Was ist bei der Wohnmobil-Auflastung zu beachten?
Ich möchte mein Reisemobil von 3,5 auf 3,9 Tonnen zulässige Gesamtmasse auflasten. Welche besonderen Vorschriften muss ich dann im Anschluss beachten?fragt Leser Heinz Dengel aus Welden
Für die Auflastung auf über 3,5 Tonnen müssen nach 1. Januar 2001 zugelassene Reisemobile mit ABS ausgerüstet sein. Die höhere technisch zulässige Gesamtmasse bringt Ihnen den Vorteil, mehr Zuladung zu haben. Allerdings gilt Ihr Mobil dann verkehrsrechtlich als Lkw. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit verringert sich auf 80 km/h. Überhol- und Verkehrsverbote für Lastwagen, nicht jedoch das für diese geltende Wochenendfahrverbot, müssen beachtet werden.
Zu Verbandskasten und Warndreieck müssen Sie eine Warnleuchte mitführen. Außerdem muss laut Gesetz beim nächtlichen Parken in geschlossenen Ortschaften eine Warntafel angebracht werden. Für die Besteuerung wird nicht nur das Fahrzeuggewicht – wie bei Mobilen unter 3,5 Tonnen – herangezogen, sondern auch noch der Schadstoffausstoß. Eine eingetragene Schadstoffklasse S1 oder S2 vorausgesetzt, lassen sich damit durchaus ein paar Euro sparen. Fehlt diese Einstufung, weil das Fahrzeug zu alt ist, kommt der Besitzer nicht in den Genuss dieser Vergünstigungen, und das Reisemobil wird entsprechend höher besteuert. Entscheidend ist, was unter Ziffer 33 im Kfz-Schein steht.
Die Haftpflichtversicherung, die für Reisemobile pauschal erhoben wird, ist vom geänderten Gewicht nicht betroffen. Mussten Reisemobile über 3,5 Tonnen vor dem 1. November 2003 jährlich zum TÜV, gilt seitdem für die Hauptuntersuchung wieder eine Frist von 24 Monaten.
Aufpassen müssen Sie bei Mautgebühren. Die sind, beispielsweise in Österreich oder Frankreich, für Mobile über 3,5 Tonnen höher. Außerdem gelten unter und über dieser Gewichtsgrenze andere Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. So werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem schwereren Mobil strenger geahndet. Schließlich dürfen alle Fahrer, die seit 1999 den Pkw-Führerschein erworben haben, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht steuern.
ABS und Auflastung
Ich möchte mein Wohnmobil auf Mercedes Sprinter von 3,5 auf 3,8 Tonnen Gesamtgewicht auflasten lassen. Brauche ich dafür ABS?fragt Leser Hans Henneke, per E-Mail
Es kommt auf das Alter Ihres Fahrzeugs an. Wurde es bis zum 31.12.2000 erstmals zugelassen, ist eine Auflastung des Sprinter auf 3,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht per Gesetz auch ohne ABS möglich.
Ab dem 1. Januar 2001 können neue Reisemobile nur noch über 3,5 Tonnen aufgelastet werden, wenn sie mit ABS ausgestattet sind. Üblicherweise ordern Reisemobilhersteller das Sprinter-Chassis mit verstärkter Vorderachse und höherer Tragfähigkeit. In dieser Eurosprinter-Konfiguration ist oft schon ab Werk eine Auflastung ohne Änderungen am Chassis wahlweise erhältlich. Eine Bescheinigung, dass das Reisemobil aufgelastet werden darf, kann Ihnen entweder der Reisemobilhersteller oder eine Mercedes-Niederlassung ausstellen. In der Werkstatt kostet die Bescheinigung zwischen 50 und 80 Euro.
Sollte es sich bei Ihrem Basisfahrzeug nicht um den Eurosprinter handeln, kann die Mercedes-Werkstatt Ihnen auch sagen, ob gegebenenfalls der Einbau eines stärkeren Stabilisators oder andere Umbaumaßnahmen am Fahrgestell für die Auflastung notwendig sind. Mit der entsprechenden Bescheinigung kann der TÜV dann die höhere zulässige Gesamtmasse in die Papiere eintragen.
Mautgebühren und Überladung in Österreich
Wir haben jetzt Zeit für längere Reisen. Weil wir dann auch mehr Gepäck mitnehmen, erwägen wir eine Auflastung von 3,5 auf die ursprünglichen vier Tonnen. Wir fahren häufig durch Österreich in den Süden. Was ist zu beachten? Werden dort bei einer Überladung auch fünf Prozent Toleranz geduldet? Wie wird bei Kontrollen gewogen?Auch in Österreich gelten für Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht andere Regeln als für leichtere Fahrzeuge. Sie müssen sich an Ge- und Verbote für Lkw halten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Mobile über 3,5 Tonnen sind nicht betroffen von der gesonderten Winterreifenpflicht für Schwerfahrzeuge. Diese schreibt für Lkw ab 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifen mindestens auf der Antriebsachse vor, unabhängig davon, ob auf der Straße Schnee liegt oder nicht.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind im gleichen Zeitraum Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profil auch für Wohnmobile vorgeschrieben. Das Fahrverbot für Lkw auf der Brenner Straße B182 gilt für schwere Wohnmobile ebenfalls nicht, jedoch für alle Fahrzeuge mit Anhänger.
Auf österreichischen Autobahnen brauchen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eine Go-Box. Die Pkw-Vignette genügt nicht. Neben der Anschaffung der Go-Box werden weitere Gebühren je Kilometer fällig.
Bei mobilen, teilweise systematisch stattfindenden Gewichtskontrollen werden meist die einzelnen Räder gewogen und die Lasten addiert. Gewichtsgrenzen gelten nämlich für Räder, Achsen und das Gesamtfahrzeug.
Die in Deutschland übliche Toleranzgrenze von fünf Prozent Überladung wird in Österreich in der Regel nicht angewandt. Oft müssen Sie ausladen, bis das Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird. Tipp: Wiegen Sie Ihr Fahrzeug bei TÜV oder Dekra reisefertig beladen. Dann haben Sie eine Orientierung.