Italien: Die Warntafel kann jetzt im Keller verstauben

Fahrradtransport am Wohnmobil in Italien
Jetzt doch nicht mehr mit Warntafel?

Zuletzt aktualisiert am 24.01.2025

Die Warntafelpflicht für Fahrradträger an Heck und Anhängerkupplung hat Reisende in Italien über Jahre hinweg beschäftigt – sei es durch aufwändige Recherchen zur richtigen Tafel oder teure Bußgelder während des Urlaubs. Doch Anfang 2025 gibt es eine grundlegende Änderung, die Camper und Radfahrer aufatmen lässt – wenigstens in Teilen.

Überblick: Änderungen der Warntafelpflicht

  • Mit einem Dekret vom 21. Januar entfällt die bisherige Warntafelpflicht für Fahrradträger.
  • Die neue Regelung gilt für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge.
  • Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Licht, Kennzeichen und maximale Breite bleiben bestehen.
  • Kennzeichenmontage: Das Fahrzeug-Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrradträger befestigt werden.

Italien hat in einem aktuellen Dekret die bisherige Regelung zurückgenommen. Fahrradträger auf der Anhängerkupplung von Pkw, Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen benötigen ab sofort keine Warntafel mehr. Wichtig bleibt, dass der Träger maximal 30 Zentimeter pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen darf. Zudem müssen das Kennzeichen sowie Licht- und Signaleinrichtungen wie gewohnt gut sichtbar sein und korrekt funktionieren – Anforderungen, die moderne Fahrradträger in der Regel problemlos erfüllen.

Achtung bei Fahrradträgern, die an den Flügeltüren oder über Sprossen am Heck eines Womos befestigt sind. Das Dekret bezieht sich ausschließlich auf Fahrradträger für die Anhängerkupplung mit Licht und Kennzeichen. Bei Campingbussen und Womos häufig vorkommende Fahrradträger für Heck(türen) dürften also von der neuen Regelung ausgenommen sein.

Rückblick: So war die Regelung bis 2025

Bis August 2023 galt in Italien die Pflicht, Heckträger mit rot-weißen Warntafeln zu kennzeichnen. Diese Regelung betraf vor allem den Transport von Fahrrädern und E-Bikes. Eine Änderung der Gesetzgebung erlaubte Wohnmobil-Reisenden ab diesem Zeitpunkt, auf die Warntafel zu verzichten, wenn der Träger mit einem Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung ausgestattet war.

Nach gerichtlichen Einsprüchen durch Hersteller kehrte Italien im Februar 2024 vorübergehend zur alten Regelung zurück. Diese schrieb vor, dass an überstehender Ladung – und damit auch an Heckträgern – eine Warntafel angebracht sein musste. War die Ladung breiter als das Fahrzeug selbst, mussten sogar zwei Warntafeln an den äußeren Enden angebracht werden.

Anforderungen an die italienische Warntafel:

  • Material: Metallblech
  • Maße: Mindestens 50 × 50 cm
  • Design: Rot-weiß schraffiert mit fünf roten Streifen

Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht wurden mit einer Geldstrafe von 80 Euro geahndet. Erst im Frühjahr 2025 sorgte eine gerichtliche Entscheidung für die erneute Lockerung der Vorschriften.

Achtung: Höhere Bußgelder bei Überbreite

Der ADAC weist darauf hin, dass beim Fahrradtransport trotz der gelockerten Warntafelpflicht weiterhin hohe Bußgelder drohen können. Laut italienischer Straßenverkehrsordnung darf Ladung maximal 30 Zentimeter über die Fahrzeugbreite hinausragen – jedoch nur, wenn diese gut sichtbar ist. Fahrräder gelten nach aktueller Gesetzesauslegung jedoch als schwer erkennbar.

Daher gilt: Fahrräder dürfen am Heckträger nicht breiter als das Fahrzeug selbst sein. Besonders kleinere Pkw sind von dieser Regelung betroffen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 345 Euro geahndet werden. Der ADAC rät, mit überstehenden Fahrrädern nicht nach Italien zu reisen, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Praktische Tipps für Reisende mit Fahrrädern

  • Fahrradträger auswählen: Wählen Sie moderne Fahrradträger, die alle Vorschriften in Bezug auf Licht und Kennzeichen erfüllen.
  • Transport vorbereiten: Achten Sie darauf, dass die Ladung nicht über die Fahrzeugbreite hinausragt und informieren sich andernfalls über die Kennzeichnungspflichten.
  • Alternative Länder beachten: In anderen Ländern, wie Spanien und Portugal, gelten weiterhin spezifische Warntafelvorschriften (drei rote Streifen statt fünf).
  • Bei einem Fahrradträger ohne Licht und Kennzeichen sollten Sie weiterhin die korrekte Warntafel befestigen.