben (das sind in der Regel alle).
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h zugelassen, weisen also mindestens den Geschwindigkeitsindex L auf.
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.
  • Das Zugfahrzeug hat weniger als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.

Zudem müssen bestimmte Verhältnisse zwischen zulässigem Gesamtgewicht des Caravans und dem eingetragenen Leergewicht des Zugfahrzeugs eingehalten werden.

Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit dem Faktor X multipliziert – das Ergebnis dieser Rechnung ergibt das maximale zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, mit dem 100 km/h gefahren werden soll.

Der Faktor X wiederum hängt von Bauart und Ausstattung des Caravans ab. Er beträgt:

  • 0,3 für leichte Anhänger (z. B. Falt-/Zeltcaravans) ohne Bremse
  • 0,8 für gebremste Caravans mit Stoßdämpfern (1,1 für Nutzanhänger)
  • 1,0 für gebremste Wohnwagen mit Stoßdämpfern und einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung (z. B. Alko AKS, Knott KS oder Winterhoff WS) oder elektronischem fahrdynamischem Stabilitätssystem (z. B. Alko ATC, Knott ETS Plus oder LEAS) oder das Zugfahrzeug verfügt über ein geeignetes fahrdynamisches (also elektronisches) Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb. (X: 1,2 für Nutzanhänger)

Rechenbeispiel für ein Caravan-Gespann

Für einen Pkw mit 1643 Kilogramm Leergewicht bedeutet das, dass der Caravan ohne Stabilisierungseinrichtung 1314 Kilogramm zulässige Gesamtmasse haben dürfte, einer mit AKS, elektronischer Stabilisierung oder am Haken eines Pkw mit Anhänger-ESP 1643 Kilogramm. Weil Chassis-Hersteller aber zulässige Gesamtgewichte in Hunderterschritten anbieten, wäre es ergo erlaubt, einen 1300er- respektive 1600er-Caravan mit 100 km/h zu ziehen.

Fazit