Die Bezeichnungen L (Light) und H (Heavy) sind aus der Entwicklungsphase des Ducato X 250 übrig geblieben. Offiziell unterscheidet Fiat, wie beim Vorgänger 244, zwischen Ducato und Ducato Maxi. Die Kürzel 35 L, 35 H und 40 H geben durchaus differenziert Auskunft, wenn man weiß, was sich dahinter verbirgt.
Der 35 L ist das normale 3,5-Tonnen-Chassis mit 15-Zoll-Rädern (215/70 R 15). Die Achslasten liegen vorne bei 1850 Kilogramm und hinten bei 2000 kg. Der Bremsscheibendurchmesser beträgt vorn und hinten 280 Millimeter. Das Fahrgestell eignet sich für leichtere, kompakte Mobile.
Der 35 H ist die tragfähigere 3,5-Tonnen-Variante. Die Reifen sind größer (225/75 R 16). Die Achslasten liegen wesentlich höher, nämlich vorne bei 2100 kg und hinten bei 2400 kg. Im Prinzip ist der 35 H ein abgelasteter Maxi, allerdings mit geringfügigen Unterschieden beim Fahrwerk und bei der Bremsanlage.
Diese Unterschiede stehen jedoch auch einer nachträglichen Auflastung mit Fiat-Segen im Weg. Das 35-H-Fahrgestell eignet sich für Reisemobile, die zwar mit dem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zurechtkommen, aber bauartbedingt höhere Achslasten brauchen.
Das kann bei manchen Integrierten der Fall sein, deren ausgiebige Frontverglasung mit ihrem Gewicht voll auf der Vorderachse lastet. Bei einem Mobil mit schwerem, ausladendem Alkoven kann der Fall ähnlich liegen. Auch ein lan-ger Radstand, verbunden mit einem kurzen hinteren Überhang, kann eine höhere zulässige Vorderachslast erforderlich und sinnvoll machen.
Der 40 H ist die 4-Tonnen-Variante, in der offiziellen Fiat-Nomenklatur also ein Ducato Maxi. Die Reifen der Dimension 225/75 R 16 entsprechen dem 35 H, ebenso die Achslasten. Wie der 35 H hat er einen Bremsscheibendurchmesser von 300 mm vorn und hinten.
Der 40 H eignet sich für größere und schwerere Reisemobile. Über acht Meter Länge – obwohl solche Grenzen nicht verallgemeinerbar sind – wird es jedoch auch mit einem 40-H-Chassis allmählich kritisch. Für Grenzfälle ist dieses Chassis ebenso die richtige Wahl. Es lässt sich problemlos auch mit 3,5 t zGG zulassen, sofern danach noch genügend Zuladungsreserven vorhanden sind. Eine nachträgliche Auflastung ist jederzeit wieder möglich, sollte sie sich doch als notwendig erweisen.
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