Zulassung für selbstausgebaute Wohnnmobile
So bekommen Sie die Womo-Zulassung

Der Experte vom TÜV verrät, worauf es bei der Zulassung von selbst ausgebauten Campervans als Wohnmobil ankommt.

DIY-Ausbau
Foto: Andreas Becker
In diesem Artikel:
  1. 1. Darauf kommt's an: Zulassung als Pkw oder Nutzfahrzeug
  2. 2. TÜV-Experte zum Thema Wohnmobil-Zulassung
  3. 3. Die Richtlinien für die Wohnmobil-Zulassung
  4. 4. Gibt es Unterschiede bei TÜV und DEKRA?
  5. 5. Herd für die Wohnmobil-Zulassung
  6. 6. Ist eine Wasserversorgung Pflicht?
  7. 7. Merkblatt zu den Anforderungen an ein Wohnmobil
  8. Fazit

Wer einen Selbstausbau in Angriff nehmen will, muss nicht nur handwerklich versiert sein, sondern auch den Paragraphen-Dschungel kennen. Denn die Richtlinien für die Zulassung als Wohnmobil sind hart.

Die einen finden einfach kein passendes Wohnmobil von der Stange und haben ganz eigene Vorstellungen, wie ihr Traumwagen aussehen soll. Die anderen pflegen die Tradition des Selbstausbaus mit geringen Mitteln, peppen Kleinbusse und Lieferwagen auf, um für den nächsten Urlaub gerüstet zu sein. Wer den Selbstausbau als Wohnmobil zulässt, kann dabei einiges an Versicherung und Steuern sparen. Wir erklären, worauf es bei der Zulassung als Sonder-Kfz Wohnmobil ankommt.

Selbstausbau

1. Darauf kommt's an: Zulassung als Pkw oder Nutzfahrzeug

DIY-Ausbau
Andreas Becker
Auch ein Nutzfahrzeug kann zum Sonder-Kfz Wohnmobil umgeschlüsselt werden.

Schwarz fahren kann teuer werden: Wird ein Umbau zum Reisemobil nicht behördlich abgenommen, bleibt es bei der ursprünglichen Klassifizierung. Dies kann weitreichende Folgen haben. Gesetzlich gelten Wohnmobile als Unterklasse von Pkw. Ist das Basisfahrzeug bereits als Pkw zugelassen, gilt ein Ausbau als Ladung, der entsprechend § 22 StVO gesichert werden muss.

Für die Zulassung hat die nicht erfolgte Umschreibung zum Sonderfahrzeug keine Auswirkungen. Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die als Nutzfahrzeug zugelassen sind. Werden die Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw nicht mehr erfüllt, erlischt die Betriebserlaubnis. Es muss also in diesem Fall also umgeschlüsselt, sprich als Wohnmobil zugelassen werden.

2. TÜV-Experte zum Thema Wohnmobil-Zulassung

Karsten Graef (TÜV Süd)
TÜV Süd
Karsten Graef vom TÜV Süd erklärt im Interview, worauf man bei DIY-Ausbauten achten muss.
Was sind die Voraussetzungen, damit der Ausbau als "Sonder-Kfz Wohnmobil" eingetragen wird?

Grundsätzlich gibt es hierbei sehr vieles zu beachten, zur absoluten Mindestausstattung gehören aber eine Sitzgelegenheit und Tisch, eine Schlafgelegenheit, die aber auch aus den Sitzen umgebaut werden kann, sowie eine Kochmöglichkeit und zusätzliche Verstaumöglichkeiten für Gepäck und Gegenstände.

Empfehlenswert für Selbstausbauende ist aber, sich das Merkblatt des TÜV-Verbandes zum Thema Wohnmobilbegutachtungen anzuschauen. Hier wurden von unseren Fachleuten die wesentlichen verschiedenen Vorschriften, Richtlinien und Standards, die es zu beachten gibt, zusammengefasst. Ganz grundsätzlich ist es auch sinnvoll, die Umbaupläne in der Fachwerkstatt zu besprechen – auch wenn es online unzählige Umbauanleitungen gibt.

Worauf müssen Selbstausbauende beim Möbelbau achten?

Die Materialien müssen leicht sein, aber vor allem auch geringe Splittereigenschaften haben. Außerdem ist bei der Konstruktion darauf zu achten, dass sich Passagiere – auch im Falle eines Aufpralls – nicht durch scharfe oder spitze Kanten verletzen können. Heißt also, die Teile müssen so beschaffen sein, dass bei einem Unfall keine Gefahr von ihnen ausgeht, beispielsweise müssen Ecken abgerundet oder gummiert sein. Schränke und Türen müssen so schließen, dass bei der Fahrt keine Gegenstände herausfallen können.

