Den richtigen Versicherungs-Tarif für ihr Wohnmobil finden

Versicherungs-Tarif für den Camper finden
So versichern Sie Ihr Wohnmobil richtig

ArtikeldatumZuletzt aktualisiert am 09.10.2025
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Der 30. November ist der Stichtag um die Versicherung für das neue Jahr die Versicherung zu wechseln.
Foto: Ingolf Pompe

Schützen, was einem lieb und teuer ist – damit wirbt fast jede Versicherung. Im Falle eines Wohnmobils, das ja einen nicht unbeträchtlichen Wert darstellt, kommt der Versicherung eine wichtige Rolle zu – denn nur mit dem richtigen Schutz bleibt man im Schadensfall nicht im Regen stehen. Allzu oft muss man sich bei der Suche nach dem idealen Tarif jedoch durch einen Dschungel an Kleingedrucktem kämpfen. Manches erschließt sich nicht auf Anhieb, daher beantwortet promobil die wichtigsten Fragen rund um die Reisemobil-Versicherung.

Warum benötigen Wohnmobile und Wohnwagen spezielle Versicherungen?

Bei der Wahl der Versicherung führen viele Wege nach Rom. Neben den klassischen Gesellschaften kann man beispielsweise auf die Dienste eines Direktversicherers zurückgreifen. Das sind Unternehmen, die ohne VermittlerInnen arbeiten und ihre Produkte ausschließlich über das Internet, per Telefon oder per Post vertreiben. Laut Gesetz sind Direktversicherer nicht zur Beratung ihrer Kunden und Kundinnen verpflichtet. Anders sieht das bei den Versicherungsvermittlern und -maklerinnen aus, die eine Beratung gewährleisten und auch dokumentieren müssen. Makler und Vermittler arbeiten mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen.

Die Unterschiede stecken oft im Detail. Exotische Fahrzeuge, zum Beispiel Mobile mit Pick-up-Kabine, werden nicht überall versichert, da lohnt sich dann der Gang zu einem Spezialisten oder einer Spezialistin. Prinzipiell kann man bei einem auf Wohnmobile spezialisierten Anbieter die besseren Konditionen erwarten, uneingeschränkt verallgemeinern sollte man das aber nicht. Die sicherste Methode, um den passenden Tarif zu finden, ist immer noch der individuelle Vergleich.

Wann gibt es Rabatte auf die Versicherungsprämie?

Rabatte auf den Kaskotarif gibt es bei einigen Anbietern beispielsweise für Wohnmobile mit GfK-Dach. Auch die Mitgliedschaft in einem Wohnmobilclub kann sich vergünstigend auswirken. Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen spezieller Marken bekommen ebenfalls Rabatte. Carthago und Adria etwa bei ESV Schwenger, Morelo, Bürstner, Hymer, Phoenix und Concorde bei Accura oder CA Camping Assekuranz. Anders als bei Pkw erhalten Halterinnen und Halter eines Oldtimer-Reisemobils übrigens keinen vergünstigten Tarif. Die Versicherer gehen nämlich davon aus, dass die Nutzungsintensität eines Wohnmobils mit H-Kennzeichen genauso hoch ist wie bei einem jüngeren Modell.

Wann greift was: Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko?

Messen sind günstig um sich über Versicherungen zu informieren.
Ingolf Pompe, Uli Regenscheit, Dominic Vierneisel, Dekra Automobil GmbH, fotolia/lassedesignen, fotolia/Marco2811

Die Haftpflicht ist die Minimalversicherung, ohne die kein Fahrzeug zugelassen werden kann. Sie deckt Schäden ab, die man bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig. In der Teilkasko sind Vorfälle wie Brand, Explosion, Diebstahl, Marderbiss, Glas- oder Elementarschäden abgesichert. Die Vollkasko hilft zusätzlich bei Vandalismusschäden und auch solchen, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht.

