Kindersitz im Camper nicht sicher - Rückruf für Isofix an Aguti-Sitzbänken

Rückruf Aguti Isofixbefestigung am Campingfahrzeug
In diesen Campern ist der Kindersitz nicht sicher

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.10.2026
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Foto: Ingolf Pompe

Bei Wohnmobilen und Campingbussen verschiedener Hersteller kann die Isofix-Halterung für Kindersitze fehlerhaft sein. Betroffen ist eine von Aguti gelieferte Isofix-Einheit, die in unterschiedliche ausgebaute Freizeitfahrzeuge eingebaut wurde. Deshalb lässt sich der Rückruf nicht allein auf eine bestimmte Marke oder Baureihe begrenzen.

Erste Meldungen zu dem Rückruf kamen im Juli 2026 auf. Inzwischen ist bekannt, dass die möglicherweise betroffenen Isofix-Halterungen in zahlreichen Fahrzeugen verschiedener Hersteller eingebaut sein können. Die Händler sollen betroffene Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter grundsätzlich direkt informieren. Wer keine Nachricht erhalten hat, aber eine entsprechende Isofix-Einheit im Fahrzeug besitzt, sollte dennoch selbst beim Hersteller oder Händler nachfragen.

Was wird zurückgerufen?

Der Rückruf betrifft die Isofix-Befestigungseinheit am Sitzblock von Aguti und nicht das Basisfahrzeug wie etwa einen Fiat Ducato oder Mercedes Sprinter. Konkret geht es um die Schweißverbindungen der Isofix-Bügel. Diese könnten fehlerhaft sein und im Falle eines Unfalls versagen. Dadurch könnte sich der an der Halterung befestigte Kindersitz lösen.

Die Rückrufaktion trägt bei Aguti die Bezeichnung:

Aguti 003-000-1002-F05

Aguti ist ein Zulieferer von Sitz- und Rückhaltesystemen für Freizeitfahrzeuge. Die betreffenden Bauteile können in Sitzbänke oder Einzelsitze von Kastenwagen, Campingbussen und aufgebauten Wohnmobilen integriert sein.

Welche Fahrzeuge können betroffen sein?

Grundsätzlich können ausgebaute Wohnmobile und Campingbusse verschiedener Hersteller und Modellreihen betroffen sein, wenn sie mit dem entsprechenden Aguti-Sitzblock inklusive Isofix-Halterung ausgestattet sind.

Nach den bislang vorliegenden Informationen geht es unter anderem um Fahrzeuge von:

  • Knaus
  • Hymer
  • weitere Hersteller, die Aguti-Sitz- oder Isofix-Systeme verbaut haben

Eine vollständige, markenübergreifende Modellliste liegt derzeit nicht vor. Ob ein Fahrzeug betroffen ist, hängt daher nicht allein vom Modellnamen ab. Entscheidend sind unter anderem:

  • das Baujahr,
  • die konkrete Sitzbank oder Sitzanlage,
  • die Ausstattung mit Isofix,
  • die verbaute Aguti-Einheit.

Für Knaus nennt der ADAC rund 14.000 Fahrzeuge der Baureihen Van, BoxLife, Tourer Van und Sky aus den Baujahren 2017 bis 2026. Diese Angaben beziehen sich auf die bislang konkret bekannt gewordenen Knaus-Fahrzeuge und bedeuten nicht, dass ausschließlich Knaus-Modelle betroffen sind.

Auch bei Hymer gibt es Hinweise auf betroffene Kastenwagen. In einem Forum wurde beispielsweise ein Hymer Yosemite auf Fiat-Ducato-Basis, Baujahr 2019, genannt. Der Besitzer war von seinem Händler über eine notwendige Kontrolle der Isofix-Halterung informiert worden.

