Haftung für Schäden am Mietmobil

Leserfrage - Schäden am Mietmobil
Haftung für Schäden am Mietmobil

Zuletzt aktualisiert am 22.02.2009
Haftung für Schäden am Mietmobil

Für in der Vermietung entstehende Schäden Qualitätsmängel verantwortlich zu machen, dürfte ziemlich schwer werden. Wenn die Defekte zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden waren, werden Sie den Forderungen des Vermieters wohl nachgeben müssen. Ob Sie zur Rechenschaft gezogen werden können, hängt vor allem davon ab, was vertraglich vereinbart wurde.

Wichtig ist auch, welche Versicherungen Sie gleichzeitig mit der Anmietung abgeschlossen haben. In der Regel gibt es mindestens eine Haftpflicht mit Selbstbeteiligung. Vielleicht können Sie auch Ihre private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Gelegentlich kommt es leider tatsächlich vor, dass Schäden, die bereits vorher vorhanden waren, auf den Mieter abgewälzt werden. Wichtig ist deshalb beim Mieten, immer ein ausführliches Übergabepro­tokoll zu erstellen.

Wenn auch Sie Fragen zum Thema Wohnmobil haben, mailen Sie uns an redaktion@promobil.de

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