Die Schweiz legt großen Wert auf Sicherheit – das zeigt sich auch in der Straßenverkehrsordnung. Für Camper, die mit dem Wohnmobil durch das Alpenland reisen, gelten je nach Fahrzeuggewicht unterschiedliche Vorschriften.
Gilt in der Schweiz eine Feuerlöscherpflicht?
Ja – für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besteht in der Schweiz die Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen.
Für Wohnmobile und andere Fahrzeuge unterhalb dieser Gewichtsklasse gibt es keine gesetzliche Pflicht. Dennoch wird das Mitführen eines Feuerlöschers ausdrücklich empfohlen – besonders bei Campingreisen in abgelegene Gebiete oder bei längeren Fahrten durch Tunnel.
Welche Anforderungen gibt es?
- Typ: ABC-Pulverlöscher (geeignet für feste Stoffe, Flüssigkeiten und Gase)
- Mindestgröße: 6 kg Inhalt (Pflichtausstattung)
- Platzierung: Leicht zugänglich und sicher verstaut – idealerweise im Fahrerhaus oder im Aufbau
- Wartung: Gültige Wartungsplakette, die Wartung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Sichtbarkeit: Eine gut sichtbare Anbringung wird empfohlen
Was droht bei Verstoß?
Fehlt der vorgeschriebene Feuerlöscher in Fahrzeugen über 3,5 t, kann dies bei einer Polizeikontrolle oder technischen Prüfung (z. B. nach einem Unfall) zu einer Verwarnung oder einem Bußgeld führen. Auch versicherungstechnisch kann es im Schadensfall zu Problemen kommen, wenn kein Feuerlöscher an Bord ist.
Unser Tipp für Schweiz-Reisende
Führen Sie unabhängig vom Gewicht Ihres Fahrzeugs einen funktionstüchtigen Feuerlöscher mit. Gerade in Tunneln oder bei technischen Defekten kann schnelles Handeln entscheidend sein und Leben retten.