Ist es bei einem ursprünglich zweisitzigen Kastenwagen möglich, selbst montierte Plätze in den Papieren eintragen zu lassen?

In der Regel ist so etwas nicht ohne Weiteres im Rahmen eines Selbstausbaus möglich. Damit hier Aussicht auf Erfolg bestehen kann, ist vor allem die Auswahl einer Sitzgruppe entscheidend. Die Hersteller solcher Sitze und Gurte kümmern sich in der Regel bereits vorab darum, die Prüfungen durchführen zu lassen: zum einen der Sitze selbst sowie der Gurtverankerungen für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Solche zerstörenden Prüfungen in dafür speziell ausgerüsteten Prüflaboren sind für Selbstausbauer nicht zu bewältigen.

Gibt es vermeidbare Fehler, die besonders oft vorkommen?

Ein besonders wichtiger Punkt ist ein Fluchtweg, an den nicht immer gedacht wird. Um das Wohnmobil im Notfall sicher verlassen zu können, sind für jeden Sitz zwei voneinander unabhängige Fluchtwege einzuplanen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen mit entsprechender Größe) zählen gleichermaßen als Fluchtwege. Auch ist insbesondere bei der elektrischen Installation eine Fachexpertise gefragt. Kritisch sind hier zu dünne Kabel. Zudem ist der Einsatz von Bauteilen zu beachten. Hier kommt es vor, dass diese nicht für den Einbau in bzw. an Kraftfahrzeugen geeignet sind oder sogar einer speziellen Genehmigungspflicht unterliegen.

Hier geht's zum gesamten Experten-Interview in ungekürzter Fassung.

3. Die Richtlinien für die Wohnmobil-Zulassung

Die gültigen EG-Richtlinien zur Zulassung eines Fahrzeugs als Wohnmobil machen es Hobby-Ausbauern nicht leicht, ihre Träume zu verwirklichen. Nicht einmal, seit die Maßgabe, nach der Wohnmobile mit einer Stehhöhe unter 1,70 Metern als Pkw zu besteuern waren, Ende 2012 aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz gestrichen wurde. Denn so ganz einfach gestaltet sich das Projekt Reisemobil nicht.

4. Gibt es Unterschiede bei TÜV und DEKRA?

Zwar fordert die StVZO nur Schlaf- und Sitzgelegenheiten, Tisch und Raum für Gepäck. Doch die Zulassungsstellen bei TÜV und DEKRA haben zum Teil unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein "Sonder-Kfz Wohnmobil" ausmacht. Ausrüstungsgegenstände, also das eingebaute Mobiliar, müssen bis auf den Tisch dauerhaft und fest mit dem Wagen verbunden sein und nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug entfernbar sein. Sterngriff oder Flügelmuttern gelten somit nicht als feste Anbringung.

Möbelkanten
Reichel, Becker
Die Kanten an Möbeln und Tischen müssen abgerundet oder abgeschrägt sein, um die Gefahr von Stoßverletzungen auszuschließen.

Sicherheit hat oberste Priorität: Bei allen Prüforganisationen wird darauf geachtet, ob Türen oder Klappen während der Fahrt geschlossen bleiben. Dem TÜV Nord zufolge stellt die reine Möbelbefestigung in der Praxis selten ein Problem dar. Anders sieht es mit scharfen Kanten aus, die sowohl durch die Fahrzeugkonturen bedingt sein können als auch durch den Möbelbau. Außenkanten von 90 Grad an Schränken oder Arbeitsflächen werden vom TÜV Nord moniert, gefordert wird eine Abschrägung auf 2,5 Millimeter oder die Verwendung von entsprechenden Gummilippen. Mit Hobel oder Schleifmaschine lassen sich Kanten jedoch prima entschärfen.

5. Herd für die Wohnmobil-Zulassung

freistehender Gaskoscher
Reichel, Becker
Frei stehende Gaskocher werden vom TÜV nur selten akzeptiert.

