Achtung Mautschock! Warum viele Wohnmobile unter 3,5 Tonnen bald eine GO-Box brauchen

Neue Mautregeln für Wohnmobile mit 3,5 t
Diese Camper brauchen ab dem Stichtag eine GO-Box

Veröffentlicht am 30.07.2025
Go-Box
Foto: Fotos: Archiv, Asfinag

Bisher galt für viele Wohnmobile: Wer unter 3,5 Tonnen bleibt, braucht in Österreich nur eine Vignette oder zahlt Streckenmaut – ganz einfach. Doch das ändert sich bald. Ab dem 1. Februar 2029 greift eine neue Regelung, die viele Camper betrifft. Es geht um eine bestimmte Mautbox, die sogenannte GO-Box.

Die wichtigste Änderung: Entscheidend ist künftig nicht mehr, was im Fahrzeugschein unter "zulässigem Gesamtgewicht" steht – sondern, was das Fahrzeug technisch überhaupt bewegen kann. Und das kann teure Folgen haben.

GO-Box: Was ist das überhaupt?

Die GO-Box ist ein kleines elektronisches Gerät für die Mautabrechnung auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen – allerdings nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Sie wird an der Windschutzscheibe montiert und erkennt automatisch, wenn man eine mautpflichtige Strecke befährt. Die Abrechnung erfolgt dann streckenabhängig.

Sie bekommen die GO-Box an speziellen GO-Vertriebsstellen, zum Beispiel an Autobahntankstellen mit einem "GO"-Symbol. Die Einrichtung geht schnell. Mitbringen sollte man allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Die Neuregelung ab dem 1. Februar 2029

Bislang war die Sache einfach: Stand im Fahrzeugschein ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, war man auf der sicheren Seite. Selbst wenn das Wohnmobil technisch mehr tragen könnte – solange es abgelastet war, reichte eine Vignette. Hier finden Sie mehr zum Thema Wohnmobil ablasten.

Doch seit dem 1. Dezember 2023 zählt nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht, sondern die sogenannte technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Die tzGm gibt an, was das Fahrzeug laut Hersteller theoretisch tragen darf, wenn es voll ausgelastet wäre.

Für alle Wohnmobile, die vor dem 1. Dezember 2023 zugelassen wurden, gilt noch eine Übergangsfrist – bis zum 31. Januar 2029. Danach müssen abgelastete Fahrzeuge mit tzGm über 3,5 Tonnen die GO-Box verwenden.

Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) – was ist das?

Die tzGm finden Sie im Fahrzeugschein im Feld F1. Sie beschreibt das technisch maximal mögliche Gewicht des Fahrzeugs – unabhängig davon, ob es abgelastet wurde oder nicht. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) steht im Feld F2 und zeigt an, wie schwer das Fahrzeug laut Zulassung tatsächlich sein darf.

Beispiel:

  • F1 (tzGm): 4.200 kg
  • F2 (zGG): 3.500 kg

Solche Fahrzeuge waren bisher von der GO-Maut befreit – doch ab Februar 2029 reicht das abgelastete Gewicht nicht mehr aus, um sich die GO-Box zu sparen.

Diese Wohnmobile brauchen eine GO-Box für die Maut in Österreich

  • Bereits heute (seit 1. Dezember 2023): Alle Wohnmobile mit technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen, die ab dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen wurden.
  • Ab dem 1. Februar 2029 zusätzlich: Auch Wohnmobile mit tzGm über 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Dezember 2023 zugelassen wurden, aber im Fahrzeugschein (F2) auf 3,5 Tonnen abgelastet sind. Diese waren bislang von der GO-Maut befreit, müssen ab 2029 jedoch eine GO-Box verwenden.

Anmeldung und Einrichtung der GO-Box

Die GO-Box ist, wie bereit erwähnt, an GO-Vertriebsstellen erhältlich. Dort müssen Sie Ihr Fahrzeug anmelden. Wichtig:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitbringen
  • Persönliche Daten (Name, Adresse etc.) angeben
  • Die Anzahl der Achsen deines Wohnmobils wird vor Ort festgestellt

Die GO-Box wird danach auf Ihr Fahrzeug eingestellt. Auch die Schadstoffklasse spielt eine Rolle – sie beeinflusst den Mautpreis. Die ASFINAG (der Autobahnbetreiber in Österreich) empfiehlt: Alle Daten vor Ort prüfen und notfalls korrigieren lassen.

Ganz wichtig: Sie beko9mmen eine Fahrzeugdeklaration, die Sie immer im Fahrzeug mitführen müssen. Bei Kontrollen kann es sonst Ärger geben.

Mautberechnung: Wovon hängt der Preis ab?

Die GO-Maut richtet sich nach drei Faktoren:

  1. Gefahrene Strecke
  2. Anzahl der Achsen
  3. Schadstoffklasse

Zieht das Wohnmobil zum Beispiel einen Anhänger, verändert sich die Achszahl – und damit steigt auch der Preis. In der GO-Box können Nutzerinnen und Nutzer die Achszahl vor jedem Fahrtbeginn einstellen. Wichtig: Das sollte man immer korrekt machen. Wer mit falscher Angabe erwischt wird, muss ordentlich draufzahlen.