Trinkwasser frischhalten mit Silberprodukten: Es gibt sie schon länger auf dem Markt doch nun sorgt die neue Trinkwasserverordnung für Wirbel um Konservierungsmittel mit Silberionen. Wie reagiert die Branche und was darf noch in den Tank?
Trinkwasser frischhalten mit Silberprodukten: Es gibt sie schon länger auf dem Markt doch nun sorgt die neue Trinkwasserverordnung für Wirbel um Konservierungsmittel mit Silberionen. Wie reagiert die Branche und was darf noch in den Tank?
Damit das Wasser im Tank lange frisch bleibt, greifen viele Reisemobilisten zu silberhaltigen Konservierungsmitteln. Seit im Dezember 2017 die Trinkwasserverordnung überarbeitet wurde, fragt sich mancher Reisende, ob er diese Konservierungsstoffe nun noch verwenden darf.
Die sogenannte §-11-Liste beinhaltet alle Stoffe, die zur Aufbereitung von Trinkwasser verwendet werden dürfen – Silber und Silberchlorid wurden jüngst gestrichen. Auf Nachfrage teilten einige Anbieter mit, dass ihre Produkte trotzdem unverändert eingesetzt werden können, andere Hersteller wiederum ersetzen sie durch silberfreie Alternativen. So wie Certec der Firma Lilie, das fortan auf Mineralstoffen basiert, die ionisierend und antiseptisch wirken sollen.
Dr. Keddo und Multiman kündigen dagegen an, ihre Produkte auch künftig in unveränderter Zusammensetzung anzubieten. Bei Dr. Keddo werde es lediglich Anpassungen auf den Etiketten geben.
Dr. Hartmut Bartel, Fachgebietsleiter beim Bundesumweltamt und für die §-11-Liste zuständig, wertet die Situation folgendermaßen: "Formal fallen Silberpräparate, die in Trinkwasseranlagen in Fahrzeugen eingesetzt werden, in jedem Fall unter die Trinkwasserverordnung." Und diese unterscheidet zwischen löslichen Präparaten und festem Silber. "Schon die alte §-11-Liste sah den Einsatz von Silber nur bei nichtsystematischem Gebrauch im Ausnahmefall vor. Mit der neusten Änderung sind jetzt auch lösliche Zusätze, die Silberchlorid beinhalten, unzulässig", sagt Bartel.
Wie kann es dann sein, dass Gutachten von WM Aquatec und Katadyn bescheinigen, dass silberhaltige Konservierungsmittel auch weiterhin verkehrsfähig sind? Fakt ist: Der Verkauf silberhaltiger Konservierungsmittel ist nach wie vor erlaubt, solange sie nicht mit einem Hinweis auf die §-11-Liste versehen sind. Dass dies in manchem Händlerkatalog nach wie vor der Fall ist, lässt sich auf die zeitliche Überschneidung der Katalogproduktion, die häufig bereits im Herbst beginnt, mit der Bekanntgabe der neuen Verordnung Mitte Dezember zurückführen.
Unterscheiden muss man jedoch, von wem das Mittel verwendet wird. "Für den Eigengebrauch darf Silber auch weiterhin eingesetzt werden", bestätigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Verboten ist es allerdings, das damit behandelte Wasser an Dritte, beispielsweise den Stellplatznachbarn, abzugeben."
Ob dies im privaten oder gewerblichen Rahmen geschieht, mache keinen Unterschied, betont die Abteilungsleiterin "Lebensmittel und Ernährung", Christiane Manthey. Auch wenn Silber mehr aus formalen Gründen von der Liste entfernt wurde, herrschen über mögliche Gesundheitsgefahren verschiedene Ansichten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte bereits 2009 erklärt, dass von Silber keine erkennbare Gefahr ausgehe.
Drei Jahre später haben Forschungen der Universität Duisburg-Essen gezeigt, dass Silberionen nicht nur Bakterien angreifen. "Die gewünschte Wirkung auf Bakterien geht fast automatisch mit der Schädigung der menschlichen Gewebezellen einher", sagt Prof. Dr. Stephan Barcikowski.
Das bedeutet, die für die Wirksamkeit notwendige Mindestkonzentration ist dieselbe Menge, ab der das Metall für den Menschen schädlich ist. Da die Grenzwerte aber so niedrig sind, dass der Silberanteil ungefährlich ist, müssten Barcikowskis Studie zufolge Silberprodukte unwirksam sein. Und das wiederum widerspricht den Wirksamkeitsnachweisen.
Jeder verfolgt seine eigene Strategie: Während manche Hersteller seit Jahren von der Änderung gewusst haben wollen, fühlen sich andere Anbieter von den Neuerungen überrumpelt. Für die Behörden fehlt für eine schnelle Klärung offenbar die Relevanz, schließlich entfallen auf biozide Anwendungen nur 0,5 Prozent von jährlich etwa 28.000 Tonnen industriell verarbeitetem Silber. Sicher ist, dass die Entscheidung des Bundesumweltamtes auf formalen Gründen basiert. Darum wäre es jetzt falsch, dem Silber schlagartig abzuschwören. Viel wichtiger ist die Frage, ob man überhaupt Zusätze in den Tank geben muss. Denn wer regelmäßig Wasser verbraucht, hat eine Konservierung gar nicht nötig.