Campingstühle, Tisch, Grill, Werkzeug, Fahrräder... plötzlich stößt der Wohnwagen an seine Gewichtsgrenze. Überladung passiert schnell und oft unbemerkt. Doch was eine Person bei einer Autobahnkontrolle vollbrachte, bringt das Wort Überladung in ganz neue Dimensionen: Der Wohnwagen fuhr mit 1.100 Kilogramm Übergewicht.
Bei der Kontrolle auf der A6 zwischen Bretzfeld und Öhringen stellte die Polizei laut Tagesschau fest, dass die Person den Wohnwagen für einen Umzug beladen hatte. Unter anderem fanden die Beamten darin eine Waschmaschine und einen Trockner. Zwar gibt es an sich keine Vorschrift, die einen Umzug mit dem Wohnwagen verbietet, doch überschreitet die Zuladung das zulässige Gesamtgewicht des Caravans, drohen Strafen und Bußgelder.
Einen Wohnwagen zu überladen, passiert schnell
Kennen Camperinnen und Camper das Maximum für die Zuladung im Wohnwagen nicht oder schätzen das Gewicht ihres Gepäcks falsch ein, kommen sie schnell über das zulässige Gesamtgewicht. Doch es wird noch komplizierter: Neben der Überladung und dem Maximalgewicht gibt es weitere Regeln zu beachten. Worauf kommt's an?
Wohnwagen-Gewichte: Darauf kommt's an
In den Fahrzeugpapieren des Wohnwagens sind die Gewichte genau aufgelistet.
- Zuladung: Als Zuladung bezeichnet man das Gewicht, das Sie zusätzlich zur Leermasse eines Wohnwagens transportieren dürfen – also Gepäck, Vorräte, Zubehör oder Personen.
- Zulässiges Gesamtgewicht: Insgesamt darf der Wohnwagen nicht mehr wiegen als das angegebene zulässige Gesamtgewicht.
Zusätzlich hilft es, das Leergewicht Ihres Wohnwagens nachzuwiegen, zumal es durch Technik-Nachrüstungen höher sein könnte als gedacht. Auf der Waage können Sie herausfinden, wie viel der Wohnwagen ohne Gepäck tatsächlich wiegt.
Tipp: Ebenso bringt es Sicherheit, sich einmal mit dem voll beladenen Wohnwagen-Gespann auf die Waage zu stellen. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie kein Gramm über dem erlaubten Wert mitnehmen.
Gespann-Gewichte
Unterwegs ist das kombinierte Gewicht von Pkw und Wohnwagen entscheidend.
- Anhängelast: Eine der wichtigsten Angaben ist die Anhängelast. Diese finden Sie im Fahrzeugschein Ihres Pkw. Sie gibt an, wie viel der Zugwagen an den Haken nehmen darf. Der Anhänger darf also nicht schwerer sein als diese Gewichtsangabe.
Beispiel: Das Zugfahrzeug hat eine Anhängelast von 1.800 Kilogramm und der Wohnwagen ein Leergewicht von 1.500 Kilogramm, aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.000 Kilogramm, dann darf er trotzdem nur bis 1.800 Kilogramm beladen werden.
Eine Besonderheit gilt beim Klasse-B-Führerschein: hier zählt allein das Gewicht beider Fahrzeuge. Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagen-Gespanns darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten, sprich das addierte zulässige Gesamtgewicht von Wohnwagen und Zugwagen muss unter dieser Gewichtsgrenze liegen.
Beispiel: Hat der Zugwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen, darf der Wohnwagen nur ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von einer Tonne haben. Selbst wenn die Anhängelast des Zugwagens höher liegt, z.B. bei 1,4 Tonnen, darf eine Person mit einem B-Klasse-Führerschein das Gespann nicht fahren, wenn der Wohnwagen beispielsweise 1,2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Selbst wenn das Leergewicht bei 800 kg liegen würde und man nur 100 kg an Gepäck darin hätte und das Gespann auf der Waage unter 3,5 Tonnen kommt – es zählt das maximal zulässige Gewicht.
- Stützlast: Das Gewicht, mit dem die Deichsel auf den Kugelkopf des Zugwagens lastet, ist die Stützlast. Normalerweise bewegt sich die maximal zulässige Stützlast zwischen 75 und 100 Kilogramm. Die Stützlast muss per Gesetz mindestens vier Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen, mehr als 25 Kilogramm sind aber nicht vorgeschrieben. Alles zur Stützlast erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Gepäck richtig einladen
Damit sich das Wohnwagen-Gespann nicht so schnell aufschaukelt, ist es wichtig, das Gepäck richtig zu sichern und das Gewicht korrekt zu verteilen.
- Ladungssicherung: Auch im Wohnwagen müssen alle Gepäckstücke und Zubehörteile gesichert sein. Das heißt, entweder sind die Teile in dafür vorgesehenen Fächern verstaut oder mit Systemen zur Ladungssicherung, wie etwa Spanngurten und Ösen, gesichert.
- Gewichtsverteilung: Im Wohnwagen gilt die Formel – leichtes Gepäck nach oben und schweres nach unten. Schwere Gegenstände möglichst tief und möglichst achsnah platzieren.
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu einer erhöhten Unfallgefahr. Der Wohnwagen verhält sich bei Über- oder Falschbeladung hinter dem Zugfahrzeug anders als bei korrekter Beladung. Wenn Sie stark bremsen oder ausweichen müssen, kann der Wohnwagen so stark auspendeln, dass Sie ihn nicht mehr unter Kontrolle bringen oder sich sogar überschlagen.
Zusammenfassend gilt:
- Überschreiten Sie niemals das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnwagens, ebenso wenig das Ihres Zugfahrzeugs.
- Vergewissern Sie sich, wie viel Zuladung Sie haben und wie schwer Ihr Wohnwagen am Zugfahrzeug sein darf (Anhängelast).
- Prüfen Sie alles beim Wiegen (z.B. bei TÜV oder Dekra).
- Beladen Sie Ihren Wohnwagen sicher: leichtes oben, schweres nach unten an die Achse.