Beitragsberechnung

Ausgangspunkt für die Kalkulation der Kaskoversicherung ist der Listenneupreis eines Reisemobils zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Fest montierte Sonderausstattung, wie etwa Solarmodule, wird hinzuaddiert. Einfluss auf die Prämie nimmt als Nächstes die Höhe der Selbstbeteiligung. Beispiel: Bei der Teilkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von 150 Euro üblich. Wer eine Selbstbeteiligung ausschließen möchte, muss mit Aufschlägen rechnen. Gleiches gilt für den Vollkaskoschutz, der für selbst verursachte Schäden aufkommt. Eine Versicherung zum Zeitwert ist unüblich – gerade bei Gebrauchten, die einen hohen Listenneupreis hatten, wäre sie allerdings wünschenswert. Hinzukommt die Art der Unterbringung. Positiv ausgelegt werden Unterstellmöglichkeiten mit Dach, z. B. ein Carport oder eine Scheune. Auch niedrige Laufleistungen können sich positiv auswirken. Wer viel und weit fährt, zahlt unter Umständen mehr.

Zusammengefasst ergibt sich der Beitrag also aus:

  1. Neupreis und Ausstattung
  2. Höhe der Selbstbesteiligung
  3. Stellplatz und Laufleistung
  4. Schadensfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse

Wer schadensfrei fährt, steigt in der SF-Staffel auf. Seit 2013 ist bei Reisemobilen eine Skalierung von SF 1 bis SF 20 möglich, wie es unter den Maklern RMV macht. Vorsicht: Durch die neuen Skalierungsmöglichkeiten sind die Schadenfreiheitsklassen nicht mehr eins zu eins vergleichbar. Wer Tarife vergleichen möchte, sollte daher auf das prozentuale Verhältnis achten, das hinter den SF-Klassen steht. Dass eine Skalierung bis SF 20 nicht nur Vorteile mit sich bringt, zeigt sich im Schadensfall: Die Rückstufung katapultiert einen in die unteren Klassen, der Aufstieg auf der SF-Leiter dauert umso länger, je mehr Stufen es gibt.

Schutzbriefe als Ergänzung der Versicherung

Versicherung Auslandsreise
Dominic Vierneisel

Als Ergänzung zur Versicherung nutzen viele Camperinnen und Camper Schutzbriefe, wie sie von Automobilclubs angeboten werden. Schutzbriefleistungen kann man in drei Kategorien einteilen: fahrzeugbezogene, personenbezogene und Sonderleistungen. Schutzbriefe sind vor allem dann viel wert, wenn man mit einer Panne liegen bleibt und abgeschleppt werden muss – denn die Kosten für Bergung, Reparatur vor Ort oder Abschleppen können happig sein. Die Leistungen rund ums Fahrzeug sind daher auch das Kernstück der Schutzbriefe.

Besitzerinnen und Besitzer eines Wohnmobils sollten ins Kleingedruckte schauen, denn je nach Anbieter variieren die Fahrzeugmaße, bis zu denen ein Reisemobil noch abgeschleppt wird. Über die akute Hilfe bei einer Panne hinaus gehören zu den Schutzbriefleistungen auch die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs sowie Fahrzeugrückholung und Ersatzteilversand. Geht der Autoschlüssel verloren, helfen die Clubs bei der Wiederbeschaffung, ADAC und ACE bieten zusätzlich eine anteilige Kostenübernahme, wenn das Fahrzeug geöffnet werden muss.

Schutzbriefe: personenbezogene Leistungen und Sonderleistungen

Versicherung Wohnmobil
ADAC

Zu den personenbezogenen Leistungen gehören die Übernahme von Hotel-Übernachtungskosten und der Rücktransport im Krankheitsfall. Hier sollte man darauf achten, dass die Rückholung nicht nur im medizinisch notwendigen Fall erfolgt, sondern auch im medizinisch sinnvollen. Der Unterschied: Der medizinisch sinnvolle Transport wird auch dann durchgeführt, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hintergrund ist, dass die Genesungsdauer in einer gewohnten Umgebung verkürzt wird.

Zu den Sonderleistungen gehören die Beschaffung von Reisedokumenten, wenn sie unterwegs verloren gehen, sowie die Hilfe bei Zahlungsmittelverlust. Zusätzlich zu den Kaskoleistungen der Versicherung gewähren einige Clubs Beihilfen bei Glasbruch, Marderbiss oder Wildschaden. Die Schutzbriefleistungen werden in der Regel europaweit gewährt, eine minimale Entfernung von 50 Kilometern vom Heimatort wird teilweise vorausgesetzt. Beachten: Für die Erbringung mancher Schutzbriefleistungen gilt eine Obergrenze bei der Reisedauer.

