3,5-Tonnen-Grenze bei Wohnmobilen
Ist die Regelung noch zeitgemäß?

Führerschein, Tempolimit, Maut – vieles scheidet sich bei Reisemobilen an der 3,5-Tonnen-Grenze, die gleichzeitig meist das Limit für die Beladung darstellt. Passt diese Grenze noch in die heutige Zeit? promobil klärt den Status quo und diskutiert aktuelle Entwicklungen.

3,5-Tonnen-Grenze
Foto: Ingolf Pompe
In diesem Artikel:
  • Meisten Neuzulassungen unter 3,5 Tonnen
  • Gründe für eine 3,5 Tonnen-Grenze
  • Beim Kauf tatsächliches Gewicht prüfen
  • Überladen ist ein Sicherheitsrisko
  • Auflastung von Reisemobilen
  • Überarbeitung der Führerscheinrichtlinien
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
  • Schilder für schwere Wohnmobile
  • Nachgefragt
  • Fazit

Welches Reisemobil sollen wir uns zulegen? Bei dieser Frage stoßen viele Kaufinteressierte an zwei Grenzen. Zum einen beim Preis des Mobils. Hier gibt meistens der eigene Geldbeutel das Limit vor. Und zum anderen beim Gewicht, hier setzt der Gesetzgeber eine wichtige Grenze – nämlich bei 3,5 Tonnen. Wer sich für ein Reisemobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 Tonnen entscheidet, der darf das Fahrzeug mit einem Führerschein der Klasse B fahren.

Zuladung im Campingfahrzeug
3,5-Tonnen-Grenze
Ingolf Pompe
Beim Wohnmobilkauf sollten Sie auch beachten, mit wie viel Gepäck Sie verreisen wollen.

Das ist bei Fahrzeugen mit einem höheren Gesamtgewicht nicht der Fall – hier ist der Führerschein Klasse C1, beziehungsweise bei richtig großen Mobilen über 7,5 Tonnen Klasse C notwendig. Personen, die ihren Pkw-Führerschein vor dem Jahr 1999 für die alte Klasse 3 gemacht haben, sind hier im Vorteil. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt mit Mobilen bis 7,5 Tonnen. Noch mehr Informationen zum Thema Wohnmobil-Führerschein gibt es hier.

Meisten Neuzulassungen unter 3,5 Tonnen

Bei den neu zugelassenen Reisemobilen in Deutschland dominiert klar die Kategorie bis 3,5 Tonnen. So hatten von den 81.420 Reisemobilen, die im Jahr 2021 zugelassen wurden, gut 85 Prozent ein Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, nur knapp 15 Prozent lagen darüber. Das Verhältnis hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre dabei langsam, aber stetig in Richtung Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen verschoben.

2,5 Tonnen Neuzulassungen
promobil
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dominieren die Neuzulassungen.


Ein Grund ist unter anderem der Trend weg von großen, aufgebauten Mobilen hin zu meist leichteren ausgebauten Kastenwagen und Campingbussen und sicher auch der wachsenden Bedeutung des auf 3,5 Tonnen begrenzten Führerscheins.

Gründe für eine 3,5 Tonnen-Grenze

Zurück zu den Gründen, die für ein Mobil bis 3,5 Tonnen sprechen. Von Seiten des Gesetzgebers sind leichtere Reisemobile einem Pkw fast überall gleichgestellt. So gilt für sie beispielsweise auf deutschen Autobahnen kein generelles Tempolimit, während Wohnmobile über 3,5 Tonnen dort nur 100 km/h schnell unterwegs sein dürfen, Dickschiffe über 7,5 Tonnen sogar nur mit 80 km/h. Auch im europäischen Ausland dürfen Mobile über 3,5 Tonnen auf Autobahnen fast überall nur langsamer unterwegs sein als ihre leichteren Brüder.

3,5 Tonnen im Fahrzeugschein
promobil
Das zulässige Gesamtgewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld F.1 (orange), die zulässigen Achslasten unter 7.1 und 7.2 (rot).

