So versichern Sie Ihren Wohnwagen richtig

Basiswissen: Versicherungen für den Wohnwagen
Den Caravan richtig versichern

vom Campingprofi seit 1959
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2017

Mit dem 30. November naht der Stichtag für alle, die ihre Versicherung zum neuen Jahr hin wechseln wollen. Allzuoft muss man sich bei der Suche nach dem idealen Tarif durch einen Dschungel an Kleingedrucktem kämpfen. Manches erschließt sich nicht auf Anhieb, daher beantwortet CARAVANING die wichtigsten Fragen rund um die Caravan-Versicherung und Schadensfälle.

Wohnwagen-Versicherung über Makler?

Besonderes Augenmerk haben wir dieses Mal auf all die Makler gelegt, die sich auf Caravan-Versicherungen spezialisiert haben. Hier bekommt der Privatkunde bessere Konditionen, als wenn er direkt bei einer Versicherungsgesellschaft anfragt. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt tummeln sich neben den klassischen, großen Versicherungsgesellschaften auch Direktversicherer, Makler, Vermittler und so weiter. Wer die Dinge gerne selbst in die Hand nimmt, fragt bei den Versicherungsgesellschaften direkt einen Tarif für seinen Anhänger an.

Bessere Konditionen erhält man aber üblicherweise bei einem auf Caravans spezialisierten Versicherungsmakler oder -vermittler. Kommt ein Versicherungsabschluss über einen Makler zustande, dann wird der Vertrag mit dem Anbieter der Versicherung geschlossen. Der Makler bleibt aber weiterhin Ansprechpartner bei Fragen rund um den Vertrag und bei allen Schadensfällen.

Makler arbeiten zumeist mit einer einzigen Versicherungsgesellschaft zusammen: HDI, Kravag und Nürnberger sind am häufigsten vertreten. Das Versicherungsbüro Raab sowie der Makler Andreas Schwarz haben mehrere Gesellschaften an der Hand. Es empfiehlt sich, Angebote von mehreren Maklern einzuholen, damit man einen Vergleichswert für seinen Caravan erhält.

Gutachter
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So sieht man auch, bei welchem Anbieter man die günstigsten Konditionen bekommt. Rabatte für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Beamte sind üblich, auch selbstgenutztes Wohneigentum wird honoriert. Ebenso die Mitgliedschaft in diversen Automobilclubs. Wer seinen Pkw gleich mitversichert, kann ebenfalls vielerorts mit Vergünstigungen – der sogenannten Zweitwagen-Regelung – rechnen. Ein geschützter Abstellplatz für den Caravan, beispielsweise unter einem Carport oder in einer Halle, senkt bei manchen Anbietern ebenfalls den Beitrag. Außerdem haben die Besitzer von Caravans mit GfK-Dach gute Karten: Ein 20-prozentiger Rabatt auf die Kaskoversicherung ist bei spezialisierten Maklern üblich.

Vollkasko-Versicherung sinnvoll für junge Caravans

Als Grundlage für die Berechnung des Versicherungstarifs wird der Herstellerlistenpreis des Caravans zum Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen. Fest montierte Sonderausstattung wird zu diesem Preis dazugerechnet. Die Tarifberechnung auf Grundlage des Zeitwerts ist unüblich. Anders als beim Pkw gibt es für Caravans keine Schadenfreiheitsklassen (SF). Es gilt also ein Tarif, unabhängig von der schadenfrei gefahrenen Zeit. Wählen kann man natürlich noch zwischen Teil- und Vollkaskoschutz. Gerade für junge Caravans ist Vollkasko absolut empfehlenswert. Die Wahl der Selbstbeteiligung (SB) wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Tarifs aus.

Standardmäßig geht man von einer SB von 150 Euro bei Teilkasko und einer SB von 500 Euro bei Vollkasko aus. Andere Staffelungen sind je nach Anbieter möglich.

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für den Wohnwagen?

Saisonkennzeichen sind für Caravans zwar erhältlich, werden meistens jedoch nicht mit einem vergünstigten Versicherungstarif bedacht. Man zahlt also den vollen Beitrag, auch wenn der Caravan nicht das ganze Jahr über angemeldet ist. Erwähnenswerte Vergünstigungen durch Saisonzulassung ergeben sich, wenn überhaupt, dann nur bei der Steuer.

Um im Schadensfall nicht böse überrascht zu werden, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte des Versicherungsvertrags. Beispielsweise sind in der Teilkaskoversicherung Schäden durch die Elemente abgedeckt. Einen Sonderfall stellt ein Hagelschaden dar, denn hier greifen bei vielen Versicherern andere Bedingungen. Je nach Gesellschaft wird beispielsweise die Selbstbeteiligung erhöht oder eine Entschädigungsobergrenze eingeführt. Wer den Hagelschaden nicht oder nicht fachgerecht reparieren lässt, erhält in der Regel nur einen Teilbetrag dessen, was der Gutachter für eine Reparatur veranschlagt hat. Das nennt man eine „fiktive Abrechnung“. Erfolgt keine oder keine fachgerechte Reparatur, werden bei Campkuranz beispielsweise pro Quadratmeter Dach 202 Euro gezahlt. Hageldellen an den Wänden des Caravans werden in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Sonderbedingungen bei Wohnwagen-Fenstern möglich

Ähnlich sieht es bei Glasbruch aus. Dieser ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt, allerdings oftmals mit Sonderbedingungen behaftet. Wie bei Hagelschäden kann auch hier im Kleingedruckten stehen, dass pro Schadensfall eine Entschädigungsobergrenze zum Tragen kommt oder dass eine erhöhte Selbstbeteiligung fällig wird. Das betrifft vor allem den Tausch von Scheiben, bei Reparaturen hingegen entfällt bei ESV Schwenger beispielsweise die Selbstbeteiligung komplett.

