Schweiz beschließt Transitgebühr: Camper sollen bei Alpenüberquerung drauflegen

Schweizer Parlament beschließt Transitgebühr
Wird die Alpenüberquerung für Camper zum Luxus?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.03.2026
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Stau in der Schweiz mit Wohnmobilen und Wohnwagen
Foto: UCG via GettyImages

Die Transitfahrt durch die Schweiz könnte mit Wohnmobil und Wohnwagen künftig noch teurer werden: Einige Schweizer Politiker fordern eine Sondergebühr für ausländische Touristen, die nicht im Land verweilen. Mit 173 zu 13 Stimmen hat der Nationalrat gestern einer Gesetzesinitiative ("Motion") zugestimmt, die eine Transitgebühr auf Schweizer Transitrouten fordert, für ausländische Fahrzeuge, die wenig als 12 Stunden im Land bleiben. Der Ständerat hatte bereits im September 2025 ohne Gegenstimme zugestimmt. Damit muss der Schweizer Bundesrat (= Regierung) nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Der Beschluss ist bemerkenswert eindeutig – und für Urlaubende im Wohnmobil oder Wohnwagen mit Reiseziel Italien oder der Mittelmeerküste Frankreichs ein deutliches Signal: Transitfahrten durch die Schweiz werden in Zukunft noch teurer.

Alle Routen betroffen – nicht nur der Gotthard

Wer jetzt hofft, über Alternativrouten der neuen Abgabe zu entgehen, wird enttäuscht. Die Gesetzesinitiative richtet sich an alle ausländischen Fahrzeuge, die die Schweiz lediglich durchqueren – egal über welche Strecke.

Für deutsche Camper mit Ziel Italien bedeutet das: Sämtliche klassischen Routen wären betroffen. Die wichtigen Schweizer Straßentunnel nutzen vor allem Urlauberinnen und Urlauber aus dem Südwesten Deutschlands auf dem Weg nach Italien oder Südfrankreich. Ob Gotthard-Route zum Gardasee und in die Lombardei, San Bernardino zum Comer See, Simplon ins Piemont und nach Ligurien, überall würde künftig kassiert. Auch wer via Genf Richtung Côte d'Azur oder Provence durchfährt, müsste zahlen.

Technische Umsetzung mit dynamischen Tarifen

Die genaue Umsetzung ist noch offen und hängt von der Gesetzesvorlage ab, die der Bundesrat ausformulieren wird. Vor allem die Politiker, die hinter der Motion standen, brachten immer wieder eine dynamische Tarifregelung ins Spiel. Die Höhe der Gebühr würde variieren. Sie soll sich nach der Verkehrsdichte, nach der Tageszeit und nach dem Wochentag richten. Demnach müssten Autoreisende an Tagen mit starkem Verkehrsaufkommen, etwa Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten oder zu Beginn der Sommerferien, deutlich mehr zahlen, als wenn sie unter der Woche außerhalb der Reisezeit fahren.

Die Erhebung der Gebühr soll durch Nummernschild-Scans an den Grenzen erfolgen. Wer die Schweiz ohne Übernachtung durchquert, würde zur Zahlung aufgefordert. Diskutiert werden Zeitfenster von 12 Stunden.

Der Bundesrat sprach sich tendenziell eher gegen die Gesetzesinitiative aus. Die Regierung verwies auf Umsetzungsprobleme: Eine Durchgangsabgabe würde eine aufwendige Überwachung sämtlicher Grenzübergänge nötig machen und könne Spannungen mit der EU auslösen. Mit den Verträgen zwischen der Schweiz und der EU soll eine Transitabgabe allerdings vereinbar sein.

Camper können die Transitgebühr mit Trick umgehen

Womöglich kurbelt das Schweizer Parlament durch die Transitgebühr den Umsatz von günstigen Wohnmobilstell- und Campingplätzen an. Wenn die Übernachtungskosten dort unter der Abgabe für den Transit liegen sollten, lohnt sich für Camperinnen und Camper auf einmal der Zwischenstopp mit Übernachtung in der Schweiz.