Apropos Ausland: Auch in Sachen Mautgebühren gibt es dort gravierende Unterschiede. BesitzerInnen schwerer Reisemobilen müssen hier teils deutlich mehr berappen als FahrerInnen leichterer Modelle. Hinzu kommen unterschiedliche Abrechnungsmethoden – so sind in Österreich und Slowenien für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Transponder nötig, in der Schweiz muss statt der Jahresvignette eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden.

3,5-Tonnen-Grenze
Go-Box
In Österreich ist auf Autobahnen die Go-Box für Reisemobile über 3,5 Tonnen Pflicht.

Zurück nach Deutschland: Hier gelten für Reisemobile über 3,5 Tonnen gleich mehrere Verbotsschilder, die für leichtere Fahrzeuge nicht von Relevanz sind. Auch bei den Intervallen für die Hauptuntersuchung sind BesitzerInnen von Reisemobilen bis 3,5 Tonnen gegenüber denen von schwereren Fahrzeugen im Vorteil.

"Das Ziel, die 3,5-t-Gewichtsgrenze in einem Reisemobil zu realisieren, das gleichzeitig einen Premium-Anspruch an Komfort und Qualität erfüllen soll, setzt eindeutig Grenzen."
Bernd Wuschack, Geschäftsführer Carthago

Die Aufzählung zeigt: Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen genießen in vielen Bereichen Vorteile gegenüber schweren Fahrzeugen. Allerdings haben sie oft den gravierenden Nachteil, dass die Besatzung mit relativ wenig Zuladung zurechtkommen muss – insbesondere, wenn mehr als zwei Personen unterwegs sind.

Die Situation wird dadurch noch verschärft, dass in den Fahrzeugen immer mehr Sicherheits- und Komfortausstattung wie etwa Airbags und Assistenzsysteme, Klima- und Sat-TV-Anlagen eingebaut sind. Dadurch bleibt immer weniger Spielraum für die Passagiere und ihr Gepäck. Wer mit voller Besatzung einen längeren Urlaub antreten will, kommt da schnell an die Grenzen, zumal wenn noch schwere Zweiräder wie E-Bikes oder Motorroller mit an Bord sollen.

Deshalb fordert promobil in seinen Tests für eine befriedigende Zuladungsbewertung mindestens 400 Kilogramm Reserve bei Fahrzeugen mit vier Schlaf- und Gurtplätzen, optimal sind 800 Kilogramm. Bei Reisemobilen, die nur für zwei Personen gedacht sind, liegen die Werte jeweils bei der Hälfte. Mehr zum Thema Zuladung erfahren Sie hier.

Beim Kauf tatsächliches Gewicht prüfen

Wer sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs nicht nur über die Preise, sondern auch die versprochene Zuladung informiert, sollte dabei folgendes wissen: Bei der Angabe des Leergewichts nutzen die Hersteller nicht selten eine eingeräumte Toleranzgrenze für Materialschwankungen von fünf Prozent für ein entsprechendes Mehrgewicht aus.

So kann beispielsweise ein Modell, das mit 3.000 Kilogramm Leergewicht im Prospekt steht, völlig vertragsgemäß auch 3.150 Kilogramm wiegen. Bei einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist damit – einfach so – die Zuladung um 30 Prozent geringer als gedacht.

ReisemobilbesitzerInnen sollten auf jeden Fall über das tatsächliche Gewicht ihres Fahrzeugs im Bilde sein. Am besten lässt man sich bereits bei der Auslieferung ein Wiegeprotokoll mit dem Leergewicht mit aushändigen. Sollte das nicht möglich sein, fährt man einfach selbst zum Wiegen. Das ist beispielsweise bei vielen Prüfstellen von TÜV oder Dekra möglich, bei Baustoff- und Raiffeisenmärkten oder auf Deponien bzw. Recyclinghöfen. Außerdem empfiehlt es sich, auch nochmal voll beladen, zumindest vor dem ersten Reiseantritt wiegen zu gehen, um zu sehen, ob die Gewichtskalkulation, die man aufgestellt hat, auch aufgeht. Neben dem zulässigen Gesamtgewicht sollten dabei aber auch die maximalen Achslasten eingehalten werden.

Wie Sie das Gewicht ihres Reisemobils realistisch ermitteln können, haben wir in diesem Artikel erklärt.

