Dürfen Wohnmobile dauerhaft auf der Straße parken?

Dauerparken am Straßenrand
Ab wann muss das Wohnmobil weg?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.10.2025
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Parkendes Wohnmobil am Straßenrand
Foto: Vierneisel, Archiv

Kaum ist die Reisesaison vorbei, stehen in dicht besiedelten Gegenden die Straßenränder wieder voll mit Wohnmobilen. Manche Campende hoffen vielleicht noch auf einen schönen Herbst und wollen ihr Fahrzeug noch nicht dauerhaft einwintern. Andere haben keinen eigenen Winterparkplatz dafür oder möchten sich ihre schöne Garteneinfahrt nicht zustellen. Aber ist es überhaupt erlaubt, sein Wohnmobil oder seinen Campingbus dauerhaft am Straßenrand zu parken? promobil klärt auf.

Wohnmobile dürfen grundsätzlich am Straßenrand parken. Solange keine Verbotsschilder stehen und niemand behindert wird, ist das legal. Das gilt für Fahrzeuge jeder Größe – auch über 3,5 Tonnen. Allerdings greifen bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zusätzliche Regeln: Zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen sie in Wohngebieten nicht abgestellt werden.

Behörden können gegen dauerparkende Wohnmobile einschreiten

Also gelten für Wohnmobile unter 7,5 Tonnen die üblichen Parkregeln, solange es kein einschränkendes Zusatzzeichen gibt. Trotz grundsätzlicher Erlaubnis gibt es Zonen, in denen Parken immer verboten ist – und zwar dort, wo Sicherheit und Verkehrsfluss leiden. Wohnmobile dürfen genauso wie kompakte Transporter und Autos hier nicht abgestellt werden:

  • Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, wenn sie näher als 5 Meter am Schnittpunkt der Fahrbahnkanten stehen. Befindet sich rechts neben der Straße ein Radweg, erhöht sich der Abstand auf mindestens 8 Meter.
  • Vor gekennzeichneten Parkflächen, wenn dadurch Ein- oder Ausfahrten blockiert werden. Auch das teilhafte Stehen auf solchen Flächen kann als Behinderung gelten.
  • Unmittelbar vor Grundstückseinfahrten sowie gegenüber davon in engen Straßen. Dort reicht oft schon ein einzelnes Wohnmobil, um Rettungswege oder Ausfahrten unpassierbar zu machen.
  • Vor abgesenkten Bordsteinen, da diese in der Regel Einfahrten oder Überwege markieren – hier ist Halten und Parken ausdrücklich untersagt.
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iStockphoto

Bleibt ein Wohnmobil. Campingbus oder Auto wochenlang unbewegt am Straßenrand stehen, ist irgendwann die Grenze zwischen Parken und Zweckentfremdung erreicht. Das Gesetz spricht vom sogenannten "Gemeingebrauch": Wer sein Fahrzeug nutzt, darf es auch im öffentlichen Raum abstellen. Wird das Wohnmobil allerdings zum ungenutzten Dauergast, kann die Kommune eine Sondernutzung unterstellen. In der Folge droht ein Bußgeld oder sogar das Entfernen des Fahrzeugs. Der Zeitraum dafür ist nicht festgelegt, meist umfasst er bis zu sechs Monate. Deshalb sollten Campende regelmäßig nach ihrem Wohnmobil oder Campingbus schauen, wenn sie ihn länger am Straßenrand abstellen.

Sein Fahrzeug im Blick zu haben, wenn es auf öffentlichen Flächen steht, ist auch aus anderen Gründen wichtig. Denn am Straßenrand geparkte Fahrzeuge müssen fahrtüchtig sein. Wenn ein Reifen des Wohnmobils platt ist, verliert es diesen Status zum Beispiel.

Ärger mit Nachbarn und der Verwaltung vermeiden

Durch den Boom der Campingbranche ist die Zahl der Wohnmobile und Campingbusse extrem gestiegen und damit auch die Zahl der Campingfahrzeuge am Straßenrand oder auf Parkstreifen. Gerade in Wohngebieten führen große Fahrzeuge schnell zu Konflikten. In Putzbrunn bei München, dem Stammsitz von Truma, etwa häuften sich die Beschwerden. Anwohner klagten über blockierte Parkplätze, Sichtbehinderungen und das Gefühl, dass ihre Straße zur Abstellfläche wird. Die Gemeinde reagierte im Sommer 2027: Auf mehrern Parkstreifen stehen nun Schilder mit der Aufschrift "Nur für Pkw". Zusätzlich begrenzte man an einzelnen Standorten die Parkzeit auf 6 bis 22 Uhr.

Durch umsichtiges Parken ihres Wohnmobils können Campende solchen Ärger vermeiden: Enge Wohnstraßen sind selten geeignet für längere Standzeiten. Vor allem wenn es mit der Durchfahrtsbreite knapp wird. Die muss laut gängiger Rechtsprechung nämlich für ein Fahrzeug mit höchstzulässiger Breite von 2,55 Metern (§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) plus einem Seitenabstand von einem halben Meter reichen. Da Wohnmobile großflächige Fahrzeuge ohne durchsichtige Seitenscheiben sind, ist es rücksichtsvoll, sie etwas weiter weg von kritischen Stellen zu parken. Wer seinen Camper direkt vor einer Kreuzung, einer Grundstückseinfahrt oder einem Fußgängerüberweg abstellt, erhöht die Unfallgefahr. Umso mehr gilt das in Schulstraßen, wo morgens und nachmittags viele Kinder und Jugendliche zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Viele Städte bieten inzwischen spezielle Parkflächen oder Saisonplätze an. Einige davon sind kostenlos, andere zumindest günstiger als private Stellplätze. Auch Sharing-Angebote oder Garagenkooperationen können eine Lösung für die Zeit außerhalb der Saison sein. Wer hier flexibel ist, spart sich Diskussionen – und zeigt, dass Camping und Rücksicht sich nicht ausschließen.