Neue EU-Pflicht: Deshalb werden neue Wohnmobile ab 1. Juli teurer

General Safety Regulation II für Camper
Ab dem 1. Juli werden neue Wohnmobile teurer

ArtikeldatumVeröffentlicht am 30.06.2026
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Ab dem 1. Juli 2026 werden neue Wohnmobile in der Basisausstattung deutlich sicherer, aber auch teurer. Ab dann gilt die General Safety Regulation II (GSR II) für alle neu zugelassenen Wohnmobile. Die neuen Sicherheitsstandards verpflichten die Hersteller zum Einbau mehrerer Fahrassistenzsysteme ab Werk einzubauen. Was bisher oft als kostenpflichtige Option im Aufpreiskatalog stand, fließt künftig automatisch in den Grundpreis ein. Viele Bestandswohnmobile auf Händlerhöfen sind dadurch aber auch günstiger geworden.

Für PKW und Transporter gilt die Regelung bereits seit Juli 2024. Wohnmobile bekamen mehr Zeit und das hatte einen technischen Grund. Viele Reisemobile entstehen im sogenannten Mehrstufenverfahren: Ein Hersteller liefert zunächst nur das Basisfahrzeug oder Fahrgestell, ein anderer Betrieb baut daraus das fertige Wohnmobil. Diese Produktionskette macht die Integration neuer Systeme deutlich aufwendiger als bei einem PKW, der vollständig in einer Fabrik entsteht. Die Branche bekam deshalb eine verlängerte Übergangsfrist. Am 1. Juli 2026 läuft die Frist ab, es besteht GSR-II-Pflicht auch für Camper.

Assistenzsysteme: Das wird durch die GSR II zur Pflicht

Für leichte Wohnmobile bis 3,5 Tonnen– also Campingbusse, Teilintegrierte und viele Integrierten – schreibt GSR II folgende Systeme vor:

  • Der Notbremsassistent bremst automatisch, wenn eine Kollision droht.
  • Der Spurhalteassistent warnt oder korrigiert, wenn das Fahrzeug aus der Spur driftet.
  • Der Müdigkeitswarner erkennt Sekundenschlaf und alarmiert den Fahrer.
  • Der intelligente Geschwindigkeitsassistent passt die Geschwindigkeit automatisch an Tempolimits an.
  • Die Rückfahrkamera macht Hindernisse beim Rückwärtsfahren sichtbar.
  • Die Alkohol-Wegfahrsperre verhindert, dass betrunkene Fahrer losfahren.
  • Das Reifendruckkontrollsystem warnt vor gefährlichem Druckverlust.
  • Der Anfahrassistent verhindert das Zurückrollen an Steigungen.

Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen wie große Integrierte oder Liner müssen weniger Systeme einbauen, dafür aber speziellere: Müdigkeitswarner, intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Rückfahrkamera und Alkohol-Wegfahrsperre-Schnittstelle sind hier unter anderem vorgeschrieben.

Basisfahrzeuge sind auf die GSR II gut vorbereitet

Die gute Nachricht für Kastenwagen-Hersteller: Die gängigen Basisfahrzeuge wie Fiat Ducato, Mercedes-Benz Sprinter, Ford Transit, Volkswagen Crafter und Citroën Jumper erfüllen die GSR-II-Anforderungen bereits weitgehend. Wer einen Kastenwagen baut, kann die Technik direkt vom Basisfahrzeug übernehmen. Der Integrationsaufwand hält sich in Grenzen.

Ahorn und Forster Frontansicht, Ahorn Camp TE 740, Forster T 745 EB, Wohnmobil
Ingolf Pompe

Anders sieht es bei vollintegrierten Wohnmobilen mit eigener Front aus. Dort sitzen Kameras und Sensoren nicht einfach hinter einer Serien-Windschutzscheibe, sondern müssen neu positioniert und aufwendig kalibriert werden. Knaus plant beispielsweise, die sogenannte Multi-Purpose-Camera künftig selbst hinter der Windschutzscheibe anzubringen und zu kalibrieren. Dieser Mehraufwand schlägt sich im Preis nieder.

