Eine neue Regelung erlaubt die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Autogastankstellen in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Anlage im Wohnmobil oder Wohnwagen den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts G 607 entspricht.
Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen ab sofort an öffentlichen Tankstellen mit Autogas befüllt werden. Die Änderung der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und am 20. Oktober 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Damit ist nun auch die Befüllung geregelt – im Juni 2026 hatte die neue Fassung des DVGW-Arbeitsblatts G 607 vor allem Anforderungen an den Einbau von Tankflaschen festgelegt.
Tankflasche muss nach G 607 eingebaut sein
Voraussetzung für die Befüllung ist, dass die Tankflasche gemäß dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Fahrzeug eingebaut ist. Die Regel gilt seit Juni 2026 und legt erstmals konkrete technische Anforderungen an Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen fest.
Die Tankflasche muss im Flaschenkasten sicher befestigt und die Verbindung versiegelt sein. Eine Befüllung ist laut Flüssiggas Verband nur im fixierten Zustand zulässig. Wer eine bereits eingebaute Tankflasche nutzt, sollte deshalb vor dem nächsten Tankstopp prüfen lassen, ob die Anlage den aktuellen Vorgaben entspricht. Falls nicht, muss der Einbau angepasst und anschließend von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.
Befüllung nur über Außenanschluss
Doch nicht nur der Einbau muss stimmen. Eine weitere Voraussetzung ist der Außengasanschluss. Die Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen; außerdem ist zwischen Tankflasche und Außenanschluss eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Der Außenanschluss soll dafür sorgen, dass die tankende Person beim Füllen außerhalb des unmittelbaren Austrittsbereichs steht.
Da ein Außengasanschluss nicht gerade zur Standardausstattung von Wohnmobilen und Wohnwagen gehört muss auch dieser zunächst einmal nachgerüstet werdem. Wie dieser einzubauen ist, legt das Regelwerk übrigens auch fest: mit 50 Zentimeter Abstand zu Fenstern und Heizungskamin.
Ein automatischer Füllstopp begrenzt die Füllmenge auf 80 Prozent. Der verbleibende Raum dient als Sicherheitspolster, wenn sich das Flüssiggas bei steigender Temperatur ausdehnt. Zusätzlich soll ein Sicherheitsventil bei unerwartetem Druckanstieg Gas ablassen und sich wieder schließen, sobald der Druck sinkt.
"Damit ist die bisherige Regelungslücke endlich geschlossen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband. Die neue TRBS 3151 ergänze die Anforderungen der G 607: Diese regelt den sicheren Einbau, jene nun auch die Befüllung an öffentlichen Tankstellen.












