fragt promobil Leser Klaus Schneider
Die Nachfrage bei einem renommierten Hubstützen-Hersteller ergibt, dass ein Sturm den ausgefahrenen Stützen nichts anhaben kann. Physikalisch betrachtet, ist die Kippgefahr auf ausgefahrenen Stützen ein wenig höher, da diese ja meist weiter innen montiert sind als die Räder. Für eine ernste Gefahr müsste der Sturm aber schon orkanartig sein. Steht das Mobil auf den Rädern, werden die wirkenden Kräfte teils von der Federung absorbiert. Dann geht es innen aber schaukeliger zu.
fragt promobil Leser Peter Hermann
Selbst wenn dadurch die Nutzung eingeschränkt ist, sind wenig Bodenfreiheit (durch einen niedrigen Rahmen) oder ein kleiner Böschungswinkel (durch eine tiefe Heckabsenkung oder einen langen Hecküberhang) noch keine gewährleistungspflichtigen Sach- oder Konstruktionsmängel. Dafür gibt es keine verbindliche Vorgabe. Über mögliche Einschränkungen im Urlaub muss man sich vorher klar werden. Ob Sie aufgrund von nicht sachgemäß angebrachten Anbauteilen am Wagenboden dennoch Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung haben, kann nur ein Wohnmobil-Sachverständiger feststellen.
Es muss wohl nicht extra gesagt werden, dass tiefe Heckabsenkungen in Bezug auf die Fährentauglichkeit von Wohnmobilen nicht der Weisheit letzter Schluss sind. In Verbindung mit einem langen Hecküberhang werden steile Auffahrten schnell zum Hindernis. Kommt es bei der Auf- oder Abfahrt zu Beschädigungen, haftet in der Regel der Fahrer. Da hilft nur immer äußerste Vorsicht. Gegebenenfalls kann eine nachgerüstete Luftfeder mit Kompressor das Problem beseitigen. Denn damit lässt sich die Bodenfreiheit bedarfsweise erhöhen.