Vorschriften für Winterreifen in Deutschland und im nahen Ausland

Reifenregeln im Ausland
Sicher durch den Schnee

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.11.2025
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Foto: Ingolf Pompe

Die Vorschriften in Sachen Winterreifen sind von Land zu Land unterschiedlich. Hier ist eine Übersicht, welche Regeln in Deutschland und den Nachbarländern im Alpenraum gelten.

Deutschland

Hier gilt situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das heißt: Bei Schnee, Eis, Schneematsch und Reifglätte darf man nur mit Winterreifen fahren. Als Winterreifen sind Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, anerkannt. Reifen mit der Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) genügen nicht mehr. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter, Experten empfehlen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter.

Österreich

Vom 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten montiert sein. Winterreifen brauchen mindestens vier Millimeter Profil. Anders als in Deutschland müssen Winterreifen in Österreich nicht das Alpine-Symbol tragen, die Bezeichnung M+S reicht in unserem Nachbarland aus.

Schweiz

Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings drohen bei Verstößen oder Unfällen wegen ungeeigneter Bereifung Geldbußen und Mithaftung. Schneekettenpflicht kann lokal per Beschilderung angeordnet werden.

Italien

Hier gibt es keine einheitliche Regelung. In Südtirol etwa gilt vom 15. November bis 15. April auf Teilen der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen eine witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen ist es ratsam, sich vor Beginn der Reise über die Vorschriften in der jeweiligen Region zu erkundigen.

Frankreich

Zwischen 1. November und 31. März sind in vielen Gebieten Winterreifen oder Schneeketten für die Bergregionen vorgeschrieben. Als Winterreifen sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol und einer Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern anerkannt.

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Thomas Cernak

Slowenien

Vom 15. November bis 15. März müssen Winterreifen oder Ketten bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen sein. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufweisen. Alternativ können auch Ganzjahresreifen (M+S-Symbol) verwendet werden.

Fazit