Frankreichs Autobahnen: Kein ADAC-Schutz bei Pannen

Regeln auf Frankreichs Autobahnen im Pannenfall
Kein Schutz durch ADAC & Co. auf Autobahnen

Veröffentlicht am 04.08.2025
France, highway security.
Foto: Photononstop RF

Wer mit dem Wohnmobil durch Frankreich reist und auf der Autobahn liegenbleibt, kann von seinem Schutzbriefanbieter keine Hilfe erwarten. Während etwa in Deutschland oder Italien Automobilclubs und Schutzbriefversicherungen Hilfe organisieren, greifen auf Frankreichs Autobahnen andere Regeln.

Nur Notrufsäule oder 112 – sonst nichts

Im Fall einer Panne auf der französischen Autobahn dürfen Dienstleister wie etwa der ADAC keine Hilfe organisieren. Stattdessen muss die Panne über eine der Notrufsäulen oder über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Nach der Meldung koordiniert der private Autobahnbetreiber den dafür autorisierten Pannendienst, der binnen rund 30 Minuten eintreffen sollte.

Abschleppen oder Reparatur vor Ort

Der Pannenhelfer prüft, ob das Wohnmobil vor Ort repariert werden kann oder in eine Werkstatt abgeschleppt werden muss. Beim Abschleppen hat man die Wahl zwischen zwei Optionen: Man lässt sich in die nächste Werkstatt abschleppen oder lässt das Wohnmobil auf Wunsch zu einem anderen Ort bringen, allerdings maximal fünf Kilometer abseits der nächsten Autobahnausfahrt.

Gesetzlich geregelte Abschleppkosten bis 3,5 Tonnen

Doch zumindest Fahrer von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen können aufatmen: Für das Abschleppen auf Frankreichs Autobahnen gelten gesetzlich festgelegte Tarife. So dürfen aktuell für das Abschleppen eines Wohnmobils unter 3,5 Tonnen tagsüber pauschal 148,67 Euro berechnet werden (Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr). In den übrigen Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt eine Pauschale von 223,01 Euro. Zur besseren Transparenz müssen diese Preise im Pannenhilfefahrzeug ausgehängt sein. Bezahlt werden muss die Rechnung direkt vor Ort. Schutzbriefversicherungen erstatten oft im Nachhinein die Kosten fürs Abschleppen, der ADAC etwa bis zu 300 Euro.

Reparaturen zahlt man selbst

Die Kosten für eine Reparatur durch die Pannenhilfe müssen Wohnmobilfahrer im Gegensatz zu den Abschleppkosten auch mit Schutzbrief selbst tragen. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass man eine Rechnung bekommt. Wie auch beim Abschleppen ist der Pannenhelfer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, auf der alle erbrachten Leistungen und deren Preis aufgeführt sind.

Schwerer als 3,5 Tonnen? Dann wird's teuer

Kritischer wird es für Besitzer schwererer Wohnmobile: Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gibt es keine regulierten Tarife auf Frankreichs Autobahnen. Die Preise richten sich nach den Vorgaben des gerufenen Abschleppdienstes – vierstellige Beträge sind keine Seltenheit. Wer ein großes Wohnmobil fährt, sollte daher unbedingt vor Reiseantritt überprüfen, ob und in welcher Höhe der Versicherungsschutz greift, und sich beim jeweiligen Versicherer rückversichern, wie er im Pannenfall vorgehen soll.

So verhalten Sie sich bei einer Panne richtig

In Frankreich ist es nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Alle Insassen des Wohnmobils müssen bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste tragen und unverzüglich die Fahrbahn und den Standstreifen verlassen. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann laut ADAC verzichtet werden, wenn der Fahrer sich dadurch in Gefahr bringt. Dagegen ist auf Landstraßen und innerorts das Aufstellen eines Warndreiecks vorgeschrieben.

Wer sein Fahrzeug noch aus eigener Kraft bewegen kann, sollte unbedingt versuchen, die nächste Autobahnausfahrt zu erreichen. Auf Landstraßen kann man dann wieder frei entscheiden, welchen Pannenhelfer man beauftragen möchte.