Da die Fenster an einem Caravan in der Regel aus Acrylglas bestehen, sollte man vor Vertragsschluss mit der Versicherung abklären, ob hier die Regelungen für „Glasbruch“ greifen. In einschlägigen Online-Foren werden immer wieder Fälle beschrieben, in denen Versicherungen nicht zahlen wollten, weil die Caravanfenster nicht aus „echtem“ Glas bestünden.

Kommt es zu einem Wildunfall, greift die Teilkaskoversicherung. Versichert sind in der Regel Schäden durch Haarwild. Dazu zählen unter anderem Rot- und Schwarzwild sowie Füchse und Luchse. Kühe, Hunde und Katzen gehören zu den Nutz- und Haustieren und sind bei „Haarwild“ nicht inbegriffen. Man sollte daher darauf achten, dass Schaden durch „Tiere aller Art“ versichert ist.

Wohnwagenreise außerhalb Europas

Im Urlaub will man sich über die Versicherung keine Gedanken machen, daher sollte man sich vorher im Klaren sein, wo beispielsweise der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes endet. Standardmäßig gilt die Caravanversicherung in den geografischen Grenzen Europas. Wer in die Türkei reist, muss bedenken, dass die Türkei sowohl einen europäischen als auch einen asiatischen Teil hat. Geht die Reise auch in den asiatischen Teil, sollte man vorher bei seinem Versicherer die grüne Karte anfordern und darauf achten, dass hier die Türkei vermerkt ist.

Dasselbe gilt analog auch für Länder wie Marokko und Tunesien: Auch hier wird der Versicherungsschutz kostenfrei ausgedehnt, wenn man rechtzeitig eine grüne Karte anfordert. Russland ist bei den meisten Versicherungen nicht eingeschlossen. Einen Sonderfall stellt Kroatien dar: Abweichend von den anderen EU-Ländern ist hier eine grüne Versicherungskarte Pflicht. Ansonsten kann es bei der Regulierung eines Schadens zu Komplikationen kommen.

Inhaltsversicherung für den Caravan

Möchte man auch den Inhalt des Wohnwagens versichert wissen, empfiehlt sich eine Inhaltsversicherung. Diese schützt den portablen Inhalt eines Caravans, ausgenommen sind davon fast immer Schmuck und Bargeld. Die Inhaltsversicherungen sind zumeist auch solo verfügbar, das heißt, man muss seinen Caravan nicht beim selben Unternehmen versichert haben. Üblich sind Obergrenzen für die Versicherungssumme. So bezahlt man bei RMV zum Beispiel für eine Versicherungssumme von 5000 Euro 49 Euro im Jahr. Bei einem Beitrag von 139 Euro pro Jahr (Versicherungssumme: 10.000 Euro) ist beim selben Anbieter der Caravaninhalt bis zum Neuwert versichert. Eine Ausnahme bilden in der Regel Fahrräder, für sie gelten gesonderte Deckungssummen.

Eine Alternative zur klassischen Inhaltsversicherung stellt eine spezielle Hausratversicherung dar, die auch den Inhalt des Caravans abdeckt. So gerüstet ist man auch im Fall des Falles auf der sicheren Seite.

Richtiges Verhalten bei Wildunfällen

Unfall
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Im Herbst gibt es mehr Unfälle mit Tieren als zu anderen Jahreszeiten. Besonders in der Dämmerung sollte man daher vorsichtig fahren. Bleiben Tiere reglos auf der Fahrbahn stehen, heißt es kontrolliert bremsen, abblenden und hupen, um sie zu vertreiben. Reagiert das Tier nicht und der Bremsweg ist zu lang, hilft nur noch, das Lenkrad festzuhalten und möglichst geradeaus zu fahren. Ausweichmanöver wenn möglich vermeiden, da man mit dem Gegenverkehr oder einem Baum kollidieren könnte. Ist ein Wildunfall passiert, sollte man diese fünf Punkte befolgen:

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen.
  • Vorsicht Krankheiten: Verletzte Tiere können in Panik beißen, daher am besten nicht berühren.
  • Polizei benachrichtigen und Wildunfallbestätigung ausstellen lassen: Entweder übernimmt dies die Polizei selbst, oder sie benachrichtigt den zuständigen Förster, der die Bescheinigung ausstellt.
  • Versicherung informieren und Fotos machen: Bilder vom Unfallort, Tier und Fahrzeug unterstützen die rasche Schadenregulierung.
  • Wilderei ist strafbar: Auf keinen Fall totes Wild mitnehmen.

Versicherungsspezialisten im Überblick

Camping Assekuranz - Telefon 09 11/5 80 70 40
ESV Schwenger - Telefon 07 11/4 59 60 20
Horbach - Telefon 02 11/8 64 11 66
Jahn & Partner - Telefon 0 82 33/3 80 90
RMV - Telefon 0 24 52/97 70 70
Andreas Schwarz - Telefon 0 51 02/22 22