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Wo dürfen Reisemobile parken?

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Wo dürfen Reisemobile parken?

Auf Autobahnparkplätzen ist es vielfach nicht möglich, ein Reisemobil zu parken, weil Zusatzschilder fehlen. Wie soll man sich verhalten?
Raphael Habichler, 90471 Nürnberg

Antwort:

Auf Autobahnparkplätzen geht die Tendenz inzwischen dahin, Reisemobile auf die Lkw-Parkflächen zu schicken. Was nur sinnvoll ist. Auch wenn dies nicht durch Schilder gekennzeichnet ist, kann man sich dahin orientieren. Wobei gegenseitige Rücksichtnahme das oberste Gebot sein sollte. Lkw-Fahrer haben im Gegensatz zu Reisemobilisten Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. In den meisten Fällen dürfen Reisemobile wie Pkw geparkt werden; es sei denn, dies ist durch Zusatzschilder eingeschränkt oder gesondert geregelt. Beispiel: Ein Parkplatz mit dem Schild „Pkw" ist für Reisemobile tabu. Mobile über 2,8 Tonnen zGG dürfen außerdem nicht auf Gehwegen parken, während dies Pkw durch Schil­der oder Markierungen gestattet sein kann. Das Lkw-Zeichen („Kfz mit mehr als 3,5 t“) trifft auch auf Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG zu; diese brauchen beim Parken innerhalb ge­schlossener Ortschaften obendrein eine Warntafel oder eine eigene Lichtquelle.