Die Warntafelpflicht bei überstehender Ladung am Wohnmobil oder Campingbus gilt nur in Italien, Spanien und Portugal? Campende, die das glauben, liegen leider falsch.
Unter bestimmten Umständen müssen auch in anderen Ländern Europas Warntafeln an Heckträgern mit Fahrrädern oder ähnlicher Ladung, die das Fahrzeug verlängert, befestigt werden. Manchmal nachts sogar mit zusätzlicher Beleuchtung und Rückstrahlern. promobil klärt Sie über die feinen Details auf, die in Bezug auf die Kennzeichnung von überstehender Ladung an Wohnmobilen gelten.
Kennzeichnung hängt vom Überstand ab
Gut erklären lässt sich das am Beispiel Österreich: Solange die Ladung weniger als einen Meter über das Heck hinaussteht, muss keine Warntafel angebracht werden – darüber schon. Dieses Maß kann bei gewissen Fahrradträgermodellen überschritten werden, wenn sie beladen sind.
Praxisbeispiel: Der Thule Elite G2 Standard hat laut Hersteller eine Gesamttiefe von 74 cm, die Mitte der hinteren Trägerschiene und damit auch die Mitte des daraufstehenden Fahrrads befindet sich ungefähr 70 cm von der Rückwand entfernt. Die Lenker vieler moderner Fahrräder für Erwachsene sind mindestens 70 cm breit, fast 35 cm davon stehen unterwegs über den Fahrradträger hinaus. Das macht in Summe 1,05 m – mehr als der Grenzwert.
Angesprochen auf den Fall antwortet das österreichische Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur:
"Zusammengefasst umfasst der Begriff der ‚Ladung‘ im gegenständlichen Fall daher sowohl den Fahrradträger als auch die darauf befindlichen Fahrräder."
Campende müssen also entweder die in Österreich geltende Langguttafel anbringen oder vor jedem Transport den Lenker des hintersten Fahrrads auf Längsrichtung drehen, damit er nicht mehr zu weit übersteht.
Wo gilt für Heckträger eine Kennzeichnungspflicht?

Die bekannteste Warntafelpflicht gilt in Italien. Das liegt daran, dass sie dort umstritten ist, die Gesetze dazu oft geändert werden und niemand so richtig weiß, ob sie gilt oder nicht.
Nachmessen ist also oberstes Gebot für Campende, die Fahrräder oder andere Ausrüstung auf Trägersystemen hinter dem Wohnmobil oder Campingbus transportieren. Es gibt in Europa nämlich mehrere Länder, in denen Grenzwerte vorgegeben sind, ab denen eine Kennzeichnungspflicht für überstehende Ladung besteht. Dazu gehören Kroatien, Frankreich, und auch die Bundesrepublik Deutschland.
Werden die Grenzwerte überschritten und nur Fahrräder transportiert, bleibt natürlich immer der beschriebene Trick mit dem Lenker. Lässt sich der Überstand der Zuladung nicht so leicht reduzieren, dann bleibt nur die Kennzeichnung. Weil sich die Gesetze unterscheiden und sehr kompliziert sind, haben wir die Kennzeichnungsregeln für unsere Leserinnen und Leser zusammengestellt.
Kennzeichnungs- und Warntafelpflicht für überstehende Ladung an Wohnmobilen
In Belgien muss überstehende Ladung ab einem Rücküberstand von mehr als 1 Meter mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 × 50 cm, reflektierend) gekennzeichnet werden. Bei Fahrten in der Dämmerung oder Dunkelheit sind zusätzlich ein rotes Rücklicht sowie orangefarbene Reflektoren an den Seiten vorgeschrieben.
Deutschland muss überstehende Ladung ab einem Rücküberstand von mehr als einem Meter über die Rückstrahler hinaus gekennzeichnet werden. Erlaubt sind dabei eine rote Fahne (mindestens 30 × 30 cm), ein roter Zylinder oder ein Schild – bei schlechter Sicht zusätzlich mit rotem Licht und Rückstrahler.
In Frankreich ist eine Kennzeichnung ab einem Überstand von mehr als einem Meter nach hinten verpflichtend. Tagsüber genügt eine reflektierende Warntafel, bei Nacht muss zusätzlich ein rotes Licht angebracht werden, das mindestens 150 Meter weit sichtbar ist.
In Italien ist die Warntafel auch bei geringem Überstand verpflichtend. Sie muss aus Aluminium bestehen, 50 × 50 cm groß sein und fünf rot-weiße diagonale Streifen aufweisen. Verwendet werden sollte die Tafel nicht nur bei allgemeiner Ladung, sondern auch bei Fahrradträgern am Heck. Eine Gesetzesänderung sollte die Warntafelpflicht für Fahrradträger ab 2025 zwar abschaffen, Polizei und Behörden interpretieren aber unterschiedlich und bestehen weiterhin auf eine Kennzeichnung. Deshalb wird weiterhin das Anbringen der Warntafel empfohlen.

Warntfalen in Italien sollten fünf rote und für weiße Streifen haben, die reflektierend beschichtet sind und aus Aluminium bestehen.
In Kroatien ist überstehende Ladung ab einem Rücküberstand von mehr als 1 Meter kennzeichnungspflichtig. Tagsüber reicht ein rotes Tuch, bei Anhängern ist ein spezielles orange-weiß gestreiftes Schild (50 × 50 cm) nötig. Bei Dunkelheit sind zusätzlich eine rote Leuchte und Reflektoren vorgeschrieben.
In Österreich muss überstehende Ladung ab einem Hinterüberstand von über 1 Meter mit einer Langguttafel gekennzeichnet werden. Diese misst ca. 40 × 25 cm, hat einen roten Rand und muss reflektierend sein – eine günstige Kunststofflösung reicht nicht aus.
Portugal erkennt die spanische Warntafel an. Eine Kennzeichnung ist bei jeder nach hinten überstehenden Ladung erforderlich. Die Tafel muss rot-weiß reflektierend sein und ist auch bei Tageslicht Pflicht – unabhängig davon, ob es sich um Ladung oder Fahrradträger handelt.
Spanien verlangt bei jeder nach hinten überstehenden Ladung eine rot-weiß schraffierte Warntafel (50 × 50 cm, Aluminium, reflektierend). Wenn die gesamte Fahrzeugbreite betroffen ist – etwa bei breiten Fahrradträgern – müssen zwei Tafeln, jeweils links und rechts, angebracht werden. Die Gestaltung der spanischen Warntafel umfasst drei rote und drei weiße Streifen. Die Oberfläche muss reflektierend sein und das Material metallisch.

Warntafen für Spanien müssen drei rote und drei weiße Diagonalstreifen haben.