Was nach einem Schnäppchen klingt, kann schnell teuer werden: Bei Wohnmobilen aus Insolvenzmassen stellt sich oft erst später die Frage, wer im Schadensfall haftet. Und genau hier lauert das Risiko für Camper.
Garantie auf dem Papier
Formal bleibt die Herstellergarantie auch beim Kauf aus der Insolvenz bestehen. Doch ohne Vertragspartner, etwa einem Händlernetz, verpufft dieses Versprechen oft im Alltag.
Wie Werkstätten reagieren
Werkstätten prüfen bei Garantiefällen meist nicht nur die Fahrzeugdaten – sondern auch den Vertriebsweg. Ist das Wohnmobil über eine Auktion oder Insolvenzmasse erworben worden, verweigern einige Betriebe den Service – mit Verweis auf interne Richtlinien.
Praxisrelevanz für Camper
Wer auf Tour eine Panne hat, ist doppelt betroffen: Einerseits fehlt der Ansprechpartner für technische Fragen, andererseits müssen Reparaturen oft selbst bezahlt werden – auch wenn theoretisch Garantie besteht.
Was Experten raten
Der ADAC und spezialisierte Händler raten dazu, vor dem Kauf klarzustellen, wie Garantieansprüche abgewickelt werden können. "Ein Wartungsvertrag mit einer anerkannten Werkstatt ist in solchen Fällen Gold wert", so ein Fachmann für Reisemobile.