Ein Sonderfall: Hagelschäden

Ein Hagelschaden kann teuer werden.
Ingolf Pompe, Uli Regenscheit, Dominic Vierneisel, Dekra Automobil GmbH, fotolia/lassedesignen, fotolia/Marco2811

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch die Elemente abgedeckt. Einen Sonderfall stellt ein Hagelschaden dar, denn hier greifen bei vielen Versicherern andere Bedingungen. Bei Accura, Campkuranz und ESV Schwenger steigt bei einer fachgerechten Reparatur die Selbstbeteiligung (SB) von 150 auf saftige 1.500 Euro. Wer den Hagelschaden nicht oder nicht fachgerecht reparieren lässt, erhält 50 Prozent des gutachterlichen Nettobetrags minus die SB. Bei RMV entfällt die SB bei der Reparatur eines Hagelschadens, es gibt auch keine Obergrenze, außerdem besteht freie Werkstattwahl. Erfolgt keine oder keine fachgerechte Reparatur, wird pro Quadratmeter Dach ein Fixbetrag gezahlt. Hageldellen an den Wänden des Reisemobils werden in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Ist die Glasscheibe mitversichert?

Glasbruchschäden sind in vielen Teilkaskoversicherungen mit abgedeckt, allerdings meist unter bestimmten Bedingungen. Wer ein integriertes Wohnmobil mit großer Windschutzscheibe fährt, sollte dies besonders beachten, da die Kosten für den Austausch einer solchen Scheibe bei bis zu 4.000 bis 5.000 Euro liegen können. Bei den Tarifen von Accura, Campkuranz und ESV Schwenger gibt es bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro eine Obergrenze von 1.500 Euro für die Entschädigung. Diese Obergrenze entfällt, wenn ein höherer Selbstbehalt von 500 Euro gewählt wird. Bei Horbach ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfall auf 150 Euro festgelegt, jedoch ist der Erstattungsbetrag auf maximal 3.000 Euro begrenzt. Sollte die Windschutzscheibe nur repariert und nicht ersetzt werden, entfällt die Selbstbeteiligung.

Auslandsaufenthalt: Wo gilt meine Versicherung?

Schutz auf Fähren ist vetraglich separat geregelt.
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Nur ein Moment im schönsten Urlaub des Jahres irgendwo im Ausland, und schon ist es passiert: Auf knirschendes Blech folgt ein abrupter Stopp. Immerhin – in allen Ländern Europas müssen Fahrzeuge haftpflichtversichert sein, da könnte man doch auf redliche Schadensbegleichung hoffen. Zwar gelten innerhalb der EU mittlerweile Mindeststandards, doch liegen die Deckungsbeträge der Kfz-Versicherungen je nach Land teilweise weit unter denjenigen in Deutschland. Laut EU-Richtlinie beläuft sich bei Personenschäden der Mindestdeckungsbetrag auf eine Million Euro je Unfallopfer oder fünf Millionen Euro pro Schadensfall – ungeachtet der Anzahl der Geschädigten. Für Sachschäden schreibt die EU eine gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro je Schadensfall vor. In Ländern, die nicht der EU angehören, liegen die entsprechenden Beträge jedoch deutlich unter diesem Niveau.

Ein Zusatz: Auslandsschadenschutz-Versicherungen

Viele Versicherer bieten daher eine Absicherung für den Fall, im Ausland unverschuldet zu Schaden zu kommen. Auslandsschadenschutz-Versicherungen werden als Extra-Option zur eigenen Haftpflicht oder als Schutzbrief angeboten. Versprochen wird eine Absicherung entsprechend der in Deutschland geltenden Bedingungen zu durchaus annehmbaren Kosten.

