Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Ermittlungsverfahren gegen Volkswagen wegen der erhöhten Schadstoffbelastung im Grand California eingestellt. Die Behörde beruft sich auf § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung: Es konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden.
Auf Anfrage von promobil schreibt die Staatsanwaltschaft wörtlich: "Im Hinblick auf mögliche schwere Gesundheitsschäden durch schädliche Ausdünstungen lässt sich ein kausaler Zusammenhang nicht nachweisen." Es könne nicht hinreichend sicher festgestellt werden, dass etwa Krebserkrankungen auf die Ausdünstungen zurückzuführen seien. Damit ist der Fall strafrechtlich für Volkswagen vom Tisch – zumindest vorerst.
ZDF deckte erhöhte Schadstoffwerte im Grand California auf
Ins Rollen gebracht hatte die Affäre das ZDF-Magazin „Frontal" mit einer Recherche im Juli 2025. Die Journalisten wiesen nach, dass die empfohlenen Gefahrenwerte der Schadstoffe Benzol, Styrol und Formaldehyd im Innenraum des Grand California deutlich überschritten werden – insbesondere in der GFK-Dachhaube, in der sich der obere Schlafplatz befindet.
Besonders brisant: "Frontal" zitierte einen internen VW-Prüfbericht, der belegt, dass Volkswagen das Problem bereits seit dem Marktstart des Grand California im Jahr 2019 bekannt war. Laut diesem Dokument lagen die Werte bei Benzol um das 35-fache und bei Styrol um das 15-fache über den Gefahrenwerten des Umweltbundesamts. Der Bericht komme zu dem Schluss, dass die Überschreitungen "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" zu gesundheitlichen Gefährdungen der Insassen führen könnten.
Wie gilt bei Gefahrenwerten in Fahrzeugen?
Für Fahrzeug-Innenräume gibt es in Deutschland keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte für Schadstoffe wie Benzol, Styrol oder Formaldehyd – ein Umstand, der es VW erschwert, einen klaren Gesetzesverstoß nachzuweisen. Die vom Umweltbundesamt definierten Gefahrenwerte, an denen sich auch der interne VW-Prüfbericht orientiert, sind jedoch keineswegs beliebig. Sie markieren die Schwelle, ab der nach wissenschaftlicher Einschätzung eine gesundheitliche Gefährdung anzunehmen ist. In Gerichtsverfahren werden sie deshalb oft akzeptiert.
Betroffen sind ausschließlich Fahrzeuge, die vor 2022 produziert wurden. Seit jenem Baujahr versiegelt VW die Dachhaube mit einem zusätzlichen Schutzlack, der die Ausdünstungen unterbinden soll. Einen Rückruf oder eine Nachbesserung für ältere Modelle gab es jedoch nicht.
Stattdessen verschickte VW lediglich einen Nutzungshinweis, in dem empfohlen wird, das Fahrzeug bei Unwohlsein abzustellen und an die frische Luft zu gehen. Die aktuellen Modelle sind nicht betroffen, weil Volkswagen ohnehin eine neue Generation des VW Grand California vorgestellt hat.
KBA sieht keine Verkehrsgefährdung
Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe positioniert – und Entwarnung gegeben, zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich. Nach Einschätzung der Behörde gibt es aktuell keine Anzeichen dafür, dass durch die Ausdünstungen eine Gefahr für den Straßenverkehr entsteht. Das KBA begründete dies mit dem Alter der betroffenen Fahrzeuge – eventuelle Ausdünstungen hätten bereits stattgefunden – sowie mit der geänderten Bauweise bei neueren Modellen.
Wichtig zur Einordnung: Das KBA beurteilt ausschließlich die Frage der Fahrtüchtigkeit. Ob die Schadstoffbelastung im Innenraum gesundheitsschädlich ist oder gegen Produktsicherheitsstandards verstößt, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Flensburger Behörde. Diese Frage bleibt also weiterhin offen.
Zivilklage gegen VW angestrebt
Unabhängig vom nun eingestellten Strafverfahren läuft die juristische Aufarbeitung auf zivilrechtlicher Ebene weiter. Die Kanzlei Stoll & Sauer hält die Überschreitung der Emissionswerte für nicht vereinbar mit deutschem Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsrecht und bietet Halterinnen und Haltern des VW Grand California an, ihren Fall auf eine mögliche Klage gegen Volkswagen hin zu prüfen. Die Einstellung des Strafverfahrens hat auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche betroffener Halterinnen und Halter keinen Einfluss.