Händler informieren betroffene Halter und Halterinnen

Die Hersteller und Händler versuchen, die Halterinnen und Halter betroffener Fahrzeuge direkt zu erreichen. Wer das eigene Wohnmobil oder den Campingbus bei einem Handelsbetrieb gekauft hat oder dort regelmäßig betreuen lässt, kann deshalb eine E-Mail, einen Brief oder einen Anruf erhalten. In einzelnen Fällen melden sich Händler offenbar auch dann, wenn das Fahrzeug bereits mehrere Jahre alt ist.

Trotzdem sollten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter nicht ausschließlich auf eine Nachricht warten. Gerade bei gebrauchten Freizeitfahrzeugen kann es sein, dass die Kontaktdaten nicht aktuell sind oder das Fahrzeug inzwischen den Besitzer gewechselt hat. Außerdem ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, ob die betreffende Sitzbank mit einer Aguti-Isofix-Halterung ausgestattet ist.

Wer ein Fahrzeug mit integrierten Isofix-Befestigungspunkten besitzt, sollte deshalb vorsorglich beim Hersteller oder einem autorisierten Händler nachfragen. Das gilt insbesondere für:

  • Kastenwagen und Campingbusse mit Sitzbank im Wohnbereich,
  • gebrauchte Wohnmobile, deren Rückrufhistorie unbekannt ist.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Aguti fordert vorsorglich dazu auf, die möglicherweise betroffenen Isofix-Befestigungspunkte ab sofort nicht mehr zur Befestigung eines Kindersitzes zu verwenden, bis die Kontrolle abgeschlossen ist.

Gehen Sie am besten so vor:

  1. Isofix-Halterung vorerst nicht nutzen: Befestigen Sie keinen Kindersitz an den möglicherweise betroffenen Isofix-Punkten.
  2. Hersteller oder Händler kontaktieren: Wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Wohnmobils oder Campingbusses beziehungsweise an einen autorisierten Händler.
  3. Rückrufcode nennen: Verweisen Sie auf die Aguti-Aktion 003-000-1002-F05.
  4. Fahrzeugdaten bereithalten: Hilfreich sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Baujahr, die Modellbezeichnung und gegebenenfalls Angaben zur Sitzbank oder Isofix-Ausstattung.
  5. Kontrolltermin vereinbaren: Nach den bisher vorliegenden Informationen dauert die Überprüfung etwa 30 Minuten. Der genaue Aufwand hängt vom Fahrzeug und dem Ergebnis der Kontrolle ab.
  6. Bis zur Freigabe eine Alternative prüfen: Falls ein Kind mitfahren muss, darf der betroffene Isofix-Platz nicht verwendet werden. Ob der Kindersitz stattdessen mit dem Fahrzeuggurt auf einem anderen Sitzplatz befestigt werden kann, muss anhand der Betriebsanleitung des Wohnmobils und des Kindersitzes geprüft werden.

Ist die Fahrt mit dem Wohnmobil weiterhin erlaubt?

Der Rückruf bezieht sich auf die Isofix-Befestigung. Das Fahrzeug ist dadurch nicht grundsätzlich fahruntüchtig. Die betroffenen Isofix-Punkte dürfen jedoch bis zur Überprüfung nicht genutzt werden.

Ein Kindersitz darf nur auf einem Sitzplatz verwendet werden, der dafür vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. Nicht jeder Sitzplatz im Wohnbereich ist automatisch für die Befestigung eines Kindersitzes mit dem Dreipunktgurt geeignet. Maßgeblich sind die Angaben in der Betriebsanleitung des Wohnmobils und des Kindersitzes.

Was passiert bei der Kontrolle?

Die Werkstatt prüft die betreffende Isofix-Einheit und insbesondere die Schweißverbindungen. Je nach Ergebnis kann eine Freigabe erfolgen oder es kann eine Reparatur beziehungsweise ein Austausch erforderlich sein.

Die Halterung sollte keinesfalls selbst nachgeschweißt oder anderweitig verändert werden. Die Kontrolle und eine eventuell notwendige Nachbesserung müssen nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen.

FAQ Aguti Rückruf

Fazit