Kostenfalle Camper-Panne: Abschleppen und Reparaturen in Frankreich

Wohnmobile abschleppen auf Autobahn in Frankreich
So wird eine Camper-Panne zur Kostenfalle

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.08.2025
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Reifen und Felgen
Foto: Horst Nitschke

Wer mit dem Wohnmobil durch Frankreich fährt, sollte sich bewusst sein, dass die Pannenhilfe auf den französischen Autobahnen anders organisiert ist als in Deutschland oder Italien. In Frankreich greifen Schutzbriefanbieter wie der ADAC nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie im Pannenfall richtig reagieren und welche Kosten auf Sie zukommen.

Keine Hilfe durch den ADAC: Was bei einer Panne zu tun ist

In Frankreich ist es nicht möglich, dass Automobilclubs wie der ADAC direkt bei einer Panne auf der Autobahn helfen. Stattdessen gibt es klare gesetzliche Regelungen, wie die Pannenhilfe organisiert wird:

  • Notrufnummer 112 oder Notrufsäulen: Im Falle einer Panne müssen Sie die Notrufsäule nutzen oder die Notrufnummer 112 anrufen, um die Situation zu melden.
  • Koordination durch den Autobahnbetreiber: Nach der Meldung übernimmt der private Autobahnbetreiber die Koordination und ruft einen autorisierten Pannendienst, der normalerweise in etwa 30 Minuten eintrifft.

Abschleppen oder Reparatur: Was passiert nach der Panne?

Die Pannenhilfe vor Ort prüft, ob Ihr Wohnmobil repariert werden kann oder abgeschleppt werden muss. Wenn das Abschleppen notwendig ist, haben Sie zwei Optionen:

  1. Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder
  2. Abschleppen zu einem anderen Ort, jedoch maximal 5 Kilometer von der nächsten Autobahnausfahrt entfernt.

Abschleppkosten für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen

Für Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen gibt es feste gesetzliche Abschleppgebühren, die transparent angezeigt werden müssen:

  • Wochentags (Montag bis Freitag, 8-18 Uhr): Pauschale von 148,67 Euro.
  • Abends, an Wochenenden und Feiertagen: Pauschale von 223,01 Euro.

Die Rechnung muss direkt vor Ort beglichen werden, doch viele Schutzbriefversicherungen, wie der ADAC, erstatten diese Kosten im Nachhinein – häufig bis zu 300 Euro.

Höhere Kosten bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen

Für Wohnmobile, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, gelten keine regulierten Abschlepppreise. Die Kosten können hier stark variieren und auch vierstellige Beträge erreichen. Besitzer von schwereren Fahrzeugen sollten unbedingt vor der Reise mit ihrer Versicherung klären, ob und in welcher Höhe der Pannenfall abgedeckt ist.

Reparaturen: Wer zahlt?

Für Reparaturen müssen Wohnmobilfahrer selbst aufkommen. Auch wenn eine Schutzbriefversicherung vorhanden ist, müssen Sie die Reparaturkosten zunächst zahlen. Es ist wichtig, eine Rechnung zu erhalten, die alle Leistungen und Preise auflistet, damit die Kosten möglicherweise von der Versicherung erstattet werden können.

Verhalten im Pannenfall: Sicherheitsvorkehrungen

Bei einer Panne auf der französischen Autobahn gelten strenge Sicherheitsregeln:

  • Kein Fußgängerverkehr auf der Autobahn: Es ist verboten, sich zu Fuß auf der Autobahn zu bewegen – auch auf dem Pannenstreifen.
  • Warnweste: Alle Insassen müssen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen und sich in Sicherheit bringen.
  • Warndreieck: Auf Autobahnen müssen Sie in der Regel kein Warndreieck aufstellen, wenn dies gefährlich ist. Auf Landstraßen und innerorts ist es jedoch verpflichtend.

Wer sein Fahrzeug noch selbst bewegen kann, sollte versuchen, zur nächsten Autobahnausfahrt zu fahren. Auf Landstraßen haben Sie die Wahl, welchen Pannenhelfer Sie rufen.