Überladen ist ein Sicherheitsrisko

Wer überladen unterwegs ist, setzt sich und andere nicht nur einem erhöhten Sicherheitsrisiko aus, sondern muss auch mit Strafen rechnen, wenn er von der Polizei angehalten wird. In Deutschland gilt eine fünfprozentige Toleranzgrenze. Wer die überschreitet, dem droht ein Bußgeld zwischen 10 und 235 Euro, ab einer Überladung von 20 Prozent ist außerdem ein Punkt in Flensburg fällig. Wird man im Ausland mit einem überladenen Fahrzeug gestoppt, muss man oft mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Auflastung von Reisemobilen

Eine Möglichkeit, der Überladungsproblematik zu entkommen, besteht in der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts durch sogenannte Auflastung. Durch Modifikationen am Fahrwerk lassen sich die zulässigen Achslasten und das Maximalgewicht und somit auch die Zuladung mehr oder weniger stark erhöhen. Technisch kommen dafür in der Regel zusätzlichen Federelementen in Kombination mit tragfähigeren Rädern zum Einsatz. Mehr Informationen zur Auflastung finden Sie hier. Als Alternative zur Auflastung könnten Sie auch über einen Anhänger nachdenken. Wir haben beide Optionen hier verglichen.

Das Dilemma bleibt allerdings das gleiche – wenn man dabei, wie meistens, über die 3,5-Tonnen-Grenze rutscht: viele Einschränkungen in Sachen Führerschein, Tempolimit, Maut & Co. Eine Anhebung dieser Grenze wäre deshalb für die gesamte Reisemobilbranche ein Segen – und wurde immer wieder auch schon gefordert.

Überarbeitung der Führerscheinrichtlinien

Einen Hoffnungsschimmer, dass sich in dieser Hinsicht etwas tut, gibt es tatsächlich aktuell. Die EU-Kommission ist dabei, die Führerscheinrichtlinie zu überarbeiten. So könnten Besitzerinnen und Besitzer eines B-Führerscheins künftig auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren dürfen. Wann es dazu eine Entscheidung geben wird, steht laut Jost Krüger, Leiter des Referats Technik, Umwelt und Infrastruktur beim Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) allerdings noch nicht fest. Ebenso eine Antwort auf die Frage, auf welches Gewicht die Führerscheingrenze angehoben werden würde.

"Viel besser wäre eine Anhebung direkt auf 4,5 Tonnen”,
Bernd Wuschack, Geschäftsführer Carthago

Der CIVD und der Europäische Reisemobil-Dachverband haben dazu natürlich Wünsche vorgebracht. "4,25 Tonnen sind ein guter Wert”, betont Krüger in diesem Zusammenhang. Reisemobil-Hersteller Carthago geht noch einen Schritt weiter. "Viel besser wäre eine Anhebung direkt auf 4,5 Tonnen”, fordert der dortige Geschäftsführer Bernd Wuschack.

Kein Wunder, denn die Oberschwaben haben gerade in der Kategorie um 4,5 Tonnen einige Modelle im Angebot. "Das Ziel die 3,5-Tonnen-Gewichtsgrenze in einem Reisemobil zu realisieren, das gleichzeitig einen Premium-Anspruch an Komfort und Qualität erfüllen soll, setzt eindeutig Grenzen”, ergänzt Wuschack. Doch nicht nur Komfort und Qualität spielen bei einer möglichen Anhebung der 3,5-Tonnen-Grenze eine Rolle.

"Eine Anhebung der Gewichtsgrenze von 3,5 auf 4,25 Tonnen würde der Elektrifizierung von Reisemobilen einen enormen Schwung verleihen."
Martin Brandt, CEO Erwin Hymer Group

Auch mit Blick auf den Einzug alternativer Antriebsformen in Wohnmobilen muss über eine Erhöhung nachgedacht werden. "Eine Anhebung der Gewichtsgrenze von 3,5 auf 4,25 Tonnen würde der Elektrifizierung von Reisemobilen einen enormen Schwung verleihen”, gibt Martin Brandt, CEO der Erwin Hymer Group, zu bedenken. Bernd Wuschack wird noch konkreter: "Ein Fahrgestell mit E-Antrieb wird aufgrund der benötigten Akkupacks von vorn herein etwa 700 Kilogramm mehr Eigengewicht haben.

