Da für eine Ablastung keine technischen Änderungen am Fahrzeug nötig sind, ist der Aufwand vor allem ein bürokratischer. Sie fahren beim TÜV vor; dieser wiegt das Fahrzeug, um zu prüfen, inwieweit die nach einer Ablastung übrige Zuladung mit der Anzahl der Sitze und Betten vereinbar ist. Dabei könnten in Ihrem Fall tatsächlich Schwierigkeiten auftreten.
Sollten Sie tatsächlich nur 200 Kilo übrig haben, würden wir ernsthaft von einer Ablastung abraten. Ist alles im grünen Bereich, erstellt der TÜV ein Datenblatt mit dem neuen Gewicht. Damit gehen Sie dann zur Zulassungsstelle, die das neue Gewicht in die Fahrzeugpapiere einträgt. Außerdem muss noch das Typenschild geändert werden.
Wer überladen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Während die vorgesehene finanzielle Strafe nach Tabelle 3 im Anhang des Bußgeldkatalogs noch verschmerzbar scheint, kann das weitere Vorgehen unangenehm werden. Die Polizei darf Sie mit Überladung nicht weiterfahren lassen. In der Praxis heißt das erst einmal Frischwasser ablassen. Sollte das nichts bringen, wird man Sie auffordern, einige Gepäckstücke in der Obhut der Ordnungshüter zu lassen.
Ernsthafte Schwierigkeiten könnte Ihnen die Versicherung machen, wenn es überladen zu einem Unfall kommt. Beim Verdacht, dass die Überladung ursächlich oder mitursächlich für den Unfall war, wird sie die Zahlung verweigern. Unter Umständen müssten Sie Kaskoleistungen mit einem aufwendigen Sachverständigengutachten vor Gericht erstreiten. Ein solches Gutachten muss dann auch klären, ob die Voraussetzungen für ein höheres Gewicht anrechenbar sind.
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