Leserfrage zu Fahrzeugbreite bei Wohnmobilen
Breite ist nicht gleich Breite

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Leser Georg Schaffhauser fragt, ob die Fahrzeugbreite von Integrierten mit den starr montierten Außenspiegeln gemessen wird und ob es keine Schäden an den Seitenwänden gibt bei einer Streifkollision.

Ratgeber: Experten-Tipps
Wird die Fahrzeugbreite von Integrierten eigentlich mit den meist starr montierten Außenspiegeln gemessen? Würden im Falle einer Streifkollision nicht Schäden an der Seitenwand entstehen?

fragt promobil-Leser Georg Schaffhauser

Für die Zulassungsbehörden gibt es zwei wesentliche Breitenangaben. In die Zulassungspapiere wird die Breite des Fahrzeugs mit allen fest angebauten Teilen, inklusive Radläufen und Schürzen, eingetragen. Spiegel oder Positionsleuchten sind ausdrücklich ausgenommen, unabhängig davon, ob die Spiegel eingeklappt werden können oder nicht. Bei begrenzten Durchfahrtsbreiten wie der linken Spur bei Autobahnbaustellen spielt dagegen die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive der Spiegel eine Rolle, die aber nur wenige Wohnmobilfahrer kennen, da sie in der Regel nirgends vermerkt ist. Es ist allerdings hilfreich, beide Breiten zu kennen. Wer nicht selber nachmessen will, sollte mal beim Händler oder Hersteller nachfragen. In der Typengenehmigung steht nämlich auch die Gesamtbreite.  

Bei Integrierten kommen viele verschiedene Spiegel zum Einsatz, die schmäler oder breiter bauen und mit mehr oder weniger Abstand zur Seitenwand angebracht werden. Wegen der durchgängigen Fahrzeugbreite fehlt – wenn es denn überhaupt vorgesehen ist – der Platz, um die Spiegel einzuklappen. Wie gravierend die Schäden im Kollisionsfall sind, hängt von der Art der Kollision, aber auch von der Konstruktion von Spiegel, Arm und Aufhängung in der Wand ab. Höhere Kosten entstehen aber allein schon deshalb, weil die Spiegel für Integrierte in geringeren Stückzahlen hergestellt werden. Wenn zudem auch die Wandaufhängung betroffen ist, steigen die Kosten weiter.