Einsteigen, losfahren, Urlaub genießen – es könnte so einfach sein. Leider läuft selbst bei der schönsten aller Urlaubsformen nicht immer alles glatt. Probleme mit dem Fahrzeug und der Bordtechnik bleiben manchmal nicht aus, Unsicherheiten bei den Verkehrsregeln oder der richtigen Beladung kennt fast jeder. Und liegt einmal Ärger in der Luft, kann man Hinweise zur Rechtslage gut gebrauchen. Was es auch ist, fragen Sie uns! Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite.
Unsere heutige Frage aus der promobil-Community dreht sich um den Transport von Fahrrädern mit AHK-Träger an Reisemobilen.
Der Transport von Fahrrädern mit einem Träger auf der Anhängekupplung (AHK) bei Wohnmobilen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollte man die Hebelwirkung im Auge behalten. Bei vielen aufgebauten Mobilen endet das Chassis des Basisfahrzeugs direkt hinter der Hinterachse. Die Heckgarage ruht auf einer sogenannten Rahmenverlängerung. Wird an diese Verlängerung eine AHK geschraubt, erhöht sich die Stützlast auf der Hinterachse potenziell deutlich. Setzt man einen Fahrradträger samt schwerer E-Bikes auf den Kugelkopf, entsteht während der Fahrt – besonders bei Bodenwellen, Schlaglöchern oder Bremsmanövern – eine enorme dynamische Hebelkraft, die die Rahmenverlängerung im schlimmsten Fall verbiegen könnte. Daher schließen manche Hersteller in ihrer ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) die Nutzung von Kugelkopf-Fahrradträgern ausdrücklich aus. Unter Umständen muss für diesen Zweck die Original-Rahmenverlängerung verstärkt werden. Einige Schwerlast-Rahmenverlängerungen und AHK-Modelle von Spezialanbietern (z.B. Linnepe, Sawiko oder Alko) sind dagegen massiv genug gebaut und besitzen eine Freigabe für Kupplungsträger. Zusätzlich zu beachten ist, dass die Beleuchtungseinheiten maximal 40 cm von der Außenkante des Aufbaus entfernt sein dürfen. Deshalb haben manche Trägermodelle ausziehbare Leuchten.
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