Reinhard Forkl
Ja. Ob ein Fahrzeug steht oder gefahren wird, spielt für die Fristen der Hauptuntersuchung (HU) keine Rolle. Die einzige Änderung der letzten Jahre zu diesem Thema, die ein kleines Schlupfloch bietet, betrifft die sogenannte Rückdatierung. Läuft die HU-Frist innerhalb des Stilllegungszeitraums ab und fährt man anschließend sofort zum TÜV, wird die Frist nicht mehr auf die ursprüngliche Fälligkeit rückdatiert. Das Fahrzeug bekommt neuen TÜV ab dem Datum der Untersuchung.
Wenn in Ihrem Fall die Frist während der Standzeit abgelaufen ist oder Sie das Fahrzeug zurzeit nicht brauchen und noch eine Weile auf Privatgrund parken, können Sie die Frist überziehen und erst kurz vor der nächsten Nutzung zur HU. Eventuell verlängern Sie so ganz legal das Intervall um eine gewisse Zeit. Sicherheitshalber sollte man den HU-Termin im Vorfeld schriftlich vereinbaren, dann hat man bei einer Kontrolle auf dem Weg zum TÜV etwas in der Hand.