fragte Leser Theo Hilgers per Mail
Die Einstufung für die Umweltplakette hat nichts mit der Eingruppierung für die Kfz-Steuer zu tun. Insofern ist es korrekt, dass sich durch die Nachrüstung eines Rußfilters nichts an der Höhe der Steuer ändert. Hintergrund ist folgender: Bei der Einführung der Umweltzonen ging es vor allem um die Luftbelastung durch Rußpartikel beziehungsweise Feinstaub. Wenn es aber um die Erfüllung der steuerrelevanten Euro-Normen geht, spielen andere Schadstoffe (wie etwa Stickoxide) eine Rolle. Daran kann ein Nachrüstfilter technisch bedingt jedoch nichts ändern. Anders ausgedrückt: Ein Euro-3-Fahrzeug mit nachgerüstetem Filter bekommt zwar eine grüne Plakette mit der Zahl 4, erfülltjedoch nicht die Euro-4-Norm.