Folgende Auslandsschadenschutz-Versicherungen haben wir Ende 2024 überprüft:

  • Horbach: Laut den aktuellen Angaben von Horbach bietet die Agentur für private Wohnmobile bis zu 4 Tonnen eine "automatische Auslandsschadenabsicherung" als Teil des Schutzes an.
  • AXA: Es ist korrekt, dass AXA im Tarif "Mobil Komfort" einen kostenfreien Auslandsschadenschutz bietet.
  • Allianz: Die Allianz verlangt für ihren Auslandsschadenschutz weiterhin einen Aufpreis von 9,90 Euro pro Jahr.
  • DEVK: Der Auslandsschadenschutz ist im Premium-Schutz der Pkw-Haftpflichtversicherung automatisch enthalten, im Komfort-Schutz kann die Leistung optional hinzugebucht werden.
  • HUK: Für Wohnmobile bis 7,49 Tonnen bietet HUK einen optionalen Auslandsschadensschutz für 12 Euro pro Jahr an.
  • HDI: In den Kfz-Tarifen der HDI ist ein Auslandsschaden-Schutz in weiten Teilen Europas inkludiert. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Auslandsschaden-Schutz der Versichereung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten Grünen Karte eingetragen und nicht durchgestrichen ist.
  • RMV: Spezial Reisemobil Schutzbrief mit Auslandsschadensschutz für 57 Euro.
  • R&V-Versicherung: Im Schutzbrief Plus ab 3,33 Euro im Monat (bei bestehender Kfz-Versicherung) ist der Auslandsschaden-Schutz enthalten.
  • Accura: Der "Wohnmobil-Premium" Schutz, der auch Auslandsschadenschutz enthält, wird mit 99 Euro angeboten.
  • Zurich/VHV: Die Kosten des Auslandsschaden-Schutz als Zusatzbaustein variieren je nach Umfang des gewählten Pakets.

Doch was zuerst nach Rundumschutz zum kleinen Preis aussieht, sorgt beim Blick auf das Kleingedruckte mitunter für Ernüchterung: So beschränkt sich der geografische Geltungsraum vieler Gesellschaften auf die Europäische Union sowie Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Reisende, die es auf den Balkan zieht, sollten die Vertragsbedingungen daraufhin überprüfen, ob sie dort ebenfalls Versicherungsschutz genießen. Gleiches gilt für Island-FahrerInnen. Auch die Insel im Nordmeer bleibt bei einigen Gesellschaften außen vor. Eine räumliche Erweiterung des Vertrags wird in aller Regel nicht angeboten.

Doch gibt es auch rühmliche Ausnahmen: So legt der HDI für seine AGB die geografischen Grenzen Europas zugrunde. Bei der Accura-Reisemobilversicherung sowie bei ESV-Schwenger sind zudem immer Marokko, Tunesien und der asiatische Teil der Türkei inbegriffen. Die Allianz weist darauf hin, dass die HalterInnen oder FahrerInnen von in Deutschland versicherten Fahrzeugen im Land des Unfalls keinen Wohnsitz haben dürfen. Und Versicherungsmakler Andreas Schwarz gibt zu bedenken, dass zum Beispiel der Auslandsschadenschutz nicht gilt, wenn der Unfall auf einem Privatweg passiert.

Unbefriedigend scheint der Umfang des Auslandsschutzes mitunter, wenn es sich um die UnfallgegnerInnen handelt. Bei den meisten Versicherern spielt es keine Rolle, in welchem Land das Fahrzeug des Verursachers zugelassen ist.

Für wen lohnt sich der Auslandsschadenschutz?

Wer auf Reisen nach Skandinavien abonniert ist, kann sich relativ entspannt zurücklehnen. Die dortigen Mindestdeckungssummen übertreffen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland bei weitem. Auch die Fahrt über Frankreich nach Spanien lässt im Fall des Falles keine Mankos erwarten. Anders sieht es bei Aufenthalten in Ländern aus, wo die Deckungssummen nicht an die der eigenen Versicherung heranreichen. Hier ist Vorsicht geboten. Bei einem unverschuldeten Unfall wird man mit Kompensationen konfrontiert, die im schlechtesten Fall weder die erlittenen Personenschäden noch die Schäden am Fahrzeug decken. In Osteuropa trifft dies vor allem auf Moldawien, die Ukraine, Russland und Belarus zu.

