3.500 Kilo – so lautete bislang die Gewichtsgrenze für den B-Führerschein. Wer schwerer unterwegs sein wollte, musste zur Klasse C1 greifen. Mit der heute im EU-Parlament beschlossenen vierten Novelle der Führerscheinrichtlinie bringt die EU Bewegung ins Spiel: Künftig dürfen Inhaber eines B-Führerscheins bestimmte Fahrzeuge – etwa Wohnmobile – bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht lenken, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genaue Ausgestaltung dieser Voraussetzungen ist den Nationalstaaten überlassen. Was auf Camper zukommen könnte, die ihren B-Führerschein auflasten wollen, lässt sich jedoch schon aus der Führerscheinrichtlinie herauslesen.
Laut Artikel 6 der Richtlinie dürfen Inhaber eines B-Führerscheins künftig Wohnmobile und Campingbusse bis 4,25 Tonnen führen, sofern sie zwei Jahre Fahrerfahrung haben und entweder eine Schulung absolvieren oder eine Prüfung bestehen – oder beides. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Rettungswagen, Feuerwehrautos oder Transporter mit Elektromotor bis 4,25 Tonnen. Wobei für Elektro-Transporter die Erweiterung sofort beim ersten Führerscheinerwerb mitgemacht werden kann und die Wartezeit von zwei Jahren entfällt.
EU hebt Ladungssicherung als Inhalt hervor
Die Führerscheinrichtlinie setzt zwar nur einen Rahmen, einige Kernpunkte zur Zusatzschulung lassen sich aber herauslesen. Sie muss mindestens sieben Stunden dauern, kann auf öffentlichen Straßen oder einem geschlossenen Kurs stattfinden und wird aus Theorie und Praxis bestehen. Die Fahrkenntnisse müssen auf jeden Fall zeitweise auf der Straße nachgewiesen werden. Die zentralen Inhalte ähneln denen des regulären B-Führerscheins.
In Anhang V der Richtlinie betont die EU die folgenden Inhalte:
- Fahrzeugbewegung und -dynamik
- Kuppeln und Entkuppeln von Anhängern
- Richtige Beladung und Sicherung der Ladung
- Verwendung sicherheitsrelevanter Ausstattung
- Praktische Fahrübungen:
- Beschleunigen
- Verzögern/Bremsen
- Spurwechsel
- Rückwärtsfahren
- Ausweichmanöver
- Einparken
- Kuppel- und Entkuppelvorgang
Das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination müssen der Kategorie entsprechen, für die die Führerscheinauflastung konkret angefragt wurde. Herauslesen lässt sich, dass es dem Europäischen Rat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission nicht nur um die Fahrfähigkeiten der Campenden geht, sondern generell um die Sicherheit. Mit dem Thema Ladungssicherung greift die Richtlinie einen Punkt auf, der vor allem dem Schutz der Insassen im Wohnmobil dient.
Als Alternative oder sogar zusätzlich zur Schulung können die Nationalstaaten eine Prüfung durchführen, nach der der B-Führerschein bis 4,25 Tonnen freigegeben wird. Sie muss Fähigkeiten und Verhalten prüfen. Dauer und Strecke der Prüfung müssen ausreichen, um alle Kompetenzen nachzuweisen, die im Rahmen der Schulung aufgegriffen werden.
Mehr Gewicht, mehr Verantwortung
Die EU macht den Weg frei für mehr Zuladung, mehr Wohnmobilausstattung und fairere Bedingungen für nachkommende Generationen – doch sie fordert spezifisches Wissen, vor allem im Bereich Sicherheit. Wohnmobilisten, die von der 4,25-Tonnen-Regelung profitieren wollen, müssen ihre Fähigkeiten gezielt erweitern. Ob nur über eine Schulung oder mit einer zusätzlichen Prüfung: Am Ende zählt das sichere Beherrschen des Fahrzeugs. Und genau das kann im Ernstfall entscheidend sein – auf dem Campingplatz wie auf der Landstraße.