Ab dem 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung für Wohnmobile, Wohnwagen und Campingbusse mit Flüssiggasanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Ziel ist es, die Sicherheit beim Betrieb von Gasgeräten wie Herd, Heizung und Kühlschrank zu gewährleisten und potenzielle Unfallrisiken zu minimieren. Wer die Gasprüfung noch nicht aktualisiert hat, sollte dies bis zum Ablauf der Übergangsfrist tun. Andernfalls drohen hohe Bußgelder.
Werkstatt suchen und finden
Die Gasprüfung an Wohnmobilen, Wohnwagen und Campingbussen darf ausschließlich von zertifizierten Sachkundigen nach G 607 durchgeführt werden. Dazu zählen anerkannte Fachwerkstätten, autorisierte Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA sowie Betriebe, die eine entsprechende Schulung durch Fachverbände wie ZKF oder DVGW nachweisen können. Um rechtzeitig einen Termin für die Gasprüfung zu erhalten, können folgende Online-Plattformen und Werkstattverzeichnisse genutzt werden:
- Gasprüfung Wohnwagen und Wohnmobil – Ein Verzeichnis anerkannter Fachbetriebe für die Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen. Die Suche erfolgt über die Eingabe des Standorts (Stadt, PLZ oder Adresse).
- G607-Sachkundigen-Finder – Zertifizierte Fachbetriebe für die Gasanlagenprüfung an privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobilen. Alle Sachkundigen sind von den KFZ-technischen Fachverbänden ZDK und ZKF anerkannt.
- TÜV NORD – Die Prüfung kann an vielen TÜV NORD Service-Centern durchgeführt werden.
Die Gasprüfung umfasst die Überprüfung aller Halterungen, Lüftungsöffnungen, Dichtungen, Ventile sowie einen Sicherheits- und Funktionstest der gasbetriebenen Geräte und Abgasrohre. Sie dauert etwa 20 bis 45 Minuten und kostet zwischen 40 und 80 Euro.
Rechtliche Grundlagen der Gasprüfung
Gemäß § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre geprüft werden. Fahrzeuge ohne aktuelle Gasprüfung müssen diese bis spätestens 19. Juni 2025 nachholen. Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Bei Überschreitung der Frist drohen gestaffelte Bußgelder:
- 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
- 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
- 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)