3,5-Tonnen-Grenze
Regenscheit
Problematisch wird die Gewichtslimitierung besonders bei E-Fahrzeugen.

Daher muss sich die zulässige Gewichtsgrenze entsprechend zwingend erhöhen." Geschieht dies nicht, wäre mit der aktuellen Grenze garantiert kein Platz mehr für Zuladung. Sollte eine Anhebung von 3,5 auf 4,25 oder sogar 4,5 Tonnen kommen, bliebe immer noch die Frage: Was passiert mit Tempolimits oder Mautgebühren? Werden auch die angepasst? "Da muss man wirklich schauen, was damit passiert”, hat Jost Krüger vom CIVD noch keine Antwort. Es bleibt also spannend rund um das Thema 3,5-Tonnen-Grenze.

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

bis 3,5 t

bis 7,5 t 

über 7,5 t

innerhalb geschlossener Ortschaften

50 km/h

50 km/h

50 km/h

außerhalb geschlossener Ortschaften

100 km/h

80 km/h

60 km/h

Autobahn

Richtgeschwindigkeit 130 km/h

100 km/h

80 km/h

Reisemobile der 3,5-Tonnen-Klasse haben den Vorteil, dass sie Pkw in den meisten Punkten gleichgestellt sind, auch in Sachen Tempolimits. So gilt für sie auf Autobahnen beispielsweise keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, während für Mobile bis 7,5 Tonnen bei 100 km/h Schluss ist. Luxusliner mit zulässige Gesamtgewichten über 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen sogar nur mit 80 km/h unterwegs sein.

Reisemobil überladen: Diese Bußgelder drohen

3,5-Tonnen-Grenze
Ingolf Pompe
Wer mit seinem Reisemobil in eine Verkehrskontrolle gerät und überladen ist, dem droht ein Bußgeld und auch ein Punkt in Flensburg.

In Deutschland gilt für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen eine fünfprozentige Toleranzgrenze. Wird das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils allerdings um mehr als diese fünf Prozent überschritten, dann ist ein Bußgeld fällig, ab 20 Prozent Überladung droht sogar ein Punkt in Flensburg. Wichtig zu wissen: Ist die Verkehrssicherheit des Mobils gefährdet, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Bei einem Unfall drohen zudem Probleme mit der Versicherung.

Bussgelder: Reisemobil überladen

Bußgeld

Punkte

Ab 5% Überladung

10 Euro

-

Ab 10% Überladung

30 Euro

-

Ab 15% Überladung

35 Euro

-

Ab 20% Überladung

95 Euro

1

Ab 25% Überladung

140 Euro

1

Ab 30% Überladung

235 Euro

1

Im Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen – wobei einige Länder eine Null-Toleranz-Grenze haben. In Italien zahlt man laut ADAC zwischen 41 und 1.697 Euro, in Spanien zwischen 300 und 4.600 Euro. In Österreich sind mindestens 36 Euro fällig, die Höchststrafe liegt bei 5.000 Euro. In Frankreich kostet die Überladung zwischen 135 und 750 Euro.

Schilder für schwere Wohnmobile

3,5-Tonnen-Grenze
CIVD
Für Fahrer von Reisemobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten einige Verkehrszeichen, die für leichtere Fahrzeuge nicht von Bedeutung sind.

Für Fahrer von Reisemobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten einige Verkehrszeichen, die für leichtere Fahrzeuge nicht von Bedeutung sind – etwa beim Überholen oder Abstand halten.

"Wir brauchen mehr als die aktuellen 3,5 Tonnen" Der CIVD setzt sich für die Anhebung der 3,5-Tonnen-Grenze bei Reisemobilen ein.

Nachgefragt

...bei Jost Krüger, Leiter des Referats Technik, Umwelt und Infrastruktur beim Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD).

Herr Krüger, wie viele der in Deutschland zugelassenen Reisemobile haben ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und wie viele liegen darüber?

