Gasgrill, Gasflasche, Grillgut – mehr braucht es für den perfekten Abend auf dem Campingplatz kaum. Um Abstand zum Fahrzeug zu halten, wird die Gasflasche oft aus dem Gaskasten genommen und der Grill direkt daran angeschlossen. Doch Vorsicht: Was wie eine Selbstverständlichkeit wirkt, ist in Deutschland in vielen Fällen nicht erlaubt und kann im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten.
Die Vorschriften im Hintergrund sind leider schwammig formuliert, und der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) liefert nur ausweichende Antworten. promobil klärt die Sachlage und zeigt die Risiken auf.
Auf den Punkt gebrachtDer gängige Betrieb eines frei verkäuflichen 30-mbar-Gasgrills an einer regulären 11- oder 5-kg-Gasflasche ist – trotz eines dazwischen geschlossenen 30-mbar-Gasdruckreglers – in Deutschland nicht zulässig. Im Falle eines Schadens, wie zum Beispiel einem Brand, kann diese Praxis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Gesetzeskonform und sicher ist nur der Anschluss über die Gasaußensteckdose des Fahrzeugs oder die Verwendung eines 50-mbar-Grills mit entsprechendem Gasdruckregler für den direkten Flaschenbetrieb.
Gasdruck-Standards in Deutschland: Eine schnelle Übersicht
Um zu begreifen, wo das Problem seine Wurzeln hat, muss man zunächst verstehen, wo sich die Systeme in 30 und 50 mbar unterscheiden.
1. Die Gasflasche (5 oder 11 kg): Die Flasche selbst hat keinen Standarddruck von 30 oder 50 mbar. Der Druck im Inneren ist viel höher und temperaturabhängig. Erst der Druckregler (Druckminderer), den man auf die Flasche schraubt, senkt den Druck des ausfließenden Gases auf den benötigten Wert für den Endverbraucher (z. B. Grill).
2. Wohnmobil / Wohnwagen (die feste Gasanlage): Standarddruck: bei Modellen mit Erstzulassung ab 2002 ist die fest installierte Gasanlage auf 30 mbar ausgelegt. Vor der Umstellung auf 30 mbar in Deutschland war der übliche Standard-Betriebsdruck 50 mbar. Das gilt für den Herd, die Heizung und auch für die Gasaußensteckdose.
3. Camping-Gasgrill: Viele Campinggrills (von Marken wie Cadac, Campingaz etc.) sind auf 30 mbar ausgelegt. Das liegt daran, dass 30 mbar der vorherrschende Standard in fast ganz Europa ist.
4. Stationärer Gasgrill (zuhause im Garten): Standarddruck: 50 mbar. Ein freistehendes Gerät, das an eine Gasflasche angeschlossen wird, muss in Deutschland mit 50 mbar betrieben werden. Daran halten sich Weber, Enders und Co. zum Beispiel für die großen stationären Gasgrills für den Garten.
Das rechtliche Dilemma: Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten

Das Grillen und Kochen direkt an der Flasche ist beliebt. Da man sich den Platz vor dem Camper besser einteilen und in den Schatten ausweichen kann.
Im Ausland haben sich 30 mbar in großen Teilen als Standard etabliert – egal ob im oder vor dem Freizeitfahrzeug. In Deutschland erfolgte die Umstellung im Freizeitfahrzeug von 50- auf 30 mbar ab 1996. Nach einer Übergangsfrist wurden ab 2002 alle neu zugelassenen Freizeitfahrzeuge mit einer 30-mbar-Anlage ausgerüstet.
Der Haken: während in modernen Freizeitfahrzeugen also die Gasanlage standardmäßig mit 30 mbar betrieben wird, gilt für den direkten Anschluss von externen Geräten an eine Gasflasche in Deutschland noch immer ein Betriebsdruck von 50 mbar.
Das führt zu der undurchsichtigen Situation, dass 30-mbar-Gasgrills über den passenden 30-mbar-Druckminderer im Mobil über einen Gas-Außenanschluss betrieben werden dürfen. Entnimmt man dieselbe Gasflasche samt Druckminderer, um vor dem Mobil direkt an der Gasflasche zu grillen, ist diese Kombination aber unzulässig.
Das Problem liegt im Detail der technischen Regelwerke. Der Betrieb eines 30-mbar-Geräts direkt an einer Gasflasche ist dort schlichtweg nicht vorgesehen. Für den Zubehör-Hersteller GOK, einen der führenden Anbieter von Gasanlagen und -komponenten, kommt dies einem Verbot gleich. In einem vielbeachteten Blogbeitrag stellt das Unternehmen klar, dass 30-mbar-Druckregler in Deutschland "fast nie erlaubt sind", wenn es um den direkten Anschluss an eine Gasflasche geht. Die Ausnahme bildet, wie vorab erwähnt, der Betrieb über die genormte Gasaußensteckdose des Fahrzeugs.