Hintergrund: Transitverkehr in der Schweiz nimmt stark zu

Die Zahlen sind tatsächlich alarmierend: Über 55.000 Staustunden registrierte der Bund 2024 allein auf Nationalstraßen. Die Staustunden am Nordeingang des Gotthardtunnels haben sich zwischen 2012 und 2022 verdreifacht. Ein Drittel des Verkehrs im Alpenraum ist laut Schweizer Bundesamt für Statistik dabei Transitverkehr, der Großteil davon von Deutschland nach Norditalien. Bemerkenswert ist dabei die Zusammensetzung des Verkehrs: 87 Prozent der Fahrten enstehen durch Freizeit- und Urlaubsreisen. Der Abgeordnete Simon Stadler beschreibt es gestern in der Nationalratsversammlung folgendermaßen:

"Das führt besonders im Berggebiet zu Ausweichverkehr auf den Kantonsstraßen. An Ostern, Pfingsten, Auffahrt und zu Ferienbeginn kommt es auf den Nord-Süd-Achsen immer zu einer Verkehrsüberlastung. Das Problem hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschärft, wir haben praktisch jedes Wochenende eine Verkehrsüberlastung – von Frühling bis Herbst."

Mit einer Mautgebühr könnten die hohen Kosten am Gotthard verrechnet werden. Hauptverursacher der Staus an Spitzentagen sei der ausländische Durchgangsverkehr, der Gebühren im Ausland über den Gotthard ausweiche, so der Abgeordnete.

Was die Schweiz-Durchfahrt für Camper jetzt schon kostet

Schon heute ist der Transit durch die Schweiz nicht gerade günstig. Es wird für Fahrzeuge aller Gewichtsklassen eine Maut erhoben, für leichte nur auf Autobahnen, für schwere pauschal.

Autobahn- und Streckenmaut für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen:

  • Für Autobahnfahrten fällt eine Maut an. Die Vignette kostet etwa 41 Euro.
  • Im St. Bernhard Tunnel (San Bernardino) fällt eine Streckenmaut an, für Wohnmobile bei einfacher Fahrt derzeit knapp 49 Euro, bei Hin- und Rückfahrt knapp 78 Euro.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen:

  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist in der Schweiz die Schwerverkehrsabgabe (PSVA) verpflichtend, und zwar für jeden Tag, an dem sich das Fahrzeug im Land befindet, ganz gleich, ob es bewegt wird oder nur auf einem Campingplatz steht.
  • Einzeltage können nicht mehr gebucht werden. Die Mindestgebühr beträgt 25 CHF (28 Euro) für sieben aufeinanderfolgende Tage, ab 18 aufeinanderfolgenden Tagen wird das Monatsticket von 58,50 CHF (circa 64 Euro) abgerechnet.

Bei Gespannen erfolgt die Abrechnung jeweils separat für Zugfahrzeug (Vignette) und Wohnwagen. Die Abgabesätze sind in Gewichtsstufen gestaffelt, zum Beispiel 3,5–5 Tonnen, 5–7 Tonnen oder 7–10 Tonnen Gesamtgewicht. Da Wohnwagen in der Regel weniger als 3,5 Tonnen wiegen, wird eine zweite Vignette fällig.

Die neue Transitabgabe käme zu all diesen bestehenden Kosten zusätzlich hinzu.

Wie geht es mit der Schweizer Transitabgabe weiter?

Ob und wann die geplante Transitgebühr für ausländische Reisende wirklich kommt, ist ungewiss. Auch die mögliche technische Umsetzung ist noch unklar. Der Bundesrat (Regierung) muss auf jeden Fall ein Gesetz ausarbeiten und es dann den Parlamentskammern Ständerat und Nationalrat vorlegen.

Im Raum steht eine Volksabstimmung. Der Verein Pro Alps will die Lancierung einer Volksinitiative prüfen. Denn der Personenverkehr durch die Schweizer Alpen wachse ungebremst und belaste Mensch und Natur zunehmend.

Fazit