Als "Herd" wurden in der Vergangenheit mitunter Gaskartuschen-Kocher akzeptiert, sofern sie für Innenräume zugelassen waren. Das hat sich mittlerweile geändert:

  • DEKRA und TÜV Rheinland bestehen nun auf einen festen Einbau des Kochfeldes.
  • Der TÜV Nord hält hingegen die Verwendung von transportablen, einflammigen Gaskartuschen-Kochern als Kochgelegenheit für möglich, wenn der Kocher für den Betrieb einen festen Stand aufweist und eine sichere Unterbringung gewährleistet ist.
  • Für den TÜV Süd kommen Spirituskocher infrage, die sowohl für den Innenraum geprüft sind, als auch verschraubt werden können. Davon wiederum hält der TÜV Rheinland gar nichts.

Als Alternative für Ausbauer, die keine komplette Gasanlage einbauen wollen, kommen fest einbaute Elektroplatten in Betracht. Diese müssen jedoch nach VDE-Vorschriften fest verdrahtet sein sowie mit Sicherungsschutz und einer entsprechenden Außensteckdose versehen sein.

Vorgaben zur Größe der Gepäckunterbringung machen die Rechtsvorschriften nicht. Urlaubsgepäck und Utensilien müssen jedoch aufbewahrt und auch gelagert werden können. Für den TÜV Süd reicht ein Küchenblock mit Kasten aus. Der TÜV Rheinland ist zufrieden, wenn der Kofferraum eines Kleinbusses mit eingezogenen Böden ausgestattet ist.

6. Ist eine Wasserversorgung Pflicht?

Von einem Anspruch auf Autarkie steht in der EG-Richtlinie nichts, somit spielt sie für den TÜV Nord auch keine Rolle. Anders beim TÜV Rheinland: Der geht davon aus, dass jemand, der kochen will, auch mit Frisch- und Abwasser hantiert. Ob dieses in gesicherten Kanistern oder fest eingebauten Tanks mitgeführt wird, spielt keine Rolle.

Eine Toilette dagegen wird nicht verlangt. Wohl aber weist man darauf hin, dass der § 35c der StVZO, wonach geschlossene Fahrzeuge über eine Heizung verfügen müssen, auch für den Bereich Wohnen gilt. Möglich sind hier die Varianten Gas-, Elektro- und Standheizung. Unerheblich bei Kleinbussen ist die Anforderung zweier, voneinander unabhängiger Fluchtwege.

7. Merkblatt zu den Anforderungen an ein Wohnmobil

Selbstausbau
Reichel, Becker
Ein wohnlicher Eindruck des Selbstausbaus wird von Rechts wegen nicht verlangt, macht aber bei der Zulassungsprüfung einen guten Eindruck.

Wenige Zeilen lang ist die EG-Richtlinie zum Thema Selbstausbau, sechs Seiten umfasste das – inzwischen jedoch zurückgezogene – Merkblatt des VdTÜV zu den Anforderungen an ein Wohnmobil. Obwohl rechtlich nicht bindend, kann der Prüfer oder die Prüferin noch auf die alten Regelungen zurückgreifen. Musste der Wohnbereich nach den Vorgaben des Merkblattes "den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten Raumes hervorrufen", steht davon heute nichts mehr in den Vorgaben.

Lösungen mit im Laderaum eingelegter Luftmatratze und Gaskartuschen-Kocher hält die DEKRA zur Eingruppierung als Wohnmobil nicht für akzeptabel. "Apfelsinenkisten gehen nicht, Bömmelchen an der Gardine müssen nicht sein", bringt es der TÜV Rheinland auf den Punkt. Wie es gelingt, hat unser Kollege bei seinem Selbstausbau gezeigt: Hier gibt es alle Teile der Serie DIY-Selbstausbau.

Fazit

Wer sein selbst ausgebautes Wohnmobil oder den selbst ausgebauten Campingbus als Sonder-Kfz Wohnmobil zulassen möchte, muss sich dabei an die Richtlinien halten. Bett, Tisch, Stauraum und ein Herd müssen sein. Allerdings reicht es nicht, das alles ins Wohnmobil zu stellen, sondern sie müssen auf bestimmte Art und Weise eingebaut sein. Wir erklären, welche Kriterien unbedingt erfüllt werden müssen. Es gibt aber einige Unterschiede es bei den Prüforganisationen: DEKRA, TÜV Nord und TÜV Süd achten mitunter auf andere Details.

Sie interessieren sich eher für gebrauchte Wohnmobile? Dann schauen Sie sich unbedingt vorher Tipps zur Checkliste für den Gebrauchtkauf an.

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Erscheinungsdatum 03.05.2023

148 Seiten