Gasprüfung ab 2025 wieder Pflicht: So vermeiden Camper Bußgelder

Gasprüfung für Campingfahrzeuge Pflicht ab 2025
Ohne Gasplakette droht Campern eine Strafe

Veröffentlicht am 04.06.2025

Der Urlaub beginnt – und endet mit einem Bußgeld. Wer mit Wohnmobil, Campingbus oder Wohnwagen unterwegs ist, aber keine gültige Gasplakette hat, muss ab dem 19. Juni 2025 mit einer Ordnungsstrafe rechnen.

Die Staffelung der Bußgelder ist eindeutig:

  • 15 Euro (Frist um 2–4 Monate überschritten)
  • 25 Euro (bis 8 Monate)
  • 60 Euro (mehr als 8 Monate)

Ab 19. Juni 2025 gilt der neue StVZO-Paragraf. Denn ab diesem Stichtag ist die zweijährliche Prüfung der Flüssiggasanlagen wieder gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht war seit 2022 ausgesetzt. Hintergrund war, dass Prüfgeräte laut einigen Überwachungsorganisationen nicht einheitlich genormt waren.

Damit sollen Unfälle durch defekte Gasgeräte verhindert werden. Welche Prüfpunkte wichtig sind und wie die Kontrolle abläuft, zeigt dieser Überblick.

Was gilt ab dem 19.6.2025 für die Camping-Gasanlage?

Alle zwei Jahre müssen Wohnmobil und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, zur Prüfung. Anders als früher bleibt sie unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Wenn zur HU keine gültige Gasprüfung vorliegt, kann sie bei TÜV oder DEKRA in vereinfachter Form mitgemacht werden.

Seit Juni 2024 regelte zwar schon ein neuer Paragraf in der StVZO die Rechtsgrundlage zur Gasprüfung, es galt aber eine Übergangsfrist bis 2025. Ziel ist es, die Sicherheit beim Betrieb von Gasgeräten wie Herd, Heizung und Kühlschrank zu gewährleisten und potenzielle Unfallrisiken zu minimieren.

Wer ist betroffen?

Alle Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit installierten Flüssiggasanlagen sind verpflichtet, diese Prüfungen durchführen zu lassen.

Die Prüfung muss in drei Situationen durchgeführt werden: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen, vor der Wiederinbetriebnahme und anschließend im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren zur vorherigen Prüfung.

  • Bestehende Fahrzeuge ohne aktuelle Gasprüfung müssen diese bis spätestens 19. Juni 2025 nachholen.
  • Beim Neufahrzeug übernimmt der Hersteller die erste Prüfung nach G607.

Was kostet die Gasprüfung?

Laut ADAC werden die Preise für die Prüfung zwischen 40 und 80 Euro liegen; dauern soll die Prüfung 20 bis 45 Minuten. Dafür gibt es nicht nur ein sicheres Gefühl, sondern auch die Bestätigung, dass Gasanlage und -geräte einwandfrei funktionieren.

Gasprüfung
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Was passiert bei der Gasprüfung?

Ein anerkannter Sachverständiger überprüft alle Halterungen und Lüftungsöffnungen der Flüssiggasanlage sowie die Abzüge im Gaskasten. Außerdem kontrolliert der Prüfer Dichtungen und Ventile. Zudem unterzieht er alle gasbetriebenen Geräte und die Abgasrohre einem Sicherheits- und Funktionstest.

Zur Dichtheitsprüfung wird der Gasregler abgeschraubt und die Leitung mit einem Druck von 150 mBar beaufschlagt. Bleibt der Zeiger des Manometers nach fünf Minuten stabil, gilt die Anlage als dicht.

Damit die Prüfung reibungslos verläuft, sollte die Gasflasche nicht nur gefüllt, sondern angeschlossen sein. Alle gasbetriebenen Geräte müssen betriebsbereit sein. Zudem dürfen die Anschlussschläuche und der Druckminderer nicht älter als zehn Jahre sein.

Das gelbe Prüfbescheinigungsheft ist ebenfalls erforderlich. In diesem Heft dokumentiert der Prüfer alle geprüften Geräte, Ergebnisse, Stempel und Unterschrift.

Basis der Prüfung ist das Arbeitsblatt G607 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs). Es regelt das exakte Vorgehen für den Check. Einzelne Geräte werden im Detail getestet:

  • Am Kocher müssen die Flammen gleichmäßig blau brennen.
  • Die Brennerventile müssen spätestens nach 60 Sekunden ohne Flamme automatisch abschalten.
  • Der Kühlschrank wird auf saubere Verbrennung und freie Brennerröhrchen geprüft.
  • Die Heizung wird auf Startverhalten, gleichmäßigen Betrieb und freien Abgaskamin kontrolliert.
  • Auch die Schnellschlussventile müssen absolut dicht schließen.

Unabhängige Prüfungsstellen können Check übernehmen

Die Gasprüfung darf ausschließlich von zertifizierten Sachkundigen nach G 607 durchgeführt werden. Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) sagt: "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen." Dazu gehören Wohnmobil-Fachhändler und -werkstätten, die Gasprüfungen in Kooperation mit Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ anbieten. Voraussetzung für Prüfer ist eine Schulung durch den Deutschen Flüssiggasverband.

Unter folgenden Online-Plattformen und Werkstattverzeichnissen finden Sie geeignete Prüfstellen:

  • Gasprüfung Wohnwagen und Wohnmobil – Ein Verzeichnis anerkannter Fachbetriebe für die Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen. Die Suche erfolgt über die Eingabe des Standorts (Stadt, PLZ oder Adresse).
  • G607-Sachkundigen-Finder – Zertifizierte Fachbetriebe für die Gasanlagenprüfung an privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobilen. Alle Sachkundigen sind von den KFZ-technischen Fachverbänden ZDK und ZKF anerkannt.
  • TÜV NORD – Die Prüfung kann an vielen TÜV NORD Service-Centern durchgeführt werden.

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