Hersteller geben Mehrkosten weiter

Der Aufwand für die Hersteller ist erheblich und je nach Fahrzeugtyp sehr unterschiedlich. Kastenwagen-Produzenten haben es vergleichsweise einfach. Hersteller von Vollintegrierten tragen die größte Last: individuelle Fronten, neue Kabelwege, aufwendige Kalibrierungen. Die Entwicklungskosten geben die Hersteller an die Kunden weiter.

Adria bringt es auf den Punkt: "Die neuen Sicherheitssysteme erfordern erhebliche Investitionen in Entwicklung und Produktion, was sich zwangsläufig im Fahrzeugpreis niederschlägt. Zudem steigt durch zusätzliche Steuergeräte und Kabelbäume das Leergewicht der Fahrzeuge leicht an."

Wie stark sich die GSR II auf die Preise auswirkt, ist vom Hersteller abhängig. Adria Twin Campingbusse kosten bis zu 3000 Euro mehr – bei gleicher Wohnraumausstattung. Branchenweit kommen vermutlich Beträge zwischen 1000 und 5000 Euro raus.

Assistenzsysteme erhöhen die Sicherheit

Airbag und Knautschzone wirken erst, wenn ein Unfall bereits passiert ist. Die neuen Pflicht-Assistenten – aktive Sicherheitssysteme – greifen früher ein. Gerade Wohnmobile profitieren davon überdurchschnittlich: Größere Abmessungen, höheres Gewicht und längere Bremswege machen aktive Systeme hier besonders wirksam. Die EU schätzt, dass die neuen Technologien bis 2038 über 25.000 Menschenleben retten und mindestens 140.000 schwere Verletzungen verhindern könnten.

Notbremsassistenten funktionieren unter guten Bedingungen zum Beispiel beeindruckend: Im buchstäblich letzten Moment leiten sie die Bremsung ein – und kommen noch vor dem Hindernis zum Stillstand.

Während die Caravaning-Industrie durch die GSR II in die aktive Sicherheit ihrer Kunden investieren muss, konnte sie strengere Vorgaben im Hinblick auf passive Sicherheit an einigen Punkten abwenden. Crashtests nach dem Euro-NCAP-Verfahren müssen auch weiterhin nur die Lieferanten der Basisfahrzeuge durchführen. Aufbauhersteller von Campingbussen, Teilintegrierten und Integrierten werden dazu nicht verpflichtet. Obwohl der ADAC für Campingbusse und die schwedische Verkehrsbehörde Trafikverket für aufgebaute Wohnmobile in unabhängigen Crashtests nachgewiesen haben, dass bei relevanten Unfallszenarien ein erhöhtes Risiko für schwere bis tödliche Verletzungen besteht.

Tageszulassungen: Bestandsfahrzeuge sind oft günstiger

Wer kein GSR-II-Fahrzeug benötigt, kann dank der Verordnung sogar ein Schnäppchen machen. Da mit Inkrafttreten der Regeln keine Wohnmobile ohne die genannten Assistenzsysteme mehr zugelassen werden dürfen, mussten viele Händler für ihre Bestandsfahrzeuge im Vorfeld eine Tageszulassung veranlassen. Bestandsfahrzeuge genießen Bestandsschutz – eine Nachrüstpflicht gibt es nicht. Solche Wohnmobile und Campingbussen aus dem Bestand sind zwar mehr oder weniger ungenutzte Neufahrzeuge, faktisch aber gebraucht. Deshalb müssen die Händler sie mit Preisnachlässen verkaufen. Wobei dieser Prozess 2026 schon seit dem Frühjahr im Gang ist, weil damals die Übergangsfristen für Abgasnormen ausliefen.

Diese Systeme kosten in Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen weiter extra

  • Rückfahrradar / Parksensoren
  • 360-Grad-Kamerasystem
  • Anhänger-Stabilitätsprogramm (TSP)
  • Adaptiver Tempomat (ACC)
  • Totwinkelwarner mit aktivem Lenkeingriff
  • Navigationsgestützter Geschwindigkeitsassistent
  • Querverkehrswarner hinten

Verfügbarkeit und Preis variieren je nach Hersteller und Basisfahrzeug.

Fazit