Es ist vorerst vorbei mit dem Urlaubsspaß auf dem Campingplatz Torre Salinas im Südosten Sardiniens. Vergangene Woche hat ihn die Polizei abgeriegelt und beschlagnahmt. Denn die deutsche Betreiberin, die mit einem "Urlaub in Kontakt mit der Natur wirbt", soll in Konflikt mit dem italienischen Bau- und Naturschutzrecht geraten sein. Ihr wird vorgeworfen, auf dem Campingplatz in der Kommune Muravera ohne Baugenehmigung mehrere Mobilheime und Bauwerke für Serviceräume errichtet zu haben, heißt es in einer Mitteilung des sardinischen Corpo Forestale (Forst- und Umweltschutzbehörde).
Mobilehomes ohne Baugenehmigung
Angeordnet hat die Abriegelung und die Beschlagnahmung der Ermittlungsrichter am Gericht in der Inselhauptstadt Cagliari auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Damit sollen der Betreiberin Vertuschungsversuche erschwert werden. Zuvor hatten Einsatzkräfte des Corpo Forestale (Station Villaputzu) ermittelt. Seit Juni 2025 prüften die Beamten gemeinsam mit der lokalen Polizei in Muravera und der kommunalen Bauaufsichtsbehörde die bauliche Situation auf dem Campingplatz.
Im Mittelpunkt stehen 61 Mobilheime (Fertighäuser). Nach Einschätzung der Ermittler verankerte die Betreiberin diese Einheiten fest im Boden und schloss sie an Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen an. Damit stuften die Behörden die Mobilheime nicht mehr als bewegliche Campingunterkünfte ein. Sie bewerten sie als bauliche Anlagen. Hinzu kommen vier Holzstrukturen sowie zwei Servicegebäude aus Mauerwerk und Holz. Auch diese Gebäude dienen dem Campingbetrieb. Für die Anlagen fehlte laut Corpo Forestale sowohl die erforderliche Bau- als auch die Landschaftsgestaltungsgenehmigung.
Campingplatz liegt in Küstenschutzstreifen
Der Platz befindet sich inmitten des Gebietes Stagni di Colostrai e delle Saline, einem Küstenstreifen mit besonderem, ministeriell ausgewiesenem Landschaftsschutzstatus. Dieses Schutzgebiet umfasst sensible Feuchtgebiete mit Lagunenseen, einer Saline, Sandstränden und Grünzonen zum Tierschutz. Neubauten unterliegen dort strengen Genehmigungsverfahren. Jede dauerhafte Struktur verändert ein geschütztes Landschaftsbild.

Direkt im Schatten des Torre Salinas liegt der nach dem Turm benannte Campingplatz (verdeckt). Das gesamte Areal liegt in einem Küstenschutzstreifen mit Sandstränden, Grunzonen und Lagunenseen. Einer dieser Seen, der Stagno delle Saline ist am llinken Rand des Fotos erkannbar.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Betreiberin, die in Muravera lebt, mehrere Delikte vor. Dazu zählen Verstöße gegen das Bauordnungsrecht und gegen das Landschaftsschutzrecht. Zusätzlich steht der Vorwurf einer unerlaubten baulichen Aufteilung und Nutzung eines Grundstücks. In diesem Fall drohen Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren. Bei einer Verurteilung kann das Gericht sogar die Einziehung des gesamten Areals anordnen.
Betreiberin kommt Abrissverfügung nur teilweise nach
Schon im Vorfeld der Beschlagnahmung hatte die Gemeinde Muravera eine Abrissverfügung erlassen. Die deutsche Betreiberin setzte diese Anordnung nur teilweise um. Das genügte den Ermittlern nicht.
Der Fall verdeutlicht die juristische Grenze zwischen Mobilheim und Gebäude. Wer Unterkünfte dauerhaft verankert und anschließt, schafft aus Sicht der Behörden feste Bauwerke. In einem geschützten Küstenraum reagieren die Ämter besonders konsequent.












