Warnweste: Länderspezifische Regelungen in Europa

Warnweste muss auch im Ausland an Bord sein
Länderspezifische Regelungen in Europa

Veröffentlicht am 20.11.2022
Was bei der Autoreise an Bord sein muss
Foto: ÖAMTC

Ob Sie eine Warnweste dabeihaben müssen oder nicht, wird in Europa von Land zu Land unterschiedlich bewertet. Generell gibt es Unterschiede zwischen Mitführ- und Tragepflicht. In welchem Land welche Regeln gelten, darüber informiert der ACE.

Welche Warnwestenpflicht gilt im Ausland?

Auf der folgenden Karte sehen Sie die länderspezifischen Anforderungen. Das T steht für die Tragepflicht, das M für die Mitführpflicht. Quelle: ACE.

Warnwesten-Pflicht in Europa
ACE

Quelle: ACE.

Belgien: Das bloße Nicht-Mitführen der Warnweste wird bestraft.

Dänemark: Das Tragen wird lediglich empfohlen.

Deutschland: Hier muss in jedem hier zugelassenen, motorisierten Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden.

Finnland: Tragepflicht für alle Personen auf der Fahrbahn, Tag und Nacht.

Frankreich: Die Weste muss vor Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden. Gilt nachts außerorts oder bei witterungsbedingten schlechten Sichtverhältnissen auch für Radfahrende.

Italien: Tragepflicht für alle, die das Fahrzeug verlassen, auf dem Fahrrad nur nachts außerhalb geschlossener Ortschaften und im Tunnel.

Luxemburg: Auf der Autobahn und auf Schnellstraßen, auch für Zufußgehende, die nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen entlang der Straße gehen.

Montenegro: Muss sichtbar über die Rückelehne gehängt werden.

Norwegen: Ausländische Fahrende sind nur dann betroffen, swenn sie ein in Norwegen zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen).

Österreich: Auf der Autobahn/Landstraße gilt für Lenkende aller mehrspurigen Kraftfahrzeug (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, etc), muss vor dem Aussteigen angelegt. sein.

Polen: Zufußgehende und Radfahrende bei Dunkelheit außerorts.

Portugal: Gilt für ausländische Fahrende nur, wenn sie ein in Portugal zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen).

Rumänien: Fahrende von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t.

Slowenien: Auf Autobahnen oder Schnellstraßen.

Spanien: Warnweste muss griffbereit sein.

Ungarn: Hier müssen sogar Fußgänger, die außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs sind, eine Weste tragen.

promobil zeigt Ihnen hier, welche weiteren Verkehrsregeln speziell für Wohnmobile in Europa gelten.