EU-Frist bremst Neuerung: B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen erst ab 2029

Wohnmobilführerschein bis 4,25 Tonnen
EU-Frist bremst Campende aus

ArtikeldatumVeröffentlicht am 09.10.2026
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Foto: I. Pompe

Schnell soll die Umsetzung des 4,25-t-Führerscheins für Wohnmobile in Deutschland gehen! So hat sich das der Caravaning Industrieverband vorgestellt, als die EU-Organe die Novelle der Führerscheinrichtlinie 2025 verabschiedet haben. Noch schneller hätte es gerne ein promobil-Leser gehabt, der den Prozess per Petition vor dem Bundestag beschleunigen wollte. Doch die Antwort, die er vom Bundesministerium für Verkehr erhielt, fällt ernüchternd aus. Der B-Führerschein bis 4,25 Tonnen wird für Campende wohl eher ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk im Jahr 2029.

Gestellt hatte der Leser die Petition, weil er sich an viele reguläre Prozesse in der Europäischen Union erinnert fühlte. Denn die Zieldaten, die in EU-Richtlinien genannt werden, legen oft nur fest, bis wann die Mitgliedsländer spätestens die Umsetzung in nationales Recht vollziehen müssen. Für die Führerscheinrichtlinie gilt dies nicht. "Allerdings sind diese Regelungen erst ab dem 26. November 2029 anwendbar. Hintergrund hierfür ist der klare Wortlaut in Artikel 29 Absatz 1 der 4. EU-Führerscheinrichtlinie …", schreibt das Bundesverkehrsministerium.

Warum der B-Führerschein bis 4,25 Tonnen erst spät kommt

"Diese harmonisierten Anwendungsdaten stellen sicher, dass die Regeln EU-weit zur gleichen Zeit gelten und somit Rechtssicherheit für Personen bieten, die ein Fahrzeug mit bestimmten Führerscheinen über Grenzen hinweg fahren", antwortet die Pressestelle der EU-Kommission auf Nachfrage von promobil.

EU-Führerscheinrichtlinie – Artikel 29 Absatz 1(1) Unbeschadet des Absatzes 2 erlassen und veröffentlichen die Mitgliedstaaten bis zum 26. November 2028 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Unbeschadet des Absatzes 2 wenden sie diese Vorschriften ab dem 26. November 2029 an.

Bezüglich des B-Führerscheins bis 4,25 Tonnen wird den Campenden also ihre Mobilität buchstäblich zum Verhängnis. Denn sie können ihre EU-Rechte aus einem ins andere Mitgliedsland mitnehmen. Weil Kommission und Parlament der EU und die Mitgliedsländer ein Flickenteppich aus unterschiedlichen geltenden Regeln vermeiden wollten, haben sie sich bei der Novelle der Führerscheinrichtlinie auf ein verbindliches Datum geeinigt.

Rechtssicherheit für Bürger hat Priorität

Unglücklich findet der Caravaning Industrie Verband (CIVD) die lange Übergangsfrist. Für Camperinnen und Camper ist aber eben fundamental, dass der B-Führerschein bis 4,25 t für Wohnmobile in allen Mitgliedsländern gleichzeitig nach den selben Vorgaben anerkannt wird. "Eine nationale Vorziehung könnte dazu führen, dass die Fahrberechtigung zwar in Deutschland gilt, bei Fahrten in andere Mitgliedsstaaten aber noch nicht eindeutig anerkannt wird", heißt es vom CIVD. Rechtssicherheit für Campende geht in dem Fall vor. Niemand soll ein Bußgeld zahlen müssen, weil ein EU-Land die Führerscheinrichtlinie später umsetzt.

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Jacek Bilski

Welche Inhalte kommen in die Zusatzschulung

Dass der 4,25-Tonnen-Führerschein für Wohnmobile erst ab dem 26. November 2029 gelten wird, muss Bundesregierung und Bundestag aber nicht daran hindern, die Gesetze und Vorschriften dazu schon früher zu erlassen. Dafür setzt die EU die Frist ohnehin auf November 2028. "Unabhängig davon, sollte Deutschland die nationalen Vorschriften möglichst früh festlegen, damit Schulungen und Verfahren rechtzeitig vorbereitet werden können", heißt es vom CIVD.

B-Führerschein bis 4,25 Tonnen

  • Gewichtserweiterung gekoppelt an alternative Antriebe, Wohnmobile oder Einsatzfahrzeuge
  • Vorbedingung ist eine zusätzliche Schulung oder Prüfung oder beides
  • Zusatzqualifikation muss aus theoretischem und praktischem Teil bestehen
  • mit Anhänger dürfen Gespanne bis 5 Tonnen gefahren werden

Im Hintergrund laufen die Gespräche zur nationalen Ausgestaltung längst. Vom CIVD ist zu hören, dass der aktuelle Entwurf eine mindestens sieben Stunden dauernde Zusatzschulung vorsieht, damit mit einem B-Führerschein Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen gefahren werden dürfen. Wichtige Inhalte sollten aus Sicht des Industrieverbands sein:

  • Brems- und Fahrverhalten bei höherer Masse
  • Gewichtsverteilung und Achslasten
  • Fahrstabilität
  • Sicherheitsabstände und angepasste Geschwindigkeit

Experten fordern mehr Fokus auf die Ladungssicherung

Nicht auf der Liste des CIVD erschein ein möglicher Schulungsinhalt, denn Kirsitin Ziedler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, gegenüber promobil ins Spiel gebracht hat: Ladungssicherung. Fahrdynamik und Gesamtgewicht seien für sie relativ unkritisch, wenn die Ladung richtig verteilt und gut gesichert ist. "Deshalb sollte bei einer Schulung Wert auf Ladungssicherung gelegt werden", sagt Ziedler.

Was am Ende wirklich nötig ist, um mit dem B-Führerschein aus der Bundesrepublik Deutschland Wohnmobile bis 4,25 Tonnen fahren zu dürfen, wissen Campende dann vermutlich kurz vor Weihnachten 2028.

Fazit