Im Jahr 2021 lagen 85,1 Prozent aller neu zugelassenen Reisemobile im Segment bis 3,5 Tonnen und 14,9 Prozent darüber.

Bei der EU-Kommission gibt es Überlegungen, die Führerscheinrichtlinie dahingehend zu verändern, dass Besitzer eines B-Führerscheins zukünftig Reisemobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen dürfen. Was ist der aktuelle Stand in dieser Thematik?

Die EU-Kommission fragt die verschiedenen Interessenverbände nach ihrer Meinung – unter anderem den Europäischen Dachverband der Caravan- und Reisemobilindustrie, die European Caravan Federation. Ende 2022 will die EU-Kommission dann einen Entwurf zur Richtlinienänderung veröffentlichen. Wie die Änderung allerdings genau ausgestaltet sein wird, das steht aktuell noch in den Sternen.

Was können Sie als Fachverband tun, damit zukünftig auch schwerere Fahrzeuge mit dem B-Führerschein gefahren werden können?

Wir sind mit der EU-Kommission im Dialog. Sie weiß, dass Reisemobile in den letzten Jahren größer und schwerer geworden sind – durch mehr Sicherheitstechnik und vielfältigere Kundenwünsche. Und wir haben auch klargemacht, dass viele privat genutzte Reisemobile über 3,5 Tonnen wiegen, die bei der nächsten Änderung der Führerscheinrichtlinie mit berücksichtigt werden sollten. Das europäische Führerscheinrecht kennt aber über 3,5 Tonnen nur die kommerzielle Führerschein-Nutzung, so dass ein erweiterter B-Führerschein erst einmal neu ist.

Für welche neue Führerscheingrenze macht sich der CIVD stark? 4,25 Tonnen?

Gemeinsam mit dem Europäischen Dachverband haben wir erklärt, dass wir mehr brauchen als die aktuellen 3,5 Tonnen. 4,25 Tonnen sind da ein guter Wert. Was wir der EU-Kommission außerdem klar gesagt haben, ist, dass alles, was an Mehrgewicht über 3,5 Tonnen in den Fahrzeugen steckt, nicht allein für alternative Antriebe vorgesehen sein darf – es muss auch Platz für mehr Zuladung in den Reisemobilen sein.

Mit 3,5 Tonnen ist ja nicht nur die Führerscheingrenze verbunden – sondern beispielsweise auch unterschiedliche Tempolimits oder Hauptuntersuchungsintervalle. Was soll mit diesen Regeln passieren? Ließen die sich auch einfach verändern?

Gute Frage. Da muss man wirklich schauen, was damit passiert. Aber ich glaube fast, dass wir gerade beim Thema Tempolimit nichts machen können – da wird in Deutschland eher ein allgemeines Tempolimit für alle Fahrzeuge kommen.

Und wie sieht es beim Thema Überholverbot für Kfz über 3,5 Tonnen aus: Glauben Sie, dass sich hier etwas ändern wird?

Die Ausnahmen, die es aktuell in Deutschland bei diesem Thema gibt, werden durch die jeweiligen Bundesländer praktiziert. Ob sich daran etwas ändern wird, ist schwer zu prognostizieren.

Fazit

Kommentar: 3,5-Tonnen-Grenze? Rauf damit!

Die 3,5-Tonnen-Grenze für Reisemobile sorgt für manchen Frust. Mit einem 3,5-t-Mobil muss man beim Packen für längere Reisen penibel genau darauf achten, was mit kann oder nicht. Wer dagegen mit einem schwereren Mobil unterwegs ist, der ärgert sich über die Zweiklassengesellschaft in Sachen Verkehrsregeln, Maut & Co. Und für jüngere Reisemobil-Fans kommen Mobile über 3,5 Tonnen meist führerscheintechnisch erst gar nicht in Frage. Ganz zu schweigen von den Problemen, die durch alternative Antriebe dazukommen: 3,5 Tonnen mit schweren Akkus – unmöglich. Deshalb: Rauf mit der 3,5-Tonnen-Grenze! Je schneller, desto besser.

Die aktuelle Ausgabe
Promobil 06 / 2023

Erscheinungsdatum 03.05.2023

148 Seiten