Warntafeln an Heckträgern: Wann und wo die Kennzeichnung an Wohnmobilen Pflicht ist

Ladung am Camper-Heck richtig kennzeichnen
Wann und wo Warntafeln am Wohnmobil nötig sind

ArtikeldatumVeröffentlicht am 09.09.2025
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Foto: Ingolf Pompe

Die Warntafelpflicht bei überstehender Ladung am Wohnmobil oder Campingbus gilt nur in Italien, Spanien und Portugal? Campende, die das glauben, liegen leider falsch.

Unter bestimmten Umständen müssen auch in anderen Ländern Europas Warntafeln an Heckträgern mit Fahrrädern oder ähnlicher Ladung, die das Fahrzeug verlängert, befestigt werden. Manchmal nachts sogar mit zusätzlicher Beleuchtung und Rückstrahlern. promobil klärt Sie über die feinen Details auf, die in Bezug auf die Kennzeichnung von überstehender Ladung an Wohnmobilen gelten.

Kennzeichnung hängt vom Überstand ab

Gut erklären lässt sich das am Beispiel Österreich: Solange die Ladung weniger als einen Meter über das Heck hinaussteht, muss keine Warntafel angebracht werden – darüber schon. Dieses Maß kann bei gewissen Fahrradträgermodellen überschritten werden, wenn sie beladen sind.

Praxisbeispiel: Der Thule Elite G2 Standard hat laut Hersteller eine Gesamttiefe von 74 cm, die Mitte der hinteren Trägerschiene und damit auch die Mitte des daraufstehenden Fahrrads befindet sich ungefähr 70 cm von der Rückwand entfernt. Die Lenker vieler moderner Fahrräder für Erwachsene sind mindestens 70 cm breit, fast 35 cm davon stehen unterwegs über den Fahrradträger hinaus. Das macht in Summe 1,05 m – mehr als der Grenzwert.

Angesprochen auf den Fall antwortet das österreichische Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur:

"Zusammengefasst umfasst der Begriff der ‚Ladung‘ im gegenständlichen Fall daher sowohl den Fahrradträger als auch die darauf befindlichen Fahrräder."

Campende müssen also entweder die in Österreich geltende Langguttafel anbringen oder vor jedem Transport den Lenker des hintersten Fahrrads auf Längsrichtung drehen, damit er nicht mehr zu weit übersteht.

Wo gilt für Heckträger eine Kennzeichnungspflicht?

Fahrrad spezial: Trägersysteme
Hersteller, fotolia/Maria Vazquez

Nachmessen ist also oberstes Gebot für Campende, die Fahrräder oder andere Ausrüstung auf Trägersystemen hinter dem Wohnmobil oder Campingbus transportieren. Es gibt in Europa nämlich mehrere Länder, in denen Grenzwerte vorgegeben sind, ab denen eine Kennzeichnungspflicht für überstehende Ladung besteht. Dazu gehören Kroatien, Frankreich, und auch die Bundesrepublik Deutschland.

Werden die Grenzwerte überschritten und nur Fahrräder transportiert, bleibt natürlich immer der beschriebene Trick mit dem Lenker. Lässt sich der Überstand der Zuladung nicht so leicht reduzieren, dann bleibt nur die Kennzeichnung. Weil sich die Gesetze unterscheiden und sehr kompliziert sind, haben wir die Kennzeichnungsregeln für unsere Leserinnen und Leser zusammengestellt.

Kennzeichnungs- und Warntafelpflicht für überstehende Ladung an Wohnmobilen



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