Generell sollten Bedingungen und Umfang einer Auslandsschutzversicherung darauf überprüft werden, ob sie dem eigenen Reiseverhalten gerecht werden. Zu bedenken ist, dass im Ausland nicht alle hierzulande üblichen Schadensersatzpositionen anerkannt werden. Immerhin wird bei einem Unfall die Rechtslage des Landes zugrunde gelegt, in dem er passierte. Ersatzleistungen fallen somit oft geringer aus als in Deutschland. Wird für das anvisierte Reiseland keine Zusatzoption offeriert, bleibt nur das Aufstocken der eigenen Fahrzeugversicherung um eine Vollkasko. Im Falle eines Schadens kann diese in Anspruch genommen werden – abzüglich Selbstbehalt. Zudem mindert sich der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko. Für wertvolle Fahrzeuge dennoch eine ernst zu nehmende Möglichkeit, etwaige drohende Verluste gering zu halten.

Auslandsaufenthalt: Die grüne Versicherungskarte

Auf der grünen Versicherungskarte sind die wichtigsten Angaben zur Fahrzeugversicherung vermerkt. Obwohl innerhalb der EU das amtliche Kennzeichen als Beleg für eine bestehende Kfz-Versicherung gilt, sollte der vom Versicherer ausgestellte Beleg bei Auslandsreisen mitgeführt werden. Außerhalb der EU muss die Karte bei der Einreise vorgezeigt werden. Laut GDV bestehen folgende Länder auf eine gültige grüne Karte: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine und Belarus. Seit dem Brexit muss auch bei der Einreise nach Großbritannien die Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Im Kosovo ist der Abschluss einer Grenzversicherungspolice erforderlich.

Auslandsaufenthalt: Begrenzung der Reisedauer

In den Grenzen Europas gibt es vonseiten des Versicherers keine vorgeschriebene Höchstdauer. Ausnahme: RMV begrenzt die Dauer zwar auf sechs Monate, auf Anfrage ist aber eine Verlängerung möglich. Anders sieht es dagegen bei Schutzbriefleistungen aus. Diese sind in der Regel auf eine Reisedauer von drei Monaten begrenzt.

Brexit: Auslandsschutz in England

Wegen des Brexit ist Großbritannien kein EU-Mitglied mehr. Für deutsche Versicherte gilt: Ein gesonderter Nachweis des Versicherungsschutzes (Grüne Karte) wird derzeit in der Regel nicht zwingend verlangt – trotzdem empfiehlt der ADAC, vor der Fahrt den eigenen Versicherer zu fragen und bei der Police zu prüfen, welchen Umfang der Schutz im Zielland hat (z. B. Mindestdeckung, Assistance, Rücktransport). Bei Reisen in Drittstaaten außerhalb der EU können zusätzliche Dokumente wie Carnet de Passages oder erweiterte Deckungen nötig sein.

Sonderfall: Elektrowohnmobile

Auch Elektro-Wohnmobile sind versicherbar – viele Anbieter haben inzwischen spezielle Leistungen für Akku und Ladezubehör in Teil-/Vollkasko-Tarifen integriert. Wichtige Punkte für den Versicherungsvertrag: explizite Akkudeckung (Neupreis/Restwertregel), Übernahme von Entsorgungskosten bei Totalschaden, Abschleppkosten bei leerer Batterie, sowie klare Regelungen zu Ladekabeln/Wallbox. Für E-Wohnmobile ist häufig Vollkasko empfehlenswert, weil Akku-Reparaturen und Ersatz hohe Kosten verursachen können.

Was bringt eine Inhaltsversicherung?

Eine Inhaltsversicherung schützt den portablen Inhalt eines Reisemobils, ausgenommen sind davon fast immer Schmuck und Bargeld. Die Inhaltsversicherungen sind zumeist auch solo verfügbar, das heißt, man muss sein Reisemobil nicht beim selben Unternehmen versichert haben. Üblich sind Obergrenzen für die Versicherungssumme. So bezahlt man bei RMV zum Beispiel für eine Versicherungssumme von 5.000 Euro 49 Euro im Jahr. Bei einem Beitrag von 139 Euro pro Jahr ist beim selben Anbieter der Reisemobilinhalt bis zum Neuwert von 15.000 Euro versichert. Eine Ausnahme bilden in der Regel Fahrräder, für sie gelten gesonderte Deckungssummen, sowie Computer und Kameraequipment. Manche Maklerinnen und Makler bieten auch eine kombinierte Hausratversicherung für Heim und Mobil an.