Die deutsche Bürokratie gilt gemeinhin als kompliziert und undurchdringlich. So verwunderte umso mehr, dass ausgerechnet Italien und Spanien mit Vorschriften für Warntafeln, den so genannten Panellos, und Warnwesten um sich warfen. Doch wie so oft handelt es sich dabei um Gerüchte und Halbwahrheiten, denn eigentlich ist alles ganz einfach: Sowohl in Italien als auch in Spanien sind Warnwesten und Warntafeln obligatorisch. Das gilt freilich nicht bedingungslos. So sind die Panellos seit Jahresbeginn auch in Spanien Pflicht. Die Warntafeln müssen angebracht werden, sobald am Reisemobil Anbauten montiert sind, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausreichen. Beispielsweise muss das Panello auch dann an einem Fahrradträger hängen, wenn keine Fahrräder transportiert werden. Das gilt gleichermaßen für Italien. Dort wird sogar eine zweite Warntafel verlangt, wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt. Die Länge der nach hinten überstehenden Ladung darf in Italien nicht mehr als 3/10 der Fahrzeuglänge betragen. In Spanien darf die Ladung maximal zehn Prozent nach hinten hinausragen. Um es noch weiter zu verkomplizieren, spricht wiederum der spanische Gesetzestext von „unteilbarer" Ladung. Diese darf bis höchstens 15 Prozent der Fahrzeuglänge nach hinten hinausragen. In jedem Fall müssen die Warntafeln 50 mal 50 Zentimeter messen und rot-weiß schraffiert sein. Doch einfach selber basteln fällt flach, da zum einen eine reflektierende Schicht vorgeschrieben ist. Zum anderen sieht Italien eine Tafel aus Metallblech, Spanien eine aus Aluminium vor. „In Italien gibt sich die Polizei erfahrungsgemäß etwas kulanter, wenn eine der früher zugelassenen Kunststofftafeln mitgeführt wird. In Spanien werden 94 Euro Bußgeld und mehr jedoch rigoroser verlangt“, weiß ADAC-Auslandsjurist Michael Nissen. Mit den Warnwesten verhält es sich weniger kompliziert. In Italien muss seit dem 1. April dieses Jahres und in Spanien ab dem 24. Juli eine Warnweste getragen werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften etwa bei einer Panne das Fahrzeug verlässt. „Dabei müssen alle Personen, die sich auf oder an der Fahrbahn aufhalten, eine solche Weste tragen“, gibt Nissen zu bedenken. Die rund zehn Euro sollte man ausgeben, denn ein Nichtanlegen in Gefahrensituationen kann in Italien mit Geldbußen bis zu 138 Euro und in Spanien bis zu 91 Euro geahndet werden. Kurioserweise ist das Mitführen der Weste nicht Pflicht, Autofahrer dürfen also nicht bestraft werden, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle keine Warnweste vorweisen können. Die Warnweste muss den Anforderungen der Sicherheitsklasse 2 der Euro-Norm 471 entsprechen. Das mag verquer klingen, doch andere Warnwesten sind sowieso kaum noch im Handel erhältlich. Wer sich also nicht mit den ausländischen Behörden herumärgern möchte, was aufgrund der Sprachbarriere zermürbend sein kann, sollte seine Sicherheitsausrüstung auf den neuesten Stand bringen. Die Investition von rund 40 Euro in ein Panello samt Warnweste könnte sich durchaus stressmindernd auf den Urlaub auswirken.
Ratgeber : Vorschriften: Totaler Warn-Sinn
Wann muss wer eine Warntafel am Reisemobil auf seinem Italien- oder Spanien-Trip anbringen? Und wann muss eine Warnweste getragen werden? promobil schafft Klarheit.
