Feuerlöscherpflicht für Camper in Polen: Klare Vorschrift für alle Fahrzeuge

Braucht das Wohnmobil in Polen einen Feuerlöscher?
Feuerlöscherpflicht für Camper in Polen

Veröffentlicht am 23.06.2025
Phantommobil Aquila Ghost (2023) Sprinter 4x4 Campingbus
Foto: S. Pfisterer

Polen erfreut sich bei Campern wachsender Beliebtheit – ob die idyllische Masurische Seenplatte oder die traumhafte Ostseeküste, das Land bietet vielfältige und abwechslungsreiche Routen für Wohnmobil- und Camper-Reisende. Wer jedoch mit dem eigenen Fahrzeug durch Polen unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit den dort geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut machen.

Feuerlöscher: Pflicht nur für Polnisch zugelassene Fahrzeuge

In Polen besteht eine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher im Fahrzeug mitzuführen – allerdings gilt diese Vorschrift offiziell nur für Fahrzeuge mit polnischer Zulassung. Dazu zählen Pkw, Wohnmobile, Campervans und Lkw, die in Polen angemeldet sind.

Für ausländisch zugelassene Fahrzeuge (z.B. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz) besteht nach aktuellem Stand keine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. Dennoch wird empfohlen, zur eigenen Sicherheit und zur Vermeidung von Missverständnissen bei Verkehrskontrollen einen Feuerlöscher dabei zu haben. Es gibt vereinzelte Berichte, dass auch ausländische Fahrer kontrolliert und auf einen Feuerlöscher angesprochen wurden.

Welche Anforderungen sollte der Feuerlöscher erfüllen?

Wer einen Feuerlöscher mitführt, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Leicht zugänglich: Der Feuerlöscher sollte im Fahrzeug schnell erreichbar sein und nicht tief im Staukasten liegen.
  • Funktionsfähig und gewartet: Er muss voll funktionsfähig und nicht abgelaufen sein. Die regelmäßige Wartung ist wichtig, um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen.
  • CE-Kennzeichnung: Ein Feuerlöscher mit CE-Kennzeichnung und sichtbarem Wartungsdatum ist empfehlenswert.

Bußgelder bei Verstößen

Wer mit einem in Polen zugelassenen Fahrzeug ohne Feuerlöscher unterwegs ist oder einen abgelaufenen Löscher dabei hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann je nach Situation zwischen etwa 20 und 100 Euro liegen. Für ausländische Fahrzeuge ist das Risiko geringer, aber nicht ausgeschlossen.

Unser Tipp für Camper in Polen

Auch wenn für ausländische Fahrzeuge keine Pflicht besteht, empfiehlt sich die Mitnahme eines ABC-Pulverlöschers mit mindestens 1 Kilogramm Löschmittel. Pulverlöscher sind vielseitig einsetzbar und eignen sich für die meisten Brandklassen, die im Fahrzeug auftreten können. Achte beim Kauf unbedingt auf ein gültiges Wartungsdatum – ein abgelaufener Feuerlöscher wird von den Behörden genauso bewertet wie ein fehlender.