Selbstverständlich hat der Stellplatzbetreiber eine Fürsorgepflicht für seine Gäste. Nach ständiger Rechtsprechung jedoch geht diese Fürsorge nicht so weit, dass der Betreiber für Dinge sorgen muss, die für jeden umsichtig denkenden Verkehrsteilnehmer selbstverständlich sind. Eine konkrete Beurteilung wäre freilich nur nach Prüfung aller Einzelheiten des Hergangs möglich. Hatten Sie selbst keine Gelegenheit, sich über das Wetter zu informieren? Hat der Betreiber durch entsprechende Beschilderung des Platzes eine Haftungseinschränkung vorgenommen? War das Hochwasser für den Betreiber eher vorhersehbar als für Sie? Wohl kaum. Für den Fall, dass Sie sich zur fraglichen Zeit in Ihrem Fahrzeug aufgehalten haben, appellieren die Gerichte üblicherweise an Ihre Eigenverantwortung. Für Schäden durch Sturm oder Überschwemmung kommt im Übrigen die Teilkaskoversicherung auf.
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