Leserfrage - Unwetterschäden am Wohnmobil
Wer zahlt für Sturmschaden?

Die Leser Hans-Georg und Sylvia Lippstock aus Buxtehude fragen: Am 1. November wurden wir auf dem Stellplatz in Heiligenhafen vom Hochwasser überrascht und standen abends plötzlich mit dem Mobil knietief im Wasser. Hätte uns der Stellplatzbetreiber nicht warnen müssen? Muss er aufgrund dieser Verletzung seiner Fürsorgepflicht für den Schaden aufkommen?

promobil beantwortet Ihre Leserfragen zu Themen rund ums Wohnmobil.

Selbstverständlich hat der Stell­platz­betreiber eine Fürsorgepflicht für seine Gäste. Nach ständiger Rechtsprechung jedoch geht diese Fürsorge nicht so weit, dass der Betreiber für Dinge sorgen muss, die für jeden umsichtig denkenden Verkehrsteilnehmer selbstverständlich sind. Eine konkrete Beurteilung wäre freilich nur nach Prü­fung aller Einzelheiten des Hergangs möglich. Hatten Sie selbst keine Gelegenheit, sich über das Wetter zu informieren? Hat der Betreiber durch entsprechende Beschilderung des Platzes eine Haftungseinschränkung vorgenommen? War das Hochwasser für den Betreiber eher vorhersehbar als für Sie? Wohl kaum. Für den Fall, dass Sie sich zur fraglichen Zeit in Ihrem Fahrzeug aufgehalten haben, appellieren die Gerichte üblicherweise an Ihre Eigenverantwortung. Für Schäden durch Sturm oder Überschwemmung kommt im Übrigen die Teilkaskoversicherung auf.

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Promobil 10 / 2023

Erscheinungsdatum 13.09.2023

172 Seiten