Der Staat fördert den Einbau eines Rußfilters in Reisemobile bis 3,5 Tonnen mit 330 Euro – rückwirkend zum 1. Januar 2010. promobil zeigt den Weg durch das Antragsverfahren.
Der Staat fördert den Einbau eines Rußfilters in Reisemobile bis 3,5 Tonnen mit 330 Euro – rückwirkend zum 1. Januar 2010. promobil zeigt den Weg durch das Antragsverfahren.
Wer ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 mit einem Diesel-Partikelfilter nachrüstet, erhält nun einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro. Wie im vergangenen Jahr stellt die Bundesregierung dafür mehr als 50 Millionen Euro bereit. Die Summe reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Den Zuschuss für den Filtereinbau gibt es neben Pkw nun erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge und Reisemobile, jedoch nur bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bei Pkw und Reisemobilen gilt die Förderung sogar rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2010 eingebauten Systeme. Anträge können seit dem 1. Juni eingereicht werden. Unverständlich bleibt, warum Reisemobilen über 3,5 Tonnen die Förderung versagt bleibt.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Nach Einbau des passenden Filters und Eintrag in die Papiere kann der Antrag gestellt werden. Dies erfolgt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de Wie im Vorjahr muss zu dem ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auch eine Kopie der aktualisierten Fahrzeugpapiere bis spätestens 15. Februar 2011 per Post an die BAFA gesandt werden. Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt nach der Prüfung per Überweisung auf ein Bankkonto des Fahrzeughalters. Antragsteller sollten sich nicht auf den Termin verlassen: Die Genehmigung erfolgt in Reihenfolge der eingehenden Anträge. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, gibt es kein Geld mehr.
1. Filter einbauen: Ein passender Partikelfilter wird in der Fachwerkstatt eingebaut. Die Zuordnung des Filtersystems wird zuvor durch Abgleich der Schlüsselnummern in Fahrzeugschein und Filter-ABE geprüft. Die Einbaubescheinigung erhält der Fahrzeughalter.
2. Umrüstung eintragen: Nach Vorlage der Einbaubescheinigung bei der Zulassungsstelle wird der Partikelfilter in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Ein geänderter Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 2) wird ausgestellt und die Plakette ausgehändigt.
3. Förderung beantragen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt eine Kopie der geänderten Zulassungsbescheinigung sowie den ausgedruckten und unterschriebenen Förderantrag (www.pmsf.bafa.de). Beides wird per Post an die BAFA gesandt.
Ein Tipp zum Schluss: Bei der Auftragsvergabe an die Werkstatt ist es wichtig, die Abgas-Schlüsselnummern des Fahrzeugs genau mit den Freigaben im Gutachten des Filters zu vergleichen. Oft weichen die Nummern der Reisemobile von denen vergleichbarer Transporter und Fahrgestelle ab. Die Folge: Trotz des passenden Filtersystems wird die Umschlüsselung verwehrt, es gibt weder die grüne Plakette noch den finanziellen Zuschuss vom Staat. Im Zweifelsfall übernimmt das Fachpersonal der Filterhersteller die Zuordnung und garantiert so für eine problemlose Nachrüstung des Filters.
HJS, Dieselweg 12, 58706 Menden, Tel.: 01805/457373, www.hjs.com
Pirelli, Vertrieb Deutschland, Telefon: 01805/33780150, www.feelpure.de
Sawiko, Ringstraße 3, 49434 Neuenkirchen, Telefon: 05493/99220, www.sawiko.de
SMV, Bruchheide 8, 49163 Bohmte, Tel.: 05471/958313, www.smv.ag
Twintec, Eduard-Rhein-Straße 21, 53639 Königswinter, Telefon: 02244/918040, www.twintec.de