Das komplette Verbot schießt etwas über das Ziel hinaus, denn über eine Gas-Außensteckdose ist der Betrieb von 30-mbar-Modellen zulässig.
Wer also seinen 30-mbar-Grill mit einem entsprechenden Druckminderer direkt an die Flasche anschließt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen. Im Schadensfall, beispielsweise bei einem Brand, könnten Versicherungen die Regulierung verweigern und der Betreiber der Anlage haftbar gemacht werden.
Was ist ein Druckregler und wie sieht er aus?

Der Druckminderer regelt den Druck des ausfließenden Gases im Schlauch.
Der Druckregler (auch Druckminderer genannt) ist das wichtigste Sicherheitsbauteil zwischen der Gasflasche und Ihrem Grill. Man kann ihn sich wie einen intelligenten Wasserhahn vorstellen. Er reduziert den sehr hohen und schwankenden Druck in der Gasflasche auf einen niedrigen, konstanten Druck, den beispielsweise der Grill sicher verarbeiten kann.
Statement des Deutschen Verbandes Flüssiggas lässt uns im Unklaren
promobil hat den Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) mit der Problematik konfrontiert. Die Antwort des Pressesprechers Olaf Hermann fällt jedoch wenig erhellend aus und schiebt die Verantwortung auf die Hersteller der Geräte. In seinem Statement bestätigt der DVFG zwar die geltenden Standards, bleibt aber eine klare Aussage zur Legalität des direkten Anschlusses von 30-mbar-Grills an die Gasflasche schuldig.
Genauere Informationen vom Gas-Spezialisten GOK
Klarer äußert sich GOK in dem bereits erwähnten Blogbeitrag: 30 oder 50 mbar: Welcher Gasdruck ist in Deutschland zulässig?
Warum sind 30-mbar-Gasdruckregler in Deutschland verboten?
Weil die maßgeblichen deutschen Vorschriften – insbesondere die TRF und DVGW-Arbeitsblätter – ausschließlich 50 mbar als zulässigen Betriebsdruck definieren. 30 mbar wird dort nicht genannt und ist damit grundsätzlich nicht erlaubt.
Wo darf ich 30-mbar-Geräte legal betreiben?
In Wohnmobilen und Wohnwagen mit entsprechender 30-mbar-Gasanlage. Voraussetzung ist, dass die Geräte für diesen Druck ausgelegt sind und der Anschluss über die Fahrzeuginstallation erfolgt.
Eine Anfrage beim Caravaning Industrie Verband Deutschland (CIVD) bestätigt die Auslegung von GOK, verweist bei Fragen zum rechtlichen Rahmen und möglichen Konsequenzen genau wie der TÜV auf den Deutschen Verband für Flüssiggas.
Das passiert, wenn der Druckminderer nicht zum Grill passt
Solange der angegebene Druck auf dem Druckminderer mit dem Betriebsdruck übereinstimmt, funktioniert aus technischer Sicht alles problemlos. Nicht optimal, aber eher unkritisch ist es, einen 50-mbar-Grill an einem 30-mbar-Druckminderer zu betreiben. Hier kann der Grill sein volles Potenzial nicht entfalten, da der Gasdruck für den Düsendurchmesser zu gering ist.
Besonders gefährlich wird es, wenn aus Unwissenheit ein 30-mbar-Gerät an einen 50-mbar-Druckminderer angeschlossen wird. Der zu hohe Druck führt zu einer deutlich größeren Gasmenge, für die das Gerät nicht ausgelegt ist. Die Folgen können von übermäßig großen Flammen über Überhitzung bis hin zum Brand reichen.
So grillen Sie sicher und gesetzeskonform

Wer einen Gas-Außenanschluss nutzt darf einen 30-mbar-Gasgrill auch in Deutschland legal betreiben.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Camper die folgenden Punkte unbedingt beachten:
- Gasaußensteckdose nutzen: Der vorschriftsmäßige Weg, einen 30-mbar-Gasgrill in Deutschland legal zu betreiben, ist der Anschluss an die Gasaußensteckdose des Wohnmobils oder Wohnwagens. Diese ist fest mit der Bord-Gasanlage verbunden, die den Druck korrekt auf 30 mbar regelt.
- 50-mbar-Grill für den direkten Flaschenanschluss: Wer seinen Grill unabhängig vom Fahrzeug direkt an der Gasflasche betreiben möchte, sollte in Deutschland auf ein Modell zurückgreifen, das für einen Betriebsdruck von 50 mbar ausgelegt ist und den entsprechenden Druckminderer verwenden.
- Vorsicht bei Geräten aus dem Ausland: In vielen anderen europäischen Ländern sind 30 mbar der Standard, auch für den direkten Flaschenanschluss. Solche Geräte dürfen in Deutschland nur an der Gasaußensteckdose des Fahrzeugs betrieben werden, sofern sie über eine CE-Kennzeichnung verfügen.





