Griechenland hat aufgeräumt – mit dem Mythos vom freien Campen. Anfang 2025 drohten Wohnmobilurlaubern hohe Bußgelder, wenn sie sich nicht an neue Spielregeln halten. Dank einer gelungenen Petition und einer Gesetzesänderung gibt es jetzt klarere Regeln – und Wildcampen mit Wohnmobil und Wohnwagen wird wieder toleriert. Dennoch: Camperinnen und Camper müssen sich an die Regeln halten.
So sah das "alte" neue Gesetz aus (vor Juni 2025)
Im Januar 2025 wurde das Gesetz 5170/2025 gültig, das Wildcamping in Griechenland de facto unmöglich machte. Bis zu 3.000 Euro Strafe oder sogar drei Monate Haft waren möglich – pro Person und Fahrzeug.
Es sollte eine 24-Stunden-Parkregel landesweit durchgesetzt werden – Wohnmobile sollten auf öffentlichen Parkflächen nur noch maximal 24 Stunden stehen dürfen. Geltungsbereich: Straßenparkplätze, in Wohngebieten oder auf kommunalen Flächen. Sprich: Wo früher Küstenbuchten, Bergdörfer oder antike Ruinen zum Übernachten und sich breitmachen einluden, sollte gelten: Nur noch lizenzierte Campingplätze sind erlaubt sein.
So sieht das "neue" neue Gesetz aus (ab Juni 2025)
Mit der Verabschiedung des Gesetzes 5209/2025 (AMTSBLATT F.E.K. 100) vom 11. Juni 2025 ist das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen im öffentlichen Raum wieder fast uneingeschränkt erlaubt – allerdings kommt es auf die Fahrzeugart an. Und ob man sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften befindet.

Einfach mal am Strand übernachten? Das geht nun doch wieder in Griechenland - wenn man sich an die Regeln hält.
Was gilt innerhalb geschlossener Ortschaften?
- Wohnmobile unter 7,50 Meter Länge: Parken ist wieder ohne zeitliche Begrenzung erlaubt.
- Wohnmobile über 7,50 Meter Länge: Parken ist nur für 24 Stunden erlaubt.
- Wohnwagen: Parken ist nur für 24 Stunden erlaubt.
Was gilt außerhalb geschlossener Ortschaften?
- Wohnmobile und Wohnwagen dürfen unabhängig von der Fahrzeuglänge ohne zeitliche Begrenzung parken.
Allerdings ist Parken nur an dafür vorgesehenen Plätzen oder auf dem Seitenstreifen der Straße erlaubt. Falls es keinen Seitenstreifen gibt, muss das Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand und parallel zur Fahrbahnachse stehen.
Vorsicht: Diese Parkregelung gilt nur, wenn Parken nicht explizit verboten ist.
Ist Wildcamping uneingeschränkt möglich?
Dennoch: Markise raus? Stühle vor dem Fahrzeug? Grill an? Bei all diesem Camping-typischen Verhalten sollten Camperinnen und Camper mit gesundem Menschenverstand die Situation einschätzen.
Dem Tourismusministerium ging es bei der Verschärfung der Gesetze um den Schutz von Natur, Kulturerbe und öffentlicher Ordnung. Gerade an Küsten, Stränden und archäologischen Stätten wollte das Ministerium "freies Stehen" künftig vermeiden.
Viele Camper verstehen ihre Reiseform als naturnah und respektvoll. Der griechische Verband für motorisierte Wohnmobile und Wohnwagen (S.E.A.R.T.E.) appelliert an alle:
"Wir bitten herzlich um Respekt für die Natur und die Umwelt. Der Schutz unseres natürlichen Reichtums ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Verantwortung für uns alle."
Statt spontanem Abenteuer: Campingplatz statt Wildcamping
Wer statt Wildcamping auf Campingplätze mit Infrastruktur setzt, sollte beachten: Ohne Reservierung geht in der Hochsaison wenig. Viele Campingplätze und offizielle Stellplätze sind über Wochen ausgebucht.