DCHV informiert zu Wohnmobil-Werkstätten
Wohnmobil-Reparatur in Corona-Zeiten

In der Wohnmobil-Branche verhält es sich derzeit wie in anderen Bereichen: Die Handelsbetriebe sind geschlossen, doch in den meisten Werkstätten darf noch gearbeitet werden.

Ferdinand Fendt Bremsen erneuern
Foto: Andreas Becker

Der Camping-Saisonstart 2020 sieht anders aus als in den Vorjahren: Aufgrund der Maßnahmen gegen das Corona-Virus fällt die erste Frühjahrstour zum Osterwochenende flach. Doch viele Reisemobilisten sind trotzdem dran, ihr Fahrzeug für die stark ersehnte "Zeit danach" auf Vordermann zu bringen. "Die Werkstätten sind von den Pandemie-Beschränkungen nicht unmittelbar betroffen und die Auftragsbücher waren schon vor der Corona-Krise gut gefüllt", sagt Oliver Waidelich, Geschäftsführer des Deutschen Caravaning Handels-Verbands DCHV. Die Werkstätten arbeiten also weiterhin und können Aufträge entgegennehmen.

Corona und die Wohnmobil-Branche

Maßnahmen in den Werkstätten gegen das Virus

Aufgrund des Kontaktverbots hat sich der Werkstatt-Betrieb allerdings an die aktuelle Situation angepasst. Viele Reisemobil-Werkstätten haben ihr Personal in Teams eingeteilt, von denen immer nur eines gleichzeit vor Ort tätig ist. So soll eine mögliche Verbreitung des Virus eingedämmt werden. Sollte eine Person erkranken, muss die Werkstatt nicht komplett schließen. Das betreffende Team der Person bleibt aufgrund der Ansteckungsgefahr in Quarantäne zuhause, während die anderen weiter arbeiten können. So kann der Werkstattbetrieb aufrecht erhalten.

Auch die Kunden sollen vor einer möglichen Infektion geschützt werden. In Bundesländern wie Bayern beispielsweise gibt es nicht nur ein Kontaktverbot, sondern eine Ausgangssperre. In diesem Fall dürfen Kunden die Werkstatt nicht besuchen. Laut DCHV bieten einige Werkstätten deshalb einen Hol- und Bringservice für Wohnmobile.

Verkauf ist nicht gestattet, Lieferung von Neufahrzeugen teilweise

Wie in anderen Branchen müssen Handelsbetriebe für Wohnmobile, Caravans und Campingbusse geschlossen bleiben. Auch der Verkauf von Campingzubehör vor Ort ist nicht gestattet, beispielsweise wenn eine Werkstatt einen Zubehörhandel zum Betrieb gehört. Dafür können Kunden auf die Bestellung via Katalog oder auf den Internethandel ausweichen. Einige Online-Shops bieten derzeit sogar verstärkt Rabatte (siehe Artikel der Kollegen von CARAVANING.de).

Ganz unterschiedlich sieht es nach Angaben des DCHV bei bereits gekauften Freizeitfahrzeugen aus, die in diesen Tagen zur Auslieferung bereitstehen. In manchen Regionen wird die Anmeldung von Campingfahrzeugen als nicht systemrelevant abgelehnt. In anderen kann man Wohnmobile und Caravans über die örtlichen Dienste noch zulassen. Dann werden die Fahrzeuge den Kunden ausgeliefert – so kontaktlos wie möglich. Telefonisch wird mit den Kunden besprochen, wann Fahrzeugpapiere und Schlüssel in den Briefkasten geworfen werden. Toller Service: Das Fahrzeug wird bis vor die Haustüre geliefert – und die Kunden können das neue Wohnmobil oder Caravan für die erste Tour in zurückgewonnener Freiheit vorbereiten.

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Promobil 10 / 2023

Erscheinungsdatum 13